Streit um Bewertung eines Restaurants

Ein Restaurantbesuch des Gastro-Influencers Kemal Üres bei Timberjacks in Bannewitz bei Dresden hat sich zu einem öffentlichen Schlagabtausch entwickelt. Üres kritisierte das Essen der Restaurantkette in einem Instagram-Video massiv.

 Timberjacks widerspricht seiner Darstellung und verweist auf frühere Kontakte mit dem selbsternannten „Gastroflüsterer“. Üres weist einen Zusammenhang zwischen seiner Kritik und kostenpflichtigen Beratungsleistungen zurück. Inzwischen hat die Auseinandersetzung auch eine rechtliche Ebene erreicht.

Vor wenigen Tagen veröffentlichte Gastronomie-Coach und Content Creator Kemal Üres ein Video über das Timberjacks Bannewitz. Ausgangspunkt des Streits ist ein Besuch von Kemal Üres im Timberjacks in Bannewitz. In einem anschließend veröffentlichten Instagram-Video fällt sein Urteil über Teile des Essens vernichtend aus. Ein Porterhouse-Steak bezeichnet Üres als „Beleidigung“. „Geschmacklos, keine Liebe“, lautet sein Urteil. Zudem sagt er: „Das ist echt das Schlechteste, was ich je gegessen habe.“

Beim Steak äußert Üres den Verdacht, es könnte sich um Tiefkühlware handeln. Auch die große Auswahl auf der Speisekarte sieht er kritisch. Wenn sich Gäste beschwerten, könne dies nach seiner Einschätzung damit zusammenhängen, dass es für das Team angesichts der Vielzahl an Produkten schwierig sei, die Qualität auf den Punkt zu bringen. Innerhalb kurzer Zeit entwickelte sich daraus eine intensive Diskussion in den sozialen Medien. 

Zwischen dem Restaurant Timberjacks nahe Dresden und einem Restaurantkritiker ist ein heftiger Streit entbrannt.

Das Timberjacks entwickelte sich laut der Redaktion von „Lust auf Dresden“ innerhalb kürzester Zeit zu einem Publikumsmagneten im Süden von Elbflorenz. Trotz einer zunächst noch nicht vollständig nutzbaren Außenterrasse verzeichnet das Restaurant eine außergewöhnlich hohe Auslastung.


Kemal Üres war viele Jahre selbst Gastronom und ist heute vor allem als Gastronomie-Coach, Unternehmer und reichweitenstarker Content Creator aktiv. Über soziale Medien erreicht er hunderttausende Menschen und betreibt u.a.  eine eigene Gastronomie-Akademie. Sin ehemaliges Restaurant ist inzwischen geschlossen. Seine Videos folgen häufig einem ähnlichen Prinzip: Restaurants werden besucht, Abläufe bewertet, Probleme aufgezeigt und anschließend Verbesserungsmöglichkeiten oder Beratungsangebote thematisiert. 

Marketingexperten bezeichnen dieses Vorgehen häufig als Problem-Solution-Marketing oder Problemselling – also eine Strategie, bei der zunächst ein Problem sichtbar gemacht und anschließend eine Lösung angeboten wird. Dieses Vorgehen ist im Beratungs- und Coachingmarkt grundsätzlich nichts Ungewöhnliches.


Reaktion des Restaurants. Geschäftsführer Thomas Kemner schilderte den Vorfall aus Sicht des Unternehmens deutlich anders.  Nach seinen Angaben habe Kemal Üres Timberjacks bereits 2024 erstmals Beratungsleistungen angeboten. Damals habe das Unternehmen keinen Bedarf gesehen.  Auch ein weiterer Kontakt im Jahr 2025 sei freundlich, aber ablehnend verlaufen. Vor diesem Hintergrund habe man sich über die Aussage im veröffentlichten Video gewundert, das Unternehmen zunächst kennenlernen zu wollen.

Nach Veröffentlichung des Videos habe Timberjacks sämtliche Abläufe des betreffenden Abends intern überprüft. Das Ergebnis sei eindeutig ausgefallen: Nach Einschätzung des Unternehmens entsprachen sowohl die Qualität der Speisen als auch die Arbeitsabläufe dem üblichen Standard des Hauses. Besonders deutlich widerspricht Timberjacks der Behauptung, ein gezeigtes Steak sei Tiefkühlware gewesen. Nach zehn Jahren Timberjacks sei dem Restaurant noch niemand begegnet, der allein anhand eines servierten Steaks zuverlässig erkennen konnte, ob dieses irgendwann einmal tiefgefroren gewesen sein soll. Nach Angaben des Unternehmens handelte es sich um Fleisch der französischen Rinderrasse Blonde d’Aquitaine, das seit Jahren von einer italienischen Erzeugergenossenschaft bezogen und sichtbar in der eigenen Reifekammer mehrere Wochen gereift werde.

Auffallend in diesem Zusammenhang, laut Kemmer: „Uns wurden zunächst Beratungsleistungen angeboten,  später erschien das öffentliche Video und anschließend wurden wir dazu aufgerufen, unsere Restaurants gemeinsam zu optimieren und dies gleichzeitig medial zu begleiten. Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns zwangsläufig die Frage, ob die öffentliche Darstellung unseres Unternehmens anders ausgefallen wäre, wenn wir Beratungsleistungen in Anspruch genommen hätten oder Kunde entsprechender Geschäftspartner gewesen wären. Eine Antwort darauf haben wir nicht. 

Unabhängig von dieser Diskussion entwickeln wir Timberjacks mit großer Leidenschaft weiter. Unser eigener Anspruch ist jeden Tag, auf der Evolutionsskala weiter nach oben zu klettern.“


Üres verwahert sich gegen Vorwurf. Kemal Üres widerspricht der Darstellung, seine aktuelle Kritik sei mit dem Verkauf einer kostenpflichtigen Beratungsleistung verbunden gewesen.

Gegenüber TAG24 erklärte er, im Zusammenhang mit seiner Kritik „zu keinem Zeitpunkt“ eine kostenpflichtige Beratungsleistung angeboten zu haben. Nach seiner Darstellung habe er Timberjacks nach Veröffentlichung des Videos vielmehr vorgeschlagen, noch einmal kostenlos vorbeizukommen, gemeinsam nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und anschließend ein positives Video für das Restaurant zu produzieren.

Nach Darstellung von Üres war sein Restaurantbesuch auf Hinweise aus seiner Community zurückzuführen. Viele Gäste hätten ihm von negativen Erfahrungen berichtet. Vor Ort sei er von Mitarbeitern erkannt, freundlich begrüßt und durch den Betrieb geführt worden. An seiner negativen Bewertung des Essens hält Üres fest. Zudem erklärte er, innerhalb von 48 Stunden (nach Erscheinen seiner Restaurantkritik) hunderte Nachrichten von ehemaligen und aktuellen Mitarbeitern, Küchenchefs sowie Gästen erhalten zu haben, die seine Erfahrungen bestätigt hätten.

Timberjacks hat inzwischen mit einer anwaltlichen Unterlassungsaufforderung und einer Anzeige reagiert. „Die Abmahnung wurde nicht ausgesprochen, weil Kemal Üres unser Essen, aus unserer Wahrnehmung, zweckorientiert kritisiert hat“, erklärt Timberjacks. Der wesentliche rechtliche Punkt sei nach Darstellung des Unternehmens vielmehr die Anfertigung und anschließende Veröffentlichung von Filmaufnahmen im Restaurant gewesen. Timberjacks erklärt, nach seiner rechtlichen Bewertung seien Aufnahmen ohne vorherige Genehmigung im Gastraum und in der Küche angefertigt worden. Zudem seien Mitarbeiter und Gäste erkennbar Bestandteil der Aufnahmen gewesen, ohne dass nach Darstellung des Unternehmens die erforderlichen Einwilligungen vorgelegen hätten. 

Einfluss sozialen Medien. Natürlich gehört die Bewertung eines Restaurantbesuchs zur Meinungsfreiheit. Ob jemand ein Steak hervorragend oder durchschnittlich findet, bleibt eine subjektive Einschätzung. Anders verhält es sich jedoch bei überprüfbaren Tatsachenbehauptungen. 

Genau hier setzt die Kritik des Unternehmens an.

Klar ist: Social-Media-Beiträge können die öffentliche Wahrnehmung eines Unternehmens schnell verändern. Denn ein einziges Video erreicht innerhalb weniger Stunden viele Nutzer. Die wirtschaftlichen Folgen können dann erheblich sein – unabhängig davon, ob sich geäußerte Vorwürfe später bestätigen oder nicht.  Der Fall Timberjacks dürfte die Diskussion über den Einfluss sozialer Medien auf Gastronomiebetriebe weiter befeuern.  Quelle: TAG24 / Lust auf Dresden / CM

Trump schneidet ins Fleisch des US-Tourismus

Ein US-amerikanisches Visa-Bürgschaftsprogramm, das von vielen Auslländern, die in die USA einreisen möchten, die Hinterlegung von bis zu 20.000 US-Dollar verlangt, ist nun dauerhaft – und könnte ausgeweitet werden. 

Washington feiert es als Erfolg bei der Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen, doch eigene Zahlen belegen einen Rückgang der Visavergabe um 83 %. Branchenvertreter warnen, eine Ausweitung könnte dem US-Tourismus einen schweren Schlag versetzen.

Die USA haben ihr umstrittenes Visa-Bürgschaftsprogramm für 50 Länder dauerhaft eingeführt. Washington behauptet, dadurch seien Visumsüberschreitungen praktisch eliminiert worden. Die US-Reisebranche sieht jedoch eine andere Zahl: einen Einbruch der ausgestellten Visa um 83 % – und befürchtet, dass die nächste Liste deutlich länger ausfallen könnte.

Die Vereinigten Staaten haben ihr experimentelles Visa-Bürgschaftssystem in eine dauerhafte Richtlinie umgewandelt, die von ansonsten qualifizierten Touristen- und Geschäftsvisumantragstellern aus 50 bestimmten Ländern die Hinterlegung einer Kaution verlangt. 10,.00, 15.000 oder 20.000 US-Dollar in bar bei der US-Regierung vor Erhalt ihrer Visa.

Nun schlägt der Vorsitzende des US-Reiseverbandes Alarm wegen der möglichen Folgen, falls Washington diese Anforderung über die bereits betroffenen Länder hinaus ausweitet.

„Es gibt bereits Gerüchte über eine Ausweitung des Programms auf weitere Länder mit Visumpflicht, möglicherweise sogar auf alle Länder mit Visumpflicht“, sagte Geoff Freeman, Präsident und CEO der US Travel Association. Freeman warnte, eine solche Ausweitung hätte „außerordentlich schädliche Auswirkungen“ auf die US-Wirtschaft und die Reisebranche. In den ersten zehn Monaten des Pilotprojekts wurde die Visumvergabe an Personen aus den betroffenen Ländern deutlich reduziert, um 83 %.

Gleichzeitig sanken die gemeldeten Fälle von Visumsüberschreitungen aus den 50 Ländern von von 45,488 im Geschäftsjahr 2024 auf weniger als 50 in den ersten zehn Monaten des Pilotprojekts. Für die Trump-Regierung belegen diese Zahlen den Erfolg der Durchsetzungsmaßnahmen. Für den Reise- und Tourismussektor werfen sie eine andere Frage auf:

Die US-Regierung verlangt bis zu 20.000 USD von ausländischen Besuchern aus Visa-pflihigen Ländern als Kaution.

Die endgültige Regelung trat am 03. August 2026 in Kraft und ersetzt das im August 2025 gestartete 12-monatige Pilotprojekt. Es gilt für Geschäftsreisende der Kategorie B-1, Touristen der Kategorie B-2 sowie für Antragsteller eines kombinierten B-1/B-2-Visums aus Ländern, die vom US-Außenministerium benannt wurden.

Die übliche Kaution beträgt voraussichtlich 15.000 US-Dollar. Ein Konsularbeamter kann sie je nach den Umständen des Antragstellers auf 10.000 US-Dollar reduzieren oder auf 20.000 US-Dollar erhöhen, wenn er der Ansicht ist, dass 15.000 US-Dollar die Einhaltung der Vorschriften nicht ausreichend gewährleisten. Die maximale Kaution soll ab 01. Oktober 2027 und anschließend alle sieben Jahre an die Inflation angepasst werden.

Welche 50 Länder sind betroffen? Die aktuelle Liste des US-Außenministeriums umfasst 50 Länder, davon 30 afrikanische: Algerien, Angola, Benin, Botswana, Burundi, Cabo Verde, Zentralafrikanische Republik, Elfenbeinküste, Dschibuti, Äthiopien, Gabun, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Lesotho, Malawi, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, São Tomé und Príncipe, Senegal, Seychellen, Tansania, Togo, Tunesien, Uganda, Sambia und Simbabwe.

In Asien sind Bürger der Staaten Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Kirgisische Republik, Mongolei, Nepal, Tadschikistan und Turkmenistan betroffen. In der Karibik und Lateinamerika

Antigua und Barbuda, Kuba, Dominica, Grenada, Nicaragua und Venezuela. Im pazifischen Raum Fidschi, Papua-Neuguinea, Tonga, Tuvalu und Vanuatu sowie Georgien (Kaukasus).

Das US-Außenministerium kann die Liste fortlaufend ändern. Neue Länder können hinzugefügt werden. Die neuen Bestimmung bereitet der US-Reisebranche große Sorgen. Laut Freeman repräsentieren die derzeit 50 Länder weniger als 2 % der US-Besucher. Die unmittelbaren Auswirkungen auf den nationalen Tourismus sind daher begrenzt. Die Gefahr für die Branche liegt nicht unbedingt in der heutigen Liste.

Was genau ist die US-Visa-Bürgschaft ?Es handelt sich hierbei nicht um eine zusätzliche Visumgebühr im üblichen Sinne. Vielmehr ist es eine rückzahlbare Sicherheitsleistung.

Ein Reisender beantragt regulär ein B1/B2-Visum. Erfüllt der Antragsteller die übrigen Voraussetzungen und ist er vom Programm abgedeckt, legt der Konsularbeamte die Höhe der erforderlichen Kaution fest. Die Zahlung erfolgt anschließend über das Pay.gov-System des US-Finanzministeriums.

Ein Familienmitglied, Arbeitgeber, Freund oder ein anderer Dritter kann das Geld hinterlegen, aber derjenige, der die Kaution hinterlegt, ist auch derjenige, der Anspruch auf die Rückerstattung hat.

Das Geld sollte zurückerstattet werden, sobald der Reisende die Einreisebestimmungen erfüllt und die Vereinigten Staaten fristgerecht verlässt. Die Kaution kann als verletzt gelten, wenn der Reisende die zulässige Aufenthaltsdauer überschreitet oder gegen die an seinen Status geknüpften Bedingungen verstößt. Das US-Außenministerium nennt auch Versuche, den Nicht-Einwanderer-Status zu ändern, einschließlich eines Asylantrags, als Umstände, die zu einer Prüfung auf Kautionsbruch führen können.

Es gibt noch eine weitere bedeutende Einschränkung für den Tourismus. Reisende mit Sicherheitsgarantie müssen die Einreise- und Ausreisekontrolle passieren kommerzielle Einreiseflughäfen oder CBP-Vorabfertigungsstellen. Charterflüge, allgemeine Luftfahrt, Landwege und Seehäfen können nach dem derzeitigen System nicht zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen der Bürgschaft herangezogen werden. Das kann Urlaubsreisen in mehrere Länder, Kreuzfahrten, grenzüberschreitenden Tourismus mit Beteiligung von Kanada oder Mexiko, Privatflüge und einige Geschäftsreisen erschweren.

Erfolg der Strafverfolgungsbehörden. Es gibt stichhaltige Argumente für das Programm. Das US-Außenministerium erklärt, dass das Pilotprojekt 2025/26 gezeigt habe, dass das Bürgschaftssystem operativ umsetzbar sei und die Einhaltung der Vorschriften deutlich erhöht habe. Vor dem Programm verzeichneten die nun 50 erfassten Länder im Fiskaljahr 2024 exakt 45.488 Fälle von Visumsüberschreitungen. Während der ersten zehn Monate des Pilotprojekts berichtete die Regierung über weniger als 50 Überschreitungen der Aufenthaltsdauer.

Bei einem Verstoß gegen die Kautionsauflagen können die eingezogenen Gelder dazu beitragen, bestimmte staatliche Kosten für Strafverfolgung und Inhaftierung zu decken. Darüber hinaus besteht auch ein diplomatisches Ziel. Washington argumentiert, dass die Aufnahme von Ländern in die Bondliste ausländischen Regierungen einen Anreiz bietet, die Identitätsprüfung, den Austausch von Informationen über Vorstrafen, die Dokumentensicherheit und die Überprüfung zu verbessern und ihre Bürger zu ermutigen, die US-Einwanderungsbestimmungen einzuhalten. 

Das sind echte politische Vorteile. Aber es gibt da noch eine sehr wichtige Fußnote zum Thema Tourismus.

Das US-Außenministerium räumt offen ein, dass das Programm die Tridrnachfrage verringert hat und erwartet, dass die dauerhafte Regelung die Zahl der B1/B2-Visumanträge betroffener Nationalitäten weiter reduzieren wird. Hier kollidiert die Einwanderungspolitik direkt mit der Tourismuspolitik.

Die Bezeichnung der Anleihe als „rückzahlbar“ kann ihre wirtschaftliche Wirkung verschleiern. Beispiel: 

Eine nigerianische Familie mit vier Mitgliedern, die beispielsweise pro Antragsteller 15.000 US-Dollar benötigt, könnte theoretisch mit 60.000 US-Dollar an vorübergehend gebundenen Geldern konfrontiert sein, bevor Flugkosten, Hotels, Sehenswürdigkeiten, Versicherungen, Restaurantbesuche und Einkäufe berücksichtigt werden. Selbst wenn jeder Dollar letztendlich zurückkommt, muss der Reisende das Geld zunächst besitzen oder finanzieren. Hinzu kommen Opportunitätskosten: Geld, das beim US-Finanzministerium gebunden ist, kann nicht gleichzeitig ein Unternehmen finanzieren, Anlagerenditen erzielen, Schulgebühren bezahlen oder die Reise selbst finanzieren.

Das Währungsrisiko stellt eine weitere Komplikation dar. Das US-Außenministerium weist darauf hin, dass Anleihen in US-Dollar gezahlt und zurückerstattet werden und dass derjenige, der die Anleihe stellt, das Risiko von Wechselkursschwankungen trägt. 

Warum die US-Tourismusverantwortlichen jetzt nervös sind. Der Zeitpunkt ist besonders ungünstig für die amerikanische Tourismusbranche.Freeman teilte mit, dass die Reisen aus Kanada um etwa 25 % zurückgegangen seien, während die Besucherzahlen aus Asien bei etwa der Hälfte des Niveaus von 2019 blieben. Vorläufige Daten des Nationalen Tourismusbüros der vereinigten Staaten zeigten einen Rückgang der Auslandsreisen in die Vereinigten Staaten. 4,3 % seit Jahresbeginn bis Juni 2026 einschließlich eines Rückgangs von 1,8 % im Juni trotz der FIFA-Weltmeisterschaft. 

Dies ist besonders bemerkenswert, da die eigene Prognose des Handelsministeriums für internationale Besucher einen Anstieg der gesamten internationalen Ankünfte erwartet hatte. 3,2% mehr bzw. bis zu 70,5 Mio. im Jahr 2026, wobei die Weltmeisterschaft ausdrücklich als Wachstumstreiber genannt wird.

Die Vereinigten Staaten verfolgen daher zwei potenziell widersprüchliche Ziele: Mehr internationale Besucher und deren Ausgaben anzuziehen und gleichzeitig strengere finanzielle, verfahrenstechnische und einwanderungsrechtliche Kontrollen für einige dieser Besucher einzuführen.

Die Regierung selbst hat während der Weltmeisterschaft gezeigt, dass die Kaution den Tourismuszielen schaden kann. Sie erließ die Kaution für bestimmte berechtigte WM-Reisende, darunter Inhaber von Eintrittskarten und Mitglieder der teilnehmenden Mannschaften.

Das wirtschaftliche Risiko ist derzeit relativ gering, da die derzeitigen 50 Länder nur einen kleinen Anteil der internationalen Besucherzahlen der USA ausmachen. Eine Expansion in wichtige Fernreisemärkte wäre eine völlig andere Angelegenheit. Wenn die Visabürgschaft irgendwann einmal flächendeckend auf visumpflichtige Reisende ausgeweitet würde, könnte die Maßnahme lukrative Besuchermärkte erreichen, deren Reisende bereits jetzt mit Visumanträgen, Interviews, Reisekosten und anderen Einreisekosten konfrontiert sind.

Eine rückzahlbare Kaution in Höhe von mehreren zehntausend Dollar könnte nicht nur Freizeittouristen, sondern auch Kongressteilnehmer, Geschäftsreisende, Familien, die Verwandte besuchen, medizinische Reisende, Veranstaltungsbesucher und Kleinunternehmer betreffen.

Der Tourismus reagiert besonders empfindlich auf Reibungsverluste, weil Reisende in der Regel Alternativen haben.

  • In Dubai kann ein Kongress stattfinden.
  • Ein Urlaub kann nach Thailand verlegt werden.
  • Eine Firmenbesprechung kann in Singapur stattfinden.
  • Eine Familie kann beschließen, sich dieses Jahr stattdessen in Europa zu treffen.

Die Vereinigten Staaten verlieren durch diese Entscheidung nicht nur den Visumantragsteller. Fluggesellschaften, Hotels, Kongresszentren, Restaurants, Einzelhändler, Autovermietungen, Sehenswürdigkeiten und die lokalen Steuerbehörden verlieren die Ausgaben der eigentlich erwarteten ausländischen Besucher- 

Die unbeantwortete Frage. Die größte ungeklärte Frage ist die Kausalität. Washington kann mit Sicherheit sagen, dass die Zahl der Personen mit überzogenem Aufenthaltstitel unter den betroffenen Nationalitäten stark zurückgegangen ist. Da die Visavergabe jedoch gleichzeitig um 83 % zurückging, beweist das Pilotprojekt nicht einfach, dass eine Anleihe das Verhalten einer unveränderten Reisendenpopulation verändert hat. Es zeigt auch, dass sich die Politik dramatisch zum Nachteil des aller touristischen Player der USA verändert hat.  Quelle: e-Turbo-News / CM

FlightAware verklagt Plattform Kalshi, die Wetten auf Flugausfälle anbietet 

FlightAware, die weltweit größte Website zur Flugverfolgung, verklagt die aufstrebende Prognosemarkt-Plattform Kalshi. Der Vorwurf: Kalshi nutze Daten und Markenzeichen von FlightAware, um einen neue und umstrittenen Markt zu bewerben, der es Verbrauchern ermöglicht, auf Flugausfälle zu wetten – ein Angebot, das nach Ansicht von FlightAware Fluggäste gefährdet und das „Potenzial für massive Störungen des Flugverkehrs“ birgt.

Kalshi wurde 2018 von Tarek Mansour und Luana Lopes Lara in New York gegründet und ist eine Plattform für Prognosemärkte, die es Privatpersonen ermöglicht, auf den Ausgang künftiger Ereignisse zu wetten. Das Angebot deckt eine Vielzahl von Bereichen ab, von klassischen Themen wie Sportergebnissen bis hin zu Rohstoffen, Politik und zahlreichen weiteren Gebieten, darunter seit gut vier Wochen auch die Luftfahrt.

Laut einer Klage, die FlightAware Anfang dieser Woche bei einem Bezirksgericht in New York eingereicht hat, weitete Kalshi sein Marktangebot am 14. Juli 2026 auf die zivile Luftfahrt aus – konkret auf die Frage, ob Flüge an bestimmten Flughäfen gestrichen werden.

FlightAware hat die US-Wetten-Plattform Kalshi verklagt. Foto Oliv.

FlightAware beantragt bei Gericht eine einstweilige Verfügung, die Kalshi die Nutzung der Marke oder der Daten des Unternehmens untersagt, und fordert zudem, Kalshi zur Offenlegung und Herausgabe sämtlicher Gewinne zu verpflichten, die aus der unbefugten Nutzung der FlightAware-Marken erzielt wurden. Darüber hinaus verlangt FlightAware Schadenersatz in Höhe des bis zu Dreifachen des tatsächlich entstandenen Schadens sowie die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten.

So lautet beispielsweise eine der derzeit auf Kalshi laufenden Prognosefragen: „Werden am 21. Oktober 2026 mindestens 50 % der geplanten Flüge am Flughafen JFK gestrichen?“ Darauf kann man dann Geld setzen und gewinnen oder verlieren, wie das u.a. bei den bekannten Sportwetten der Fall ist,

FlightAware macht geltend, dass Kalshi vor Einreichung der Klage Logo, Name und Marke des Unternehmens FlightAware ohne dessen Zustimmung verwendet habe – und dies auch dann fortsetzte, nachdem die Flugverfolgungs-Website das Unternehmen zur Unterlassung aufgefordert hatte.

In der Klageschrift heißt es: „Kalshi hat FlightAware zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass es sich bei der Ermittlung der Ergebnisse dieser Wettmärkte auf die Daten von FlightAware stützen würde. Sobald FlightAware von Kalshis unzulässigem Verhalten Kenntnis erlangte, verschickte das Unternehmen umgehend Abmahnungen.“ „Trotzdem bietet Kalshi bis heute Wetten auf annullierte Flüge an und bewirbt diese mit dem Hinweis, sie seien ‚durch FlightAware verifiziert‘ – obwohl Kalshi in eigenen Unterlagen andere Datenquellen nennt, die zur Abrechnung der Wetten herangezogen werden könnten.“

FlightAware erklärt, seine Nutzungsbedingungen hätten Kalshi bereits zuvor untersagt, die umfangreiche Datenbank und die proprietären Informationen des Unternehmens für den Betrieb seines Prognosemarktes im Luftfahrtbereich zu nutzen; dennoch habe FlightAware – nur zwei Tage nach dem Start des Marktes durch Kalshi – die Nutzungsbedingungen angepasst, um Prognosemärkte ausdrücklich als unzulässig zu deklarieren.

Das Unternehmen äußert sich besorgt nicht nur über die unbefugte Nutzung von Name und Daten durch Kalshi, sondern auch darüber, dass Verbraucher, die auf solche Prognosemärkte setzen, einen Anreiz haben könnten, das Marktergebnis zu beeinflussen.

„Die mit Prognosemärkten verbundenen Risiken haben bereits zu Vorwürfen wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens und anderen besorgniserregenden Warnsignalen geführt“, heißt es in der Klageschrift. Darin wird behauptet, ein Soldat der Army Special Forces habe geheime Informationen über die geplante Festnahme des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro genutzt, um bei Polymarket – dem Hauptkonkurrenten von Kalshi – Wetten zu platzieren, die ihm mehr als 400.000 US-Dollar einbrachten.

Die Klage deutet darauf hin, dass Verbraucher dazu verleitet werden könnten, Flugausfälle herbeizuführen, um eine Wette zu gewinnen, wodurch möglicherweise das Leben von Passagieren gefährdet würde.

Am 15. Juli 2026, nur einen Tag, nachdem Kalshi seinen Prognosemarkt für Flugausfälle gestartet hatte, reagierte FlightAware mit einer Unterlassungsaufforderung und verlangte, dass die Plattform die Nutzung ihrer Daten und ihrer Marke einstellt. Als Reaktion darauf fügte Kalshi seiner Website einen Hinweis hinzu, dass die Märkte für Flugausfälle nicht von FlightAware unterstützt würden, auch wenn das Unternehmen weiterhin auf Daten von FlightAware zurückgriff. Seit Einreichung der Klage hat Kalshi aber den Namen FlightAware von seiner Website entfernt.

Die Anwälte von FlightAware schreiben: „Die Nachricht von Kalshis geplantem Markt für Wetten auf Flugausfälle stieß auf breite öffentliche Empörung. Zahlreiche Kommentatoren im Internet wiesen auf die Sicherheitsrisiken hin, die entstehen, wenn Spekulanten und böswillige Akteure dazu animiert werden, Flugausfälle zu verursachen, um von ihren platzierten Wetten zu profitieren.“

FlightAware erklärt, durch die unbefugte Nutzung seiner Marken durch Kalshi geschädigt worden zu sein; einige Nutzer hätten angekündigt, FlightAware zu boykottieren und Konkurrenzprodukte zu verwenden, da sie fälschlicherweise von einer Partnerschaft zwischen FlightAware und Kalshi ausgingen. „Als Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit von der Sicherheit und Integrität der Luftfahrt abhängt, droht FlightAware ein unmittelbarer und irreparabler Schaden, da seine Daten und sein Name mit Verhaltensweisen in Verbindung gebracht werden, die den Flugbetrieb und die Sicherheit der Passagiere gefährden könnten“, heißt es in der Klageschrift weiter.

FlightAware beantragt bei Gericht eine einstweilige Verfügung, die Kalshi die Nutzung der Marke oder der Daten des Unternehmens untersagt, und fordert zudem, Kalshi zur Offenlegung und Herausgabe sämtlicher Gewinne zu verpflichten, die aus der unbefugten Nutzung der FlightAware-Marken erzielt wurden. Darüber hinaus verlangt FlightAware Schadenersatz in Höhe des bis zu Dreifachen des tatsächlich entstandenen Schadens sowie die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Quelle: FlightAware / CM

Bundesverkehrsminister verschlimmbessert die Niedrigwasser-Sitiuation

Das extreme Niedrigwasser am Rhein wirkt wie ein Preistreiber und macht Tanken teurer, heißt es beim ADAC.  Üblicherweise ist die Wasserstraße Rhein ein beeutender Transportweg für Öl, Benzin und Diesel. Der Transport mit Tankschiffen ist weitaus kostengünstiger als mit den vergleichsweise kleinen Lkw. Und es ist auch etwas günstiger als Güterzüge mit Tankkesselwagen. 

In besseren Zeiten werden auf dem Rhein  Kohle, Erze, Chemikalien, Getreide, Benzin, Diesel und Heizöl zu vergleichsweise günstigen Tarifen durchs Land geschippert. Nun hat Bundesverkehrsminister Bilger angeordnet, das Lkw-Fhrverbot an Sonn – und Feiertagen bis In den September hinein aufzuheben. Heißt im Klartext: Täglich müssten um die 40.000 zusätzliche Tanklaster bzw. Sattelzüge mit für die deutsche Wirtschaft wichtigen Vorprodukten bzw. kritischen Waren auf die Straßen. Das aber hat den verheerenden Effekt, dass noch mehr Schadstoffe in die Luft gepustet werden, zumal Lkw laut Klimaforschern mit zu den maßgeblichen Treibern des Klimawandels zählen und mit verantwortlich für die sie sich mehrenden Hitzewellen sind. 

Mindestens 40.000m Lkw mehr an Sonn- und Feiertagen bringen Deutschland auch an diesen Tagen dem Verkehrsinfarkt und noch mehr Hitzewellen näher- Foto ADAC

Der Bundesverkehrsminister hätte gut daran getan, die durch den Ausfall relevanten Güter der Schifffahrt mehrheitlich auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern. Aber so weit reicht der Verstand im Bundesverkehrsministerium nicht und auch nicht in den Länder-Verkehrs- und -Wirtschaftsministerien. Die Folge: Die Politik verschlimmbessert mit ihrem kontraproduktiven Handeln die Situation und macht sich schuldig an vielen weiteren Toten in Deutschland. 

Zum Glück wird der deutsche Markt nicht ausschließlich über den Rhein, sondern über ein „Netzwerk aus Seehäfen, Raffinerien, Pipelines sowie den Schienen- und Straßenverkehr“ versorgt,. Daher dürfte das Niedrigwasser derzeit vor allem regional zu höheren Kraftstoffpreisen beitragen. Nachzuverfolgen übrigens auf dem Spritpreisportal „Tankerköni“: Die teuersten Bundesländer bei Benzin sind derzeit NRW, Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Quelle: ADAC / CM

Ex-Flugbegleiter erschlich sich zig Freiflüge

Ein ehemaliger Flugbegleiter hat sich schuldig bekannt, drei große US-Fluggesellschaften betrogen zu haben. Er benutzte einen gefälschten Pilotenausweis, um Hunderte von Freiflügen durch sogenannte „Non-Rev“-Privilegien zu erhalten. 

Der 33-Jährige DK wurde im Januar von einer Grand Jury in Hawaii angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, sich als Pilot ausgegeben zu haben, um mit einer „Catch Me If You Can“-Masche kostenlos um die Welt zu reisen.

Laut Gerichtsakten arbeitete DK bis 2019 als Flugbegleiter für eine Fluggesellschaft mit Sitz in Toronto. Während seiner Zeit als Mitglied des Kabinenpersonals hatte er legalen Zugang zu kostenlosen oder vergünstigten Tickets, die in der Branche als „Non-Rev“-Vergünstigungen (nicht umsatzabhängig) bekannt sind, da die Fluggesellschaften mit diesen Tickets keinen Gewinn erzielen. Nach seiner Kündigung als Flugbegleiter nutzte DK angeblich sein Wissen über die Funktionsweise dieser Vergünstigungen, um sich als Pilot auszugeben und weiterhin kostenlose Flüge von drei großen US-amerikanischen Fluggesellschaften zu erhalten. Obwohl die Staatsanwaltschaft die Namen der drei von Dallas betrogenen Fluggesellschaften bewusst zurückhält, geben die Gerichtsakten deren Sitze preis.       1. Die erste Fluggesellschaft hatte ihren Sitz in Honolulu, dem Heimatflughafen von Hawaiian Airlines. 2. Die zweite Fluggesellschaft hatte ihren Sitz in Chicago, dem Hauptsitz von United Airlines. 3. Die dritte Fluggesellschaft hatte ihren Sitz in Fort Worth, dem Hauptsitz von American Airlines.

Um Freiflüge von diesen Fluggesellschaften zu erhalten, soll DK angeblich auch einen Jumpseat im Cockpit beantragt haben – ein besonderes Privileg, das normalerweise nur aktiven Piloten vorbehalten ist.

2024 legte DK jedoch einem Flughafenmitarbeiter einer der von ihm betrogenen Fluggesellschaften den gefälschten Pilotenausweis vor. Der Mitarbeiter hegte Zweifel an dessen Echtheit, fotografierte den Ausweis und meldete seinen Verdacht. Nachdem festgestellt worden war, dass DK tatsächlich kein Pilot der Fluggesellschaft war, für die er vorgab zu arbeiten, wurden die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. DK wurde schließlich in Panama aufgespürt, wo ein Haftbefehl gegen ihn erlassen und er an die Vereinigten Staaten ausgeliefert wurde.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich „hunderte Freiflüge“ erschlichen zu haben. Zwar weiß niemand, wie lange die Gaunereien schon währten,  gab DK at Dallas an, dass sie von Januar 2020 bis Oktober 2024 stattfanden.

„Reisesicherheitsbestimmungen tragen zur Sicherheit unserer Bürger und Besucher bei, und jeder, der gegen diese Bestimmungen verstößt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen“, kommentierte US-Staatsanwalt Ken Sorenson, nachdem DK sich des Betrugs schuldig bekannt hatte. „Wir danken unseren Partnern bei den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere bei Homeland Security Investigations und im Ausland, für ihre Unterstützung bei der Überführung dieses Betrügers“, fügte Sorenson hinzu. Dem Ex-Flugbegleiter drohen nun bis zu 20 Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 250.000 US-Dollar. Die Urteilsverkündung ist für den 8. Dezember 2026 angesetzt. Im Rahmen seiner Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft hat der Täter zugestimmt, den drei betroffenen Fluggesellschaften eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung wird in der Urteilsverkündung festgelegt. Quelle: CM

USA wollen Medienvertreter und deutsche Touristen schärfer kontrollieren

Trump weitet die Social Media-Überprüfung für mehr ausländische Visa aus. Im Visier hat die US-Regierung insbesondere ausländische Medienvertretern und deren Social-Media-Aktivitäten.

Wie das Online-Portal  The Daily Signal“ am Donnerstag, 06. August u.a. auch in dutscher Sprache berichtet, sollen die Konten in den sozialen Medien künftig schärfer kontrolliert werden. So werden Journalisten im Zuge ihre Journalisten-Visa gezwungen werden, die Einstellungen ihrer Social-Media-Konten von „privat“ auf „offen“ umzustellen. Das US-Außenministerium begründet ie geplante Verschärfung im Zuge der Verfahren zur Visa-Vergabe damit, dass sichergestellt wird, dass keine Person ein Risiko für die Sicherheit der Vereinigten Staaten darstellt.“

Der  Trump-Regierung sind Medienvertreter, ob aus den USA oder dem Ausland, eit Monaten ein Dorn im Auge.  Den Journalisten unterstellt er immer wieder, Vertreter der Lügenpresse zu sein. Den unbeliebten ausländischen Medienvertretern soll in Zukunft die Aufenthaltsdauer in den USA auf maximal 240 Tage begrenzt werden. 

Die Rede ist in Wshington auch davon, die Einreiseregeln für deutsche Staatsbürger zu verschäerfen. Auch sie müssen  die Nutzung ihrer Online-Netzwerken offenlegen. Und sollten dabei kritische Passagen betreffend die US-Regierung zu finden sein, wird die Einreise verweigert, ESTA hin, ESTA her. Quelle The Daily Signal / CM

NiedrigWasser im Rhein treibt die Spritpreise

Wegen extremen Niedrigwassers auf wichtigen Wasserstraßen wie dem Rhein warnen Verbände vor Engpässen und steigenden Preisen bei der Spritversorgung. Da Frachtschiffe und Tanker nur noch stark eingeschränkt befüllt werden können, steigen die Transportkosten massiv, was insbesondere im Süden Deutschlands zu spürbaren Belastungen, sprich Preissprünge an den Zapfsäulen der Tankstellen führen kann.  Jetztr rächt sich die Dummheit der deutschen Autohersteller, zu spät auf die E-Mobilität gesetzt zu haben. 

Die extremen Frachtraten auf dem Rhein schlagen direkt auf die Logistikkosten und damit auf die Preise an den Zapfsäulen durch. Nicht ausgeschlossen, dass es an vielen deutschen Tankstellen demnächst kein Benzin und auch keinen Dieselkraftstoff mehr gibt: Grund ist weniger der Nahost-Konflikt, sondern der Klimawandel. Er sorgt dafür, dass der Rhein kaum noch Wasser führt. 

In An vielen Tanklagern in Westdeutschland ist Benzin inzwischen Knapp, soweit sie über die Tankschifffahrt auf dem Rhein mit Treibstoff versorgt werden. Raffinerien am oder nahe dem Rhein dreoht der Stillstand. Andere Teile Deutschlands bekommen Kraftstoff über andere Raffinerien, Pipelines und Häfen zumeist per Bahn.  

Wie der Tankstellenverbands ZTG sagt, können wegen des Niedrigwassers Frachtschiffe oft nur noch 10 % ihrer üblichen Ladung oder weniger transportieren und immer mehr Routen sind auch von Tankschiffen nicht mehr möglich. Die Fracht kostet zwischen Rotterdam und Karlsruhe inzwischen das Siebenfache (145 bis 150 Euro je Tonne statt wie bei normalem Pegelstand 20 bis 25 Euro.

Laut  Argus Media, eine weltweit führende, unabhängige Preisberichtsagentur (PRA) für den Energie- und Rohstoffmarkt, haben die haben die hohen Frachtkosten Rohstoffe und Kraftstoffbestandteile auf den Routen nach Frankfurt und Karlsruhe bereits deutlich verteuert.  Quelle: ZTG / Argus Media / CM

Candrian übernimmt Restaurant Süd im Züricher Hauptbahnhof

Das Restaurant Süd  im Zürcher Hauptbahnhof, das auch Geschäftsreisende kennen, wird verkauft. Valentin Diem und Nenad Mlinarevic geben den Betrieb wegen Unrentabilität auf und übergeben das Restaurant ab September 2026 an das Gastronomieunternehmen Candrian. Darüber berichten u.a. die Aargauer Zeitung, und der Schweizer Tagesanzeiger.

Im Juli kündigte das Restaurant Süd per Newsletter sein eigenes Ende an. Noch einen Monat lang lasse sich das Süd in heutiger Form erleben, heißt es. Ab September werde das Restaurant an einen neuen Gastgeber übergeben. Dieser werde das Lokal in der Eingangshalle des Zürcher Hauptbahnhofs nahtlos weiterführen. 

Das „Süd“ befindet sich in einem hohen, denkmalgeschützten Raum im Südtrakt des Züricher Hauptbahnhofs. Foto: Boris Müller

Das Restaurant war Ende 2023 als Brasserie Süd im neu gestalteten Südtrakt des Zürcher Hauptbahnhofs eröffnet worden. Der Tagesanzeiger zitiert Mitbetreiber Valentin Diem: „Trotz zweieinhalb Jahren harter Arbeit und einem enormen Teamengagement haben wir es nicht geschafft, rentabel an diesem Standort unsere Art von Gastronomie zu betreiben.“ Valentin Diem eröffnete das denkmalgeschützte Lokal Ende 2023 zusammen mit dem Sternekoch Nenad Mlinarevic. Beide verfolgten ein höherpreisiges Konzept, das sich freilich nicht durchhalten ließ.

Trotz Jugendstil-Architektur und zentraler Lage lief die Brasserie Süd nicht wie vorgesehen. Im Herbst 2025 richteten Diem und Mlinarevic das Lokal neu aus. Sie strichen das „Brasserie“ aus dem Namen, verzichteten auf die französische Küche und setzten stattdessen auf Italianità. „Wir konzentrieren uns auf das Lebensgefühl des Südens“, sagte Diem damals. Doch auch diese Umstellung brachte keine Wende zum Besseren.

Ab September wird die Gastrogruppe Candrian, Platzhirch im Züricher Hauptbahnhof, das Süd mit seinen 140 Plätzen übernehmen. Alle Mitarbeitenden behalten ihre Jobs. 

Laut GaultMillau  sei aber offen,  ob Küchenchef Andrea Vailati seine bisherige Funktion weiter ausüben werde. Quelle: Tagesanzeiger / CM

Solarkraftwerke zwischen Bahnschienen

Das Potenzial von zusammenrollbaren“ Solarpanels zwischen Bahngeleisen ist in der Schweiz sehr groß. Im neuenburgischen Butte wurde dazu eine gut 100 m lange Testanlage installiert. Das Pilotprojekt des heimischen Startups Sun-Ways sorgt bei Bahnunternehmen für Aufmerksamkeit: 

Das Startup von Firmengründer Joseph Scuderi (60), ein Marketing- und Kommunikationsexperte ,will abnehmbare Solarmodule zwischen Bahngleisen verlegen, um sauberen Strom zu erzeugen. Das erste Pilotprojekt ging im Kanton Neuenburg in Betrieb. Nach über einem Jahr zeigt die Zwischenbilanz, dass die Technik sicher ist und den Zugverkehr respektive Triebfahrzeugführer nicht stört, wie anfangs befürchtet. Bis jetzt hat sich die SBB noch nicht durchgerungen, Solarpanels auf ihrem 5.300 km langen Streckennetz zu installieren. Auch die Deutsche Bahn wird vorläufig nicht mit von der Partie sein. Gespräche und Kooperationen gibt es hingegen  mit der französischen SNCF und der italienischen FS. 

Das Pilotprojekt in Neuenburg_

  • Standort: Eine 100 Meter lange Teststrecke bei Buttes (Kanton Neuenburg) in Zusammenarbeit mit dem Regionalverkehr.
  • Leistung: 48 Solarmodule erzeugen rund 16.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr.
  • Freigabe: Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilte die offizielle Erlaubnis für den Test. 

Vorteile und Technik. Die Module werden mechanisch wie ein Teppich in die Gleismitte gerollt. Für die normale Gleiswartung und den Einsatz von Schienenmaschinen lassen sich die Elemente einfach wieder herausnehmen. Es gibt keinen neuen Flächenverbrauch: Der vorhandene Platz auf Bahntrassen wird doppelt genutzt, ohne Natur zu belasten. 

Potenzial. Wäre das gesamte geeignete Schweizer Schienennetz (ca. 5.300 km) ausgerüstet, könnten jährlich rund 1 Terawattstunde (1 Mrd. kWh) Solarstrom fließen (etwa 2 % des Schweizer Strombedarfs). Es gibt bereits Gespräche und Kooperationen mit Bahnbetreibern in Frankreich (SNCF) und Italien. Deutschland will bis jetzt nichts von der innovativen Idee wissen, obwohl  es mit einer Streckenlänge von rund 39.000 km über das größte Schienennetz in Mitteleuropa (nicht eingerechnet das russische mit 86.000 km) verfügt und mittels der mobilen  Photovoltaikmodule zwischen die Gleise Unmengen an Sonnenenergie produzieren könnte. Und das kostenfrei; denn es müssten weder Grundstücke erworben oder in Flora und Fauna eingegriffen werden. 

Täglich fahren auf der eingleisigen elektrifizierten Strecke im Schweizer Val de Travers ca. 90 Züge. Den Solarabschnitt befahren sie mit 90 km/h, möglich wären 150 km/h. 16.000 kWh Strom haben die 380-Watt-Solarpanele seitdem erzeugt, das entspricht in etwa dem Jahresverbrauch von vier Haushalten. Der Strom fließt derzeit direkt in das lokale Verteilernetz, langfristig soll er auch in Bahn-Unterwerke oder die Fahrleitung eingespeist werden können. 

Joseph Scuderi, der zehn Jahre für einen Energieversorger tätig war, glaubt an die Zukunft seines Projekts. Um Behördenbedenken zu entkräften ließ er vom Schweizer Gleisbauunternehmen Scheuchzer eine Spezialmaschine entwickeln, mit der die 1 Meter breiten Solarmodule jederzeit in wenigen Minuten wie ein Teppich ein- oder ausgerollt werden können. Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigte daher im Frühjahr 2025 eine dreijährige Pilotphase. 

Nach dem ersten Jahr, in dem 11.000 Züge über die Solarmodule gefahren sind, zieht die Betreibergesellschaft TransN eine positive Bilanz.  „Es gab zu keiner Zeit Konflikte mit Infrastruktur, Wartung oder Zugverkehr. Im April 2028 soll die Entscheidung fallen weitere Strecken mit Solarpaneelen zwischen den Schienen auszurüsten. Dazu müssen aber SBB und/oder BLS mitspielen. Noch keine Beurteilung hat das schweizerische Bundesamt für Verkehr (BAV) getroffen. Erst 2028 will die Behörde eine Prognose zum Potenzial dieses weltweit ersten „Solarkraftwerks in Gleisbetten“ abgeben. Quelle: Sun-Ways / BAV / CM

Stau auf der Autobahn und man muss dringend mal…

Wer im Stau dringend muss, sollte vorbereitet sein. Denn Toilettengänge außerhalb des Fahrzeugs sind auf der Autobahn tabu. Was der Auto Club Europa (ACE) Autofahrenden „unter Druck“ in einer solchen Situation rät.

Sommerzeit, Reisezeit – und vielleicht ist es so richtig warm, wie etwa im Juni, wo es deutschlandweit eine Hitzewelle mit vielerorts mehr als 40 °C gab. Viel Trinken heißt dann die Devise, auch für Autofahrende, ob Geschäftsreisende oder Urlauber. Und diese sollten dann auch rechtzeitige Pausen zum Austreten einplanen. Denn spätestens im Stau wird es sonst schnell richtig unangenehm.

 Denn grundsätzlich gilt: Auf der Autobahn einfach aus dem Auto hüpfen und hinter der Leitplanke verschwinden, um sich zu erleichtern, verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO), erklärt der Auto Club Europa (ACE).

Demnach dürfen Autobahnen nicht betreten werden, egal ob der Verkehr fließt oder steht – auch nicht für einen kurzen Toilettengang. Auch das Anhalten auf dem Pannenstreifen, außer eben bei Pannen oder nach Unfällen, ist verboten. Im Notfall darf man hier zwar halten. Aber egal, ob zwei, vier oder mehr Räder: Der Toilettengang zählt generell nicht als Notfall.

In der Akut-Situation ist der Handlungsspielraum tatsächlich begrenzt. Deshalb rät der ACE dringend, vorausschauend zu planen: Es gibt sogenannte Notfalltoiletten oder Taschen-WCs. Die nähmen nicht viel Platz weg und es gebe verschiedene Exemplare für Männer, Frauen und Kinder.

Wer mit einem Wohnmobil im Stau steht und eine Toilette an Bord hat, darf diese benutzen, wenn er sich innerhalb des Fahrzeugs dorthin bewegen kann. Erlaubt ist das aber nur im Stand und solange die Zündung aus ist. Sobald der Verkehr wieder anrollt, müssen alle Insassen zurück auf ihren Plätzen sein. Ganz anders verhält es sich mit einem Wohnanhänger mit WC: Dessen Toilette ist nicht zu benutzen, da dafür das Auto verlassen und die Autobahn betreten werden müsste.

Besser frühzeitig und regelmäßig pausieren. Damit die Situation nicht unnötig heikel wird, rät der ACE zu regelmäßigen Pausen: Mindestens alle zwei Stunden bzw. alle 200 Kilometer hilft eine mindestens 15-minütige Erholungspause. Diese kann dann eben auch für einen Toilettengang genutzt werden, sofern einem in den Toiletten auf unbewirtschafteten Ratplätzen nicht schlecht wird. Denn die Sauereien in den dortigen WC-Anlagen spotten jeder Beschreibung.  

Auf den Mobilitäts-Apps mit Echtzeitdaten können zudem verhindern helfen, dass man in einen langen Stau gerät und die Blase dann einer unnötigen Belastungsprobe ausgesetzt wird.