Übernahmekampf um EasyJet verschärft sich 

EasyJet hat ein höheres Übernahmeangebot in Höhe von 5,7 Mrd.  Britische Pfund  (6,68 Mrd. Euro) von der US-Investmentgesellschaft Apollo Global Management  Inc. erhalten. Dies lässt einen Bieterwettstreit erwarten – nur wenige Tage, nachdem die Billigfluggesellschaft erklärt hatte, sie sei bereit, ein konkurrierendes Angebot von Castlelake, einer weiteren US-Investmentfirma, zu akzeptieren.

Das in New York City residierende Unternehmen Apollo, 1990 gegründet,  bietet 7,15 Pfund (8,38 Euro) pro Aktie in bar, was EasyJet dazu veranlasste, die Unterstützung für das frühere Angebot von Castlelake (6,90 Pfund pro Aktie) zurückzuziehen. Der Verwaltungsrat hatte diesem Angebot Anfang der Woche „grundsätzlich“ zugestimmt, nachdem zuvor vier Angebote von Castlelake abgelehnt worden waren.

Nach Castlelake wirft mit Apollo Inc. ein zweites US-Investmentunternehmen in Sachen EasyyJet-Übernehmen seinen Hut in den Ring. Foto Apollo Global Management Inc.,

In einer Mitteilung an die Investoren am Freitag erklärte EasyJet, das Angebot von Apollo biete „eine attraktive Kombination aus Wert, strategischer Ausrichtung und langfristiger Führung des Unternehmens“, und bestätigte, man sei „nicht mehr gewillt“, das konkurrierende Angebot von Castlelake zu empfehlen.

Das Angebot von Apollo ist die jüngste Entwicklung in einem monatelangen Übernahmeprozess. Castlelake hatte sein Angebot fünfmal nachgebessert, bevor EasyJet Gespräche zur Due-Diligence-Prüfung (eingehende Unternehmensprüfung) und Einsicht in Finanzdaten gewährte. Experten erwarten, dass Castlelake nun mit einem höheren Angebot als Apollo aufwarten könnte. 

Die von Castlelake vorgeschlagene Struktur hätte dem Unternehmen einen Anteil von 49 % an EasyJet verschafft, während die verbleibenden 51 % von EU-Bürgern – darunter die ehemaligen Airline-Manager Peter Bellew und Mark Breen – kontrolliert worden wären. Diese Struktur wäre erforderlich gewesen, um die EU-Vorschriften zur Mehrheitseigentümerschaft bei Fluggesellschaften zu erfüllen.

Apollo plant unterdessen, EasyJet-Aktionären die Möglichkeit zu bieten, ihre bestehenden Anteile in jenes Investitionsvehikel einzubringen, über das die Apollo-Fonds ihre Beteiligung an der Fluggesellschaft halten würden. EasyJet teilte mit, dass die Bedingungen einer solchen Investition noch Gegenstand weiterer Gespräche und Vereinbarungen seien.

Zudem bemühen sich die Amerikaner, Mitarbeiter von EasyJet und Investoren zu beruhigen: Apollo habe nicht die Absicht, das Unternehmen zu zerschlagen. In einer am Freitag veröffentlichten Erklärung hieß es, Apollo sei der Ansicht, dass die operativen und geschäftlichen Ambitionen des EasyJet-Managements durch den Zugang zu zusätzlichem Kapital sowie durch die langfristige geschäftliche und strategische Planung – wie sie das Umfeld eines privat geführten Unternehmens biete – erheblich beschleunigt werden könnten. Ergänzend wurde mitgeteilt, dass Apollo großen Wert auf die Belegschaft lege und davon ausgehe, dass die Identifizierung und Bindung von Schlüsselkräften innerhalb der EasyJet-Gruppe von entscheidender Bedeutung sein werde.

EasyJet wiederum spielt jetzt auf Zeit, um den Verkaufspreis möglichst hoch zu treiben. Die Unternehmensführung Aktionären, zum jetzigen Zeitpunkt „keine Maßnahmen zu ergreifen“. Quelle: EaasyJet / Apollo Global Management  Inc.  / CM

Falcon 10X – Modernster Arbeitsplatz am Himmel

Mit einer spektakulären Enthüllung vor mehr als 400 Kunden, Partnern und Führungskräften der Luftfahrtbranche in einer neuen Fertigungshalle in Bordeaux-Mérignac hat Dassault Aviation die Falcon 10X vorgestellt – ihren bislang ehrgeizigsten Business-Jet. Das Flugzeug gilt als wegweisender neuer Maßstab für die Zukunft der Langstrecken-Geschäftsluftfahrt.

Die Falcon 10X bietet die größte, komfortabelste und vielseitigste Kabine, die je für einen speziell als Business-Jet konzipierten Flugzeugtyp entwickelt wurde – und definiert damit neu, was Passagiere von ihrer Zeit an Bord erwarten können.

„Unser Ziel“, so Eric Trappier, Chairman und CEO von Dassault, „ist es, den Passagieren zu ermöglichen, die Zeit an Bord als ganz normalen Teil ihres Arbeitsalltags zu erleben – und nicht als bloße Zwischenphase auf dem Weg vom Start- zum Zielort. So kommen sie erfrischt und in Bestform an ihrem Ziel an.“

Der geräumige Innenraum des Flugzeugs ist acht Zoll (ca. 20 cm) breiter und zwei Zoll (ca. 5 cm) höher als bei seinem direkten Konkurrenten. Dies eröffnet Eigentümern die Möglichkeit, eine Kabine zu gestalten, die weniger an eine herkömmliche Flugzeugkabine erinnert, sondern vielmehr an einen modernen Wohn- oder Arbeitsbereich.

Um dieses Maß an Komfort zu bieten und gleichzeitig die für Falcon-Flugzeuge typische Effizienz und operative Flexibilität zu wahren, waren Innovationen in nahezu allen Bereichen des Flugzeugs erforderlich. Die Ingenieure nutzten ihr Fachwissen aus den hochmodernen Militärflugzeugprogrammen des Unternehmens, um Fortschritte in den Bereichen Aerodynamik, Werkstoffe, Avionik und Flugsteuerung zu erzielen. Dassault ist weltweit der einzige Hersteller, der sowohl hochmoderne Kampfflugzeuge als auch Geschäftsreiseflugzeuge entwickelt und baut – ein interdisziplinärer Vorteil, der sich nun in der Falcon 10X widerspiegelt.

Die Falcon 10X erreicht im Reiseflug Geschwindigkeiten nahe der Schallmauer (bis zu Mach 0,925) und verfügt über eine maximale Reichweite von 7.500 Seemeilen. Damit lassen sich die weltweit wichtigsten Flugverbindungen – etwa New York – Shanghai, Los Angeles – Sydney, São Paulo – Dubai oder Peking – Paris – mühelos bewältigen.

Auch beim Passagierkomfort wurde höchster Anspruch an die Entwicklung gestellt. In einer Reiseflughöhe von 41.000 Fuß (ca. 12.500 m) wird der Kabinendruck auf einem außergewöhnlich niedrigen Niveau gehalten, das einer Höhe von nur 3.000 Fuß (ca. 900 m) entspricht. Ergänzt wird dies durch eine kontinuierliche Zufuhr von 100 %t Frischluft in der gesamten Kabine sowie individuell regelbare Temperaturzonen. Der völlig neu konstruierte Rumpf der 10X ist mit 38 extragroßen Fenstern ausgestattet – fast 50 % größer als bei der Falcon 8X –, die die Kabine mit natürlichem Licht durchfluten und sie zur hellsten Kabine in der Geschäftsluftfahrt machen.

Mit einer Breite von 2,77 m (9 Fuß 1 Zoll) und einer Höhe von 2,03 m (6 Fuß 8 Zoll) ist die Kabine größer als die mancher Regionaljets. Kunden können die Kabine in drei oder vier Zonen konfigurieren – mit Optionen wie großzügigen Essbereichen, „Falcon Privacy Suites“, vollwertigen Schlafzimmern und sogar einer optionalen Dusche.

Herzstück der Falcon 10X ist der erste Flügel der Geschäftsluftfahrt, der vollständig aus Verbundwerkstoffen gefertigt ist. Die hochmoderne Konstruktion kombiniert die bewährten Hochauftriebssysteme von Dassault – Vorflügel und Landeklappen – mit einer Verbundwerkstoff-Architektur der nächsten Generation, die die aerodynamische Effizienz steigert und gleichzeitig das Gewicht reduziert. Das Ergebnis ist ein Flügel, der die großzügige Kabine trägt und dennoch jene Agilität sowie Flexibilität bei der Start- und Landebahnwahl bewahrt, für die Falcon-Flugzeuge bekannt sind.

„Dassault Falcons waren in der Geschäftsluftfahrt schon immer Vorreiter“, betonte Trappier, „und die 10X bildet da keine Ausnahme; sie vereint die derzeit beste verfügbare Technologie. Aus Sicht des Nutzers ist die Gleichung einfach: ein objektiv besseres Erlebnis.“ Quelle: Dassault / CM

Delta Air Lines: Neue Tarifprodukte

Delta Air Lines hat sich vor der Ankündigung am Mittwoch 08. Juli 2026 – der Einführung dreier neuer „Basic“-Tarife für ihre Premium-Kabinen – mit ihrem Unternehmensbeirat abgestimmt. Nach Angaben der US-Fluggesellschaft wurden dem Beirat zwar keine Einzelheiten zu den neuen Tarifen genannt, die Mitglieder jedoch über die bevorstehende Einführung informiert. Zudem wurde erörtert, wie die Einführung am besten gestaltet werden könne, um sicherzustellen, dass Mobilitätsmanager genügend Zeit hätten, ihre Programme entsprechend anzupassen.

Die neuen Tarifprodukte – Delta First Basic, Delta Premium Select Basic sowie „Business Basic“ für die Delta-One-Business-Class-Kabine – bieten etwas weniger Optionen und Zusatzleistungen bei der Buchung. Die stufenweise Einführung beginnt zunächst in ausgewählten Märkten; zudem werden für den Tarif „Business Basic“ bestimmte Serviceleistungen und der Lounge-Zugang bis zum 18. Januar 2027 beibehalten. Dies geschah auf der Grundlage von Kundenrückmeldungen.

Bei vielen Firmenreiseprogramme sind „Basic“-Tarife in der Hauptkabine (Main Cabin) bereits gwblockt. Delta führte „Basic“ im November 2025 für die „Comfort“-Kabine ein. United kündigte im April 2026 an, „Basic“- (oder „Base“-) Tarife für alle Kabinenklassen, einschließlich der Premium-Klassen, einzuführen. Eine große Mehrheit der Kunden hat sich entschieden, „Main Basic“ nicht in ihre Programme aufzunehmen.

Unternehmen stehen vor zahlreichen Entscheidungen. Branchenberatern zufolge sind die neuen Tarifmodelle jedoch nicht die einzige Neuerung, mit der sich Travel Manager auseinandersetzen müssen. „Die eigentliche Arbeit liegt nun bei den Travel Managern: Sie müssen entscheiden, ob diese Tarife zugelassen, geblockt oder nicht empfohlen werden sollen, das Buchungstool entsprechend anpassen und die Reisenden informieren – und das alles, während die meisten Tools noch Schwierigkeiten haben, den genauen Leistungsumfang der jeweiligen Tarife anzuzeigen“, erklärte Aurélie Duprez, Gründungspartnerin von Areka Consulting. „Ausgehandelte Firmentarife liegen meist über dem Niveau der Basistarife, sodass sich für Unternehmen kaum Einsparpotenzial ergibt“, so Duprez weiter. „Was hingegen zunehmen wird, ist die Komplexität bei Reiserichtlinien, Serviceprozessen und der Berichterstattung.“

Duprez bezeichnete Deltas „Basic Comfort“-Angebot als „Testlauf“ für ein Szenario, in dem Unternehmen KI-gestützte, streckenspezifische Ausgabenobergrenzen einführen und Reisende sämtliche verfügbaren Tarifoptionen einsehen können. Basistarife könnten es den Reisenden ermöglichen, „zwischen Flexibilität und Komfort zu wählen, falls die Ausgabenobergrenze nicht beides zulässt“, erläuterte sie. Zudem äußerten Kunden Bedenken hinsichtlich der Darstellung dieser Tarife in ihren Online-Buchungstools.  

Die Zulassung der neuen Tarife erfordert ein erhebliches Change-Management, um die Reisenden während der Einführung und darüber hinaus zu unterstützen. Allein die Regelungen für den Lounge-Zugang können je nach Tarif, Treuestatus und Zeitpunkt vier verschiedene Szenarien zur Folge haben.

Carver wies zudem darauf hin, dass „Basic“-Tarife in Premium-Kabinen ein bereits bestehendes Problem für Travel Manager verschärfen. Bei Firmenprogrammen liegt das Risiko eher in der Verwirrung als in den Kostenfolgen. Ein ‚Basic Business‘-Tarif erscheint im Buchungstool als günstigste Premium-Option; der Reisende bucht ihn also im Glauben, im Rahmen der Reiserichtlinien zu handeln. Erst beim Check-in stellt er dann fest, dass er keinen Sitzplatz wählen, vor einem Langstreckenflug nicht in die Lounge und den Flug bei einer Terminverschiebung nicht umbuchen kann. Daher kann dieses Modell bei Firmenprogrammen nur funktionieren, wenn erheblicher Aufwand in die Aufklärung der Reisenden investiert und die Konfiguration des Online-Buchungstools (OBT) gegebenenfalls feinjustiert wird.“

Es gibt auch einen Aspekt, der das Reiseerlebnis betrifft: Vielreisende erwarten ihre Punkte und Meilen; denn diese sind ein echter Vorteil für sie. „Im Fall von Delta spart man mit dem Tarif ‚Basic Business‘ 200 US-Dollar ein – ein Nachlass von 9 Prozent. Von Reisenden zu verlangen, dafür auf Meilen zu verzichten, dürfte kaum gut ankommen. Sind die 200 Dollar Ersparnis den Einbruch bei der Zufriedenheit und den darauffolgenden Ärger wert?“ Quelle: Delta Air Lines / CM

Fluggast sah dem Tod in die Augen

Ein Passagier an Bord eines Ryanair-Fluges von Thessaloniki (SKG, Griechenland) nach Memmingen in Bayern (FMM) hatte Glück im Unglück, dass er in ca. 5.000 m Flughöhe, nicht aus der Kabine ins Freie durch das geborstene Fenster gesogen wurde

Bei dem Vorfall handelte es sich um den Ryanair-Flug FR-1879. Durchgeführt wurde der Flug mit einer 18 Jahre alten Boeing 737-800 mit der Registrierung 9H-QEU; der Jet trug zwar die typische Ryanair-Lackierung, wurde jedoch von Malta Air, der maltesischen Tochtergesellschaft der irischen Billigfluggesellschaft, betrieben.

Ein Tribwerksteil einer Ryanair- B737 zertrümmerte ein Fenser, aus dem ein Paaagier beinahe gesogen worden wäre. Foto Privat

Laut der Flugverfolgungs-Website FlightRadar24 startete die Maschine am Freitag 10. Juli 2026 um 06:12 Uhr in Thessaloniki und stieg auf eine maximale Höhe von etwa 16.400 Fuß (ca. 5.000 Meter), bevor die Piloten einen plötzlichen und steilen Sinkflug auf nur 6.000 Fuß (ca. 1.800 Meter) einleiteten. Grund für den plötzlichen Sinkflug war, dass ein Kabinenfenster vollständig zerbrochen war, wodurch ein serbischer Fluggast Passagier-Berichten zufolge teilweise aus dem Fenster gesogen wurde. Augenzeugen schilderten, wie sich andere Passagiere an dem Mann festhielten und ihn zurück in das Flugzeuginnere zogen.

Flugverfolgungsdaten zeigen, dass das Flugzeug zunächst in eine Warteschleife geschickt wurde, um Treibstoff abzulassen bevor es etwa 50 Minuten nach dem Start die Landeerlaubnis für den Flughafen Thessaloniki erhielt.

Der 61-Jährige Serbe wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht. Er erlitt nach ersten Erkenntnissen Verletzungen, die nicht lebensbedrohlich sind.

Die Unfallursache ist noch ungeklärt. Ersten Berichten zufolge löste sich während der anfänglichen Steigflugphase ein Teil des rechten Triebwerks und schlug gegen das Fenster, woraufhin dieses vollständig zerbrach. Durch den Schaden kam es zu einem explosiven Druckabfall in der Kabine, und Sauerstoffmasken fielen von der Decke.

Der Vorfall weist frappierende Ähnlichkeiten mit dem Southwest-Airlines-Flug WN-1380 vom April 2018 auf, bei dem sich ein Teil der Triebwerksverkleidung (der äußeren Metallabdeckung) löste und gegen ein Kabinenfenster schlug. Auch bei diesem Zwischenfall wurde ein Passagier teilweise aus der Kabine gesogen und erlag später seinen Verletzungen. Dies ist der einzige tödliche Unfall in der Geschichte von Southwest Airlines.

Das National Transportation Safety Board (NTSB) empfahl konstruktive Änderungen an den Triebwerksverkleidungen der von CFM hergestellten Triebwerke für Flugzeuge des Typs Boeing 737 Next Generation. Die Fluggesellschaften haben jedoch bis Juli 2028 Zeit, diese Änderungen umzusetzen. Ryanair wurde um eine Stellungnahme gebeten. Quelle: Aviation Herald / CM

München-Bangkok 10x/Woche

Die thailändische Fluggesellschaft Thai Airways baut ihr Streckennetz ab München weiter aus. Ab 16. Dezember 2026 ergänzt die Airline aus Südostasien ihr bestehendes Angebot zwischen München und Bangkok um drei zusätzliche wöchentliche Verbindungen.

Mit den zusätzlichen Frequenzen reagieren die Thais auf die hohe Nachfrage. Die Zahl der wöchentlichen Nonstop-Verbindungen zwischen München und Bangkok steigt auf insgesamt zehn Flüge pro Woche. Die neuen Verbindungen ergänzen die bereits bestehenden täglichen Flüge, die weiterhin mit einem Airbus A350-900 bedient werden. Die drei neuen Verbindungen werden mit Dreamliner Boeing 787-9 durchgeführt.

Thair Airways bedient ab Dezember 2026 die Strecke Bangkok-München-Bangkok 10x die Woche. Foto Thai Airways

„Die Entscheidung von Thai Airways, ihr Angebot ab München weiter auszubauen, ist ein starkes Signal für die Bedeutung unseres Flughafens im internationalen Luftverkehr. Die zusätzlichen Flüge schaffen mehr Kapazitäten und Flexibilität für unsere Passagiere und stärken zugleich die wichtige Anbindung Bayerns an Thailand sowie an zahlreiche weitere Ziele in Asien und Australien über das Drehkreuz Bangkok“, sagt Jost Lammers, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH. Quelle: FMG / CM

Zoff um EU-Ein- und Ausreisesystem EES

Das neue EU-Ein- und Ausreisesystem (EES, Entry/Exit-System)  sollte die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen moderner und sicherer machen. Stattdessen droht es zum großen Geduldstest für Millionen Passagiere zu werden. An Europas Flughäfen wächst die Sorge vor langen Schlangen und verpassten Anschlüssen. 

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein automatisiertes IT-System, das Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt reisen, bei jedem Übertritt der Außengrenzen eines der folgenden das System verwendenden europäischen Länder registriert: Für die Zwecke des EES bezeichnet der Ausdruck „Drittstaatsangehörige“ Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen.

Kurzaufenthalt“ bezeichnet einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Dieser wird als ein einziger Zeitraum für alle europäischen Länder berechnet, die das EES verwenden.

Wie funktioniert EES? Bei der ersten Interaktion mit dem EES an einer Grenzübergangsstelle geschieht Folgendes: 1. i der ersten Interaktion mit dem EES an einer Grenzübergangsstelle geschieht Folgendes: 

  1. Man muss seine personenbezogenen Daten angeben. Beamte, die die Passkontrolle vornehmen, nehmen ein Gesichtsbild auf und/oder scannen Fingerabdrücke.. Diese Informationen werden in einer digitalen Akte gespeichert.
  2. Der (biometrische oder nicht biometrische) Reisepass wird nicht abgestempelt. Mit einer teilweisen Voranmeldung der angegebenen Daten kann dieser Prozess beschleunigt werden.
  3. Die Voranmeldung lässt sich wie folgt vornehmen:
  • über ein Spezialgerät  („Self-Service-System“) – sofern an der Grenzübergangsstelle verfügbar 
  • über die App „Travel to Europe“ (Downloard im App Store oder Google Play Store). Die ist für Reisende aus Drittstaaten konzipiert, die der Erfassung im EES unterliegen. Reisende, die im Besitz eines biometrischen Reisepass sein müssen, können über die App auch vorab den Fragebogen zu den Einreisebedingungen ausfüllen. Die App ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, ihre Daten innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise in ein europäisches Land bzw. vor der Ausreise aus dem betreffenden Land vorab zu registrieren. Sie ersetzt aber nicht die Grenzübertrittskontrollen, sondern sorgt für einen reibungsloseren, schnelleren und effizienteren Grenzübertritt.

Besonderheiten: Reisende müssen sich vergewissern, dass das europäische Land, in das Sie einreisen bzw. aus dem Sie ausreisen möchten, die App unterstützt. Derzeit lässt sich die App „Travel to Europe“ bei der Einreise nach Schweden nutzen, wo sie Passdaten, Gesichtsbild und Einreisefragebogen unterstützt, sowie bei der Einreise nach Portugal, wo sie den Einreisefragebogen unterstützt. Die anderen europäischen Länder, die das EES nutzen, werden die App gegebenenfalls später zur Verfügung stellen. Die jeweiligen Funktionen können auch von Land zu Land unterschiedlich sein.

Passagiere werden auf jeden Fall auch mit Grenzkontrollbeamten interagieren.

Vorteile des EES laut EU:

  1. Modernere und effizientere Grenzübertrittskontrollen: Das EES wird das Abstempeln von Pässen schrittweise mit einem digitalen System ersetzen, das Reisende bei der Ein- und Ausreise erfasst, wodurch die Grenzübertrittskontrollen beschleunigt werden und das Personal effizienter arbeiten kann.
  2. Erleichterung und Beschleunigung von Reisen über Grenzen hinweg: Mit dem EES werden Reisende dank schnellerer Kontrollen, Self-Service-Optionen und der Möglichkeit, ihre Informationen im Voraus zu übermitteln, weniger Zeit an der Grenze verlieren.
  3. Unterbindung der irregulären Migration: Mithilfe des EES wird aufgezeichnet, wer in den Schengen-Raum ein- und wieder aus ihm ausreist. Das System nutzt Fingerabdruck- und Gesichtsdaten, um Personen daran zu hindern, die zulässige Aufenthaltsdauer zu überschreiten, gefälschte Identitäten anzunehmen oder das visumfreie Reisen zu missbrauchen.
  4. Erhöhte Sicherheit im Schengen-Raum: Das EES wird Grenz- und Strafverfolgungsbehörden Zugang zu wichtigen Informationen über Reisende verschaffen und ihnen dabei helfen, Sicherheitsrisiken zu erkennen und schwere Straftaten und Terrorismus zu bekämpfen. Bei jedem weiteren Grenzübertritt in europäische Länder, die das EES verwenden, geschieht Folgendes: 

Das Gesichtsbild und/oder die Fingerabdrücke sind bereits im EES gespeichert..

Die Grenzkontrollbeamten überprüfen nur die Fingerabdrücke und das Gesichtsfoto, was weniger Zeit in Anspruch nimmt. Wer im Besitz eines biometrischen Reisepasses ist, kann mithilfe des Self-Service-Systems schneller einreisen (sofern an der Grenzübergangsstelle verfügbar). Enthält die jeweilige Akte eines Passagiers keine Reisehindernisse, muss er oder sie i.d.R. nicht zu einer weiteren Kontrolle bei den Grenzkontrollbeamten.

So weit, so gut. Nun aber warnt der internationale Flughafenverband ACI Europe in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor gravierenden betrieblichen Auswirkungen des EES. Denn dessen Umsetzung belaste angeblich die Passagiere, Grenzbehörden, Flughäfen und Airlines massiv. Seit der vollständigen Einführung im April seien die Wartezeiten an Grenzkontrollen angeblich deutlich gestiegen – in Spitzenzeiten teils auf bis zu fünf Stunden. Schon jetzt klagen Flughäfen und Airlines angeblich über Verspätungen, verpasste Anschlussflüge und zusätzlichen Druck auf das Personal.

Der Flughafen-Verband ACI Europe fordert deshalb ein rasches Eingreifen aus Brüssel. Das System müsse flexibler gehandhabt werden, im Extremfall auch temporär ausgesetzt werden können. Zudem brauche es mehr Personal an den Grenzen und eine App zur Vorregistrierung, um die Kontrollen zu beschleunigen.

Ryanair verlangt im  gewohnt rüdem Ton, gar das EES bis September komplett auszusetzen. Die aktuelle Infrastruktur sei angeblich nicht bereit für das Passagieraufkommen der Hauptsaison. Besonders betroffen seien u.a. Teneriffa-Süd, Palma de Mallorca, Málaga und Mailand-Bergamo.

Brüssel hält das Geheule des Flughafen Verbands für fadenscheinig und hält am System fest. Die EU sieht EES als wichtigen Schritt, um Ein- und Ausreisen besser zu kontrollieren. Ursula von der Leyen räumte zuletzt aber ein, dass bei den automatisierten Grenzkontrollen noch viel zu tun sei. Quelle: EU / ACI Europe / CM

Fensterlose Plätze dürfen nicht als Fensterplätze verkauft werden

United Airlines musste sich vor Gericht wegen „fensterloser Fensterplätze“ verantworten. Die Sammelklage wurde von zwei Reisenden eingereicht, die der in Chicago ansässigen Fluggesellschaft vorwerfen, Passagieren einen Aufpreis für Fensterplätze berechnet zu haben, die tatsächlich über gar kein Fenster verfügen.

In der im August 2025 von den United-Passagieren Aviva C. und Marc B. eingereichten Klage wird geltend gemacht, dass sie Fensterplätze entweder bar oder mit Vielfliegermeilen gebucht hätten, nur um dann festzustellen, dass ihre Plätze tatsächlich keine Fenster hatten.

United darf keine Sitze am Fenster mehr gegen Extra-Gebühr verkaufen, wenn der Platz in Wahrheit fensterlos ist. Foto: United

Im vergangenen November 2025 beantragte United Airlines die endgültige Abweisung der Klage mit der Begründung, die erhobenen Ansprüche seien durch den „Airline Deregulation Act“ (Gesetz zur Deregulierung des Luftverkehrs) ausgeschlossen. Am Montag entschied der kalifornische Bezirksrichter James Donato, dass das Argument von United nicht stichhaltig sei.

Aviva C. gibt an, sie habe 169,99 US-Dollar an zusätzlichen Gebühren für einen Fensterplatz gezahlt, da sie unter Klaustrophobie leide; der Blick aus dem Flugzeugfenster helfe ihr, diese Angst zu lindern.  Sie hatte die mobile App von United Airlines genutzt, um gegen einen Aufpreis ihren bevorzugten Sitzplatz auszuwählen, und sich für einen Platz entschieden, der auf dem Online-Sitzplan als „Fensterplatz“ gekennzeichnet war. Was sie jedoch nicht wusste: Der gewählte Platz verfügte aufgrund der Anordnung der Sitze entlang des Flugzeugrumpfs über gar kein Fenster.

Der Klage zufolge täuscht United weiterhin Passagiere, indem das Unternehmen fensterlose Plätze auf seinen Online-Sitzplänen eindeutig als „Fensterplätze“ ausweist. Auch auf mobilen und ausgedruckten Bordkarten werden diese Plätze als Fensterplätze gekennzeichnet. United erklärt dazu, es gebe eine ganz einfache Erklärung: Nur weil ein Platz als Fensterplatz beworben werde, bedeute dies nicht zwangsläufig, dass man tatsächlich ein Fenster habe.

United ist eine der wenigen Fluggesellschaften, die das sogenannte WILMA-Verfahren beim Boarding anwenden (WILMA steht für „Window, Middle, Aisle“ – Fenster, Mitte, Gang). Dabei werden zunächst die Passagiere auf den Fensterplätzen zum Einsteigen aufgefordert, gefolgt von den Passagieren auf den Mittelplätzen und schließlich jenen auf den Gangplätzen. Das WILMA-Verfahren soll den Einstiegsprozess effizienter gestalten. Damit es funktioniert, muss die Fluggesellschaft jedoch auf der Bordkarte klar angeben, ob es sich um einen Fenster-, Mittel- oder Gangplatz handelt – selbst wenn der Fensterplatz gar kein Fenster besitzt.

In ihrem Antrag auf Klageabweisung argumentierten die Anwälte von United, dass die Verwendung des Begriffs „Fenster“ in Bezug auf einen bestimmten Sitzplatz nicht als Versprechen eines Fensterplatzes mit Aussicht nach draußen ausgelegt werden könne. „Vielmehr bezeichnet der Begriff ‚Fenster‘ die Position des Sitzplatzes – nämlich neben der Wand des Flugzeugrumpfes“, hieß es weiter. United führte weiter aus, die Klage sei abzuweisen, da die Beförderungsbedingungen jegliches stillschweigendes Versprechen ausschlössen, dass ein Fensterplatz tatsächlich ein Fenster haben müsse.

Richter Donato wusch den United-Anwäten den Kopf, teilte deren Auffassung nicht und schrieb in seiner Urteilsbegründung: „Die Präemption (beschreibt die Strategie, einem unmittelbar bevorstehenden Ereignis durch aktives Handeln zuvorzukommen, um so den Schaden abzuwenden oder zu minimieren) schließt Ansprüche, die sich aus einem angeblichen Verstoß einer Fluggesellschaft gegen ihre eigenen, selbst auferlegten Verpflichtungen ergeben, nicht aus.“

„Alle Ansprüche in der geänderten Klageschrift (FAC) beruhen auf Verträgen zwischen United und ihren Kunden oder auf anderen freiwilligen Verpflichtungen, die zu stillschweigenden Verträgen und einklagbaren Versprechen führten. Daher ist die Präemption nicht relevant.“ Zu Uniteds Argument, dass ein Fensterplatz lediglich einen Platz neben dem Rumpf bedeute, schrieb Richter Donato: „Diese Argumente sind alles andere als nicht stichhaltig.“

So vermeidet man einen Fensterplatz ohne Fenster. Während einige Fluggesellschaften ihre Online-Sitzpläne inzwischen proaktiv mit Hinweisen versehen, welche „Fensterplätze“ tatsächlich über kein Fenster verfügen, trifft dies auf die meisten Airlines nicht zu. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten, diese Falle zu umgehen; die wohl zuverlässigste Methode ist die Nutzung der unabhängigen Website Aerolopa. Mn wähle einfach die Fluggesellschaft und das Flugzeugmodell aus, mit dem man reisen möchte, und es wird ein detaillierter Sitzplan angezeigt. Bei der Boeing-737-800-Flotte von United beispielsweise ist auf dem Sitzplan deutlich zu erkennen, dass in Reihe 11 das Fenster fehlt und man aus Reihe 12 nur eine eingeschränkte Sicht hat.

Ein kleiner Nachteil bei Aerolopa ist, dass man vorab wissen muss, mit welchem ​​Flugzeugtyp man fliegt. Diese Information ist meist im Online-Buchungssystem der Fluggesellschaft zu finden – allerdings sollte man bedenken, dass das Flugzeugmodell bis kurz vor Abflug noch gewechselt werden kann. Quelle: Bezirksgericht California / CM

Hitzewellen werden künftig die Luftfahrt behindern

Flugverkehr trägt ziemlich stark zum Klimawandel bei. Und der könnte aber auch den Flugverkehr beeinträchtigen, enthüllt eine neue Studie. Das Augenmerk liegt auf den Außentemperaturen beim Abheben der Jets.

Der Klimawandel könnte den Flugverkehr und damit auch den Geschäftsreiseverkehr in Zukunft stark beeinträchtigen. Wegen hoher Temperaturen müssen in nicht allzu ferner Zukunft viele Flugzeuge am Boden bleiben – oder Passagiere oder ihr Gepäck dürfen nicht mitfliegen. Häufigere Hitzewellen und steigende Temperaturen – verursacht durch globale Erwärmung – könnten in Zukunft bis zu einem Drittel internationaler Flüge verzögern oder verhindern. In einigen Jahrzehnten müssten an richtig heißen Tagen manche Flugzeuge am Boden bleiben, beschreibt eine neue Studie aus den USA.   

Große Flugzeuge werden künftig bei extremer Hitze Probleme bekommen. Foto: Unsplash

Schon heute verbieten Triebwerkshersteller bzw. einige Airlines das Abheben von Flugzeugen aus Sicherheitsgründen bei Temperaturen von mehr als 47 ° C, weil der nötige Schub der Triebwerke nicht mehr garantiert werden kann. Bekanntlich ist die Temperatur ein wesentlicher Faktor für den Auftrieb von Flugzeugen. Je wärmer es ist, um so geringer ist die Dichte der Luft, damit sinkt auch der Auftrieb an den Tragflächen. 

Wissenschaftler der Columbia University in New York haben im Fachmagazin Climatic Change berechnet, wie stark die Erderwärmung die zivile Luftfahrt beeinträchtigen wird. Demnach wären Mitte bis Ende des 21. Jahrhunderts zehn bis 30 % aller Starts um die Mittagszeit von Hitze-Einschränkungen betroffen.

Die Forscher haben für 19 Flughäfen und vier Flugzeugtypen untersucht, wie stark sich der Klimawandel auswirkt. Besonders hart träfe es demnach Flughäfen im arabischen Raum wie Dubai, wo infolge der Erderwärmung mehr Hitzewellen erwartet werden. Aber auch Airports in Nordamerika und vermutlich auch in Europa müssten künftig an mehr als 50 Tagen im Jahr Gewichtseinschränkungen verhängen. Auch hier zu Lande sagen Wissenschaftler Temperaturen von 45 °C und mehr in den kommenden Jahren vorher.

Die Forscher vermuten zudem, dass größere Jets wie A380, Tripleseven, A350 oder Dreamliner B 787  künftig besonders oft Gewicht reduzieren müssen. Das aber hat für die Airlines erhebliche finanzielle Folgen, wenn weniger Passagere und weniger Gepäck pro Langstreckenflug transportiert werden dürfen. Einige Flughäfen fangen bereits an, sich auf steigende Temperaturen einzustellen: Sie bauen längere Startbahnen, oder lassen Langstreckenflüge nur morgens oder abends starten, wenn es kühler ist. Quelle: Climatic Change / CM

EasyJet erliegt wohl dem Lockruf von 6,9 Mrd. US-Dollar

Der Verwaltungsrat der britischen Billigfluggesellschaft EasyJet hat einer Übernahme durch die US-Investmentfirma Castlelake im Wert von 6,9 Mrd. US-Dollar grundsätzlich zugestimmt. Sollte die Transaktion zustande kommen, würde die Familie Haji-Ioannou – seit Langem größter Einzelaktionär der in Luton ansässigen Fluggesellschaft – die Kontrolle über das Unternehmen verlieren.

Am Sonntag, 05. Juli 2026, veröffentlichten Castlelake und EasyJet eine gemeinsame Erklärung mit Einzelheiten zu dem geplanten Geschäft.Danach beabsichtigt Castlelake für die vollständige Übernahme von EasyJet 6,90 Pfund pro Aktie in bar zu zahlen. Bei rund 747,5 Mio. ausstehenden Aktien belaufen sich die Gesamtkosten für die US-Investmnt-Firma voraussichtlich auf 5,15 Mrd. Pfund bzw. 6,09 Mrd. US-Dollar. Das geplante Geschäft steht noch unter dem Vorbehalt einer Due-Diligence-Prüfung sowie der Zustimmung der derzeitigen EasyJet-Aktionäre.

Das am Sonntag bekannt gegebene Angebot war bereits der fünfte Vorschlag, der dem EasyJet-Verwaltungsrat unterbreitet wurde. Zuvor hatte Castlelake 6,25 Pfund pro Aktie für die Übernahme der Fluggesellschaft geboten; dieses Angebot war jedoch mit der Begründung abgelehnt worden, dass der Verwaltungsrat EasyJet für wertvoller hielt. Der Vorschlag bewegte den Verwaltungsrat jedoch dazu, Castlelake zumindest teilweise Einblick in die Geschäftsbücher zu gewähren, um zu belegen, dass die Fluggesellschaft ein höheres Gebot rechtfertige.

Die in Minneapolis ansässige Firma für alternative Investments hatte ihr Interesse an EasyJet erstmals Ende Mai bekundet und damals erklärt, sie prüfe eine mögliche Übernahme, um das Unternehmen von der Börse zu nehmen.

• Am 12. Juni unterbreitete Castlelake zunächst ein Angebot zum Erwerb der 758 Mio. EasyJet-Aktien zu einem Preis von 5,60 £ pro Aktie. Dieser Vorschlag wurde wenige Tage später, am 16. Juni, abgelehnt. • Nur einen Tag später legte Castlelake ein neues Angebot mit einem Preis von 6,00 £ pro Aktie vor. Der Verwaltungsrat von EasyJet lehnte auch diesen Vorschlag am 20. Juni ab.  • Innerhalb weniger Stunden kündigte Castlelake an, den Angebotspreis auf 6,25 £ pro Aktie zu erhöhen. Der Verwaltungsrat lehnte das Geschäft zwar ab, willigte jedoch ein, Castlelake Einblick in die Unternehmensbücher zu gewähren. 

Um die EU-Kartellvorschriften bezüglich des Eigentums ausländischer Unternehmen an europäischen Fluggesellschaften zu umgehen, ging Castlelake eine Partnerschaft mit zwei europäischen Luftfahrtmanagern ein. Diese sollten ein in der EU ansässiges Unternehmen kontrollieren, das wiederum eine Mehrheitsbeteiligung an EasyJet übernehmen würde. Einer dieser Manager ist der Ire Peter Bellew, der zuvor als CEO von Malaysia Airlines tätig war. Wie wir bereits berichteten, verließ Bellew Malaysia Airlines im Jahr 2017 und übernahm die Position des Chief Operating Officer bei Ryanair, dem größten Konkurrenten von EasyJet. Er blieb jedoch nur wenige Jahre bei Ryanair, bevor bekannt wurde, dass er dieselbe Position bei EasyJet antreten wollte. Es folgte ein heftiger Rechtsstreit, da Ryanair versuchte, Bellews Wechsel zu EasyJet zu verhindern, mit der Begründung, er habe in seinem Arbeitsvertrag eine Wettbewerbsverbotsklausel unterzeichnet. Letztendlich verlor Ryanair den Prozess, und Bellew wechselte zu EasyJet.

Bellew blieb nur wenige Jahre, bevor er bei EasyJet überraschend ausschied. Seine Amtszeit war davon geprägt, dass Gewerkschaften des Kabinen- und Cockpitpersonals ihm vorwarfen, Investoren und Belegschaft im Zuge von Bemühungen zur Senkung der Personalkosten „in die Irre geführt“ zu haben.

C astlelake war zuvor an der Übernahme der skandinavischen Fluggesellschaft SAS beteiligt – im Rahmen eines gemeinsamen Angebots mit der Air France-KLM-Gruppe. Inzwischen hat Castlelake seine Anteile an SAS wieder veräußert. Das Unternehmen hat zudem Virgin Atlantic bei der Refinanzierung einer ganzen Reihe von Flugzeugen unterstützt und verwaltet ein Portfolio an Luftfahrt-Assets im Wert von mehreren Milliarden Dollar.

In einer Stellungnahme betonte Castlelake die Absicht, „das künftige Wachstum und die Transformation zu einer stärkeren, widerstandsfähigeren europäischen Fluggesellschaft zum Wohle aller Stakeholder zu unterstützen, sollte die Transaktion erfolgreich abgeschlossen werden.“ Quelle: Castlelake / CM

Condor: Weiterer Investor gesucht

Emirates, Etihad und Qatar Airways, allesamt Golfcarrier, die der Lufthansa und anderen westeuropäischen Netzwerkcarriern seit Langem ein Dorn im Auge sind, kann sich der aktuelle CEO Peter Gerber mögliche Kandidaten und Investoren vorstellen. Aber auch die starke Turkish Airlines käme vielleicht in Frage. 

Der Ferienflieger, der seit einiger Zeit verstärkt auch Firmenkunden und Geschäftsreisende anspricht, hat eine ziemlich wechselvolle Geschichte hinter und vielleicht auch vor sich. 1955 als „Deutsche Flugdienst GmbH gegründet mit Flügen nach Mallorca und auf die Kanaren prägte die Airline maßgeblich den deutschen Pauschaltourismus. 1961 erfolgte die Umbenennung. Nach wechselnden Eigentümern und der Thomas-Cook-Pleite ist Condor heute eine erfolgreiche, Ferienfluggesellschaft in Händen der britischen Investmentgesellschaft Attestor als Mehrheitseigentümer. Der Vermögensverwalter hatte im Sommer 2021 gemeinsam mit einem Treuhänder 51 % der Anteile an der deutschen Fluggesellschaft übernommen.

 Die anderen 49 %  der Anteile werden infolge der Corona-Staatshilfen vom Bund (über die KfW) gehalten, wobei Attestor diese restlichen Anteile im Herbst 2026 übernehmen kann. Dazu aber prüfen die Briten die Einbindung strategischer Partner aus der Luftfahrt-Branche, um Condor und deren Schwester-Airline Marabu weiterzuentwickeln

Die Suche nach einem weiteren Investor hat damit zu tun, als der Staat aussteigen und seinen 49 %-Anteil verkaufen möchte. Haupteigner Attestor hat bereits 2025  eine Investorensuche eingeleitet. Die Lufthansa gilt als deutscher Marktführer aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht als möglicher Käufer. Quelle: Condor / CM