Österreich watscht Ryanair ab

In einem wegweisenden Urteil hat ein österreichisches Gericht entschieden, dass die bei Fluggästen äußerst unbeliebte Ryanair-Gebühr von 55 Euro (62 US-Dollar) für den Check-in am Flughafen sowie 13 weitere Zusatzgebühren unzulässig sind. Das Urteil erging im Anschluss an eine Klage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI), die im Auftrag der Regierung eingebracht worden war. Der OGH hat den vollständigen Urteilstext noch nicht veröffentlicht.

Der VKI (vergleichbar mit der Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland, vzbv)  hatte 15 der von Ryanair erhobenen Zusatzgebühren angefochten; der Oberste Gerichtshof in Wien befand 14 dieser Gebühren für unzulässig. Zu den für unzulässig erklärten Gebühren gehört die besagte 55-Euro-Gebühr für den Check-in am Flughafen, die anfällt, wenn Passagiere nicht bereits vor ihrer Ankunft am Flughafen online einchecken.

Weitere unzulässige Gebühren sind eine 25-Euro-Gebühr für Eltern oder Erziehungsberechtigte, die mit einem Kleinkind auf dem Schoß („Lap Infant“) reisen, sowie eine 15-Euro-Gebühr für die Ausstellung einer Bordkarte in Papierform am Flughafen (eine Gebühr, die die Fluggesellschaft inzwischen nicht mehr erhebt).

Ferner entschied das Gericht, dass auch die Gebühr unzulässig ist, die Eltern oder Erziehungsberechtigte zahlen müssen, um gemeinsam mit ihren Kindern im Alter von 2 bis 11 Jahren zu sitzen – wenngleich Ryanair diese Regelung erst vergangene Woche als Reaktion auf eine Untersuchung der britischen Wettbewerbsbehörde geändert hatte (wir berichteten).

Die Iren kündigten an, ihre Regelung zur Sitzplatzvergabe für Familien „widerwillig“ zu ändern, noch bevor die Untersuchung abgeschlossen war; gleichzeitig kritisierte sie die britischen Aufsichtsbehörden scharf dafür, dass diese den Wettbewerb behinderten und Ryanair dazu zwängen, „jene weniger transparente und weniger verbraucherfreundliche Regelung zu übernehmen, die auch von den meisten anderen Fluggesellschaften angewandt wird.“ Ryanair erklärte, man erhebe zwar keine direkte Gebühr dafür, dass Familien zusammensitzen, verlange jedoch von einem Erwachsenen die Reservierung eines Sitzplatzes, wodurch bis zu vier Kinder kostenlos neben ihrem Elternteil oder einer Aufsichtsperson sitzen könnten. Die neue Regelung ermöglicht es Eltern nun, kostenlos nebeneinander zu sitzen; Ryanair warnte jedoch, dass Familien, die nicht bereit seien, für Sitzplatzreservierungen für alle Personen der Buchung zu zahlen, wahrscheinlich auf weniger begehrten Plätzen im hinteren Teil des Flugzeugs untergebracht würden.

Ryanair hatte bereits im vergangenen November seine Praxis bei der Ausstellung von Bordkarten in Papierform geändert, nachdem portugiesische Aufsichtsbehörden vor einem möglichen Rechtsverstoß gewarnt hatten. Die Billigairline strebt an, dass alle Passagiere mobile Bordkarten nutzen, erklärte sich jedoch bereit, Bordkarten am Flughafen kostenlos auszustellen, sofern die Passagiere zuvor online eingecheckt hatten.

Dr. Petra Leupold, Leiterin der Abteilung Intervention beim VKI, kommentierte das jüngste Urteil wie folgt: „Das Urteil ist ein starkes Signal für Preistransparenz und fairen Wettbewerb. Der OGH stellt klar, dass zusätzliche Gebühren transparent ausgewiesen werden müssen und Verbraucher nicht benachteiligt werden dürfen. Betroffene Kunden, die auf der Grundlage dieser oder ähnlicher Klauseln Gebühren gezahlt haben, können diese zurückfordern“, betonte Leupold.

Vorerst gilt das Urteil nur für österreichische Passagiere; es stellt jedoch einen wichtigen Präzedenzfall dar, der den Ausgang ähnlicher Klagen in anderen europäischen Ländern beeinflussen könnte. Ryanair hat sich bislang noch nicht zu dem Urteil geäußert. Quelle: OGH / CM

ADAC schickt Gelbe Engel nach Frankreich und Italien

Im Juli und August sind elf Gelbe Engel des ADAC in Touristenregionen Frankreichs im Einsatz – südwestlich von Bordeaux sowie rund um Narbonne, Nimes, Grasse, Toulon, Frejus und Salon-de-Provence. Sie sorgen dafür, dass (Geschäfts)Reisende auch fern der Heimat schnell wieder mobil sind. Beim Einsatz 2025 konnten rund 70 %  der Fahrzeuge direkt vor Ort wieder flott gemacht werden. 

Zu den zwei Gelben Engeln, die das ganze Jahr über fest in Südtirol und am Gardasee stationiert sind, unterstützen in der Hauptsaison weitere sechs Pannenhelfer deutsche Havaristen rund um Mailand, Genua und in der Toskana.

Der Einsatz ist Teil einer gemeinsamen Initiative im Clubverbund ARC Europe. Neben den ADAC Pannenhelfern sind weitere KollegInnen befreundeter europäischer Automobilclubs in Frankreich und Italien im Einsatz – darunter Fahrer aus den Niederlanden (ANWB), Großbritannien (AA), Belgien (Touring), Polen (ARC Europe Poland), Italien (ACI), Frankreich (ARC Europe France), aus der Schweiz (TCS) sowie aus Luxemburg (ACL). Alle Clubs unterstützen vorrangig ihre eigenen Mitglieder vor Ort, arbeiten aber eng zusammen und helfen sich gegenseitig, wenn Kapazitäten vorhanden sind.


Wichtig für Autofahrer in Frankreich. 
Auf en dortigen Autobahnen dürfen private Pannenhelfer nicht eingreifen. Hilfe muss über Notrufsäulen oder die 112 angefordert werden. Ein konzessionierter Abschleppdienst übernimmt – die Kosten sind gesetzlich geregelt und direkt vor Ort zu zahlen. Zudem gilt: Bei einer Panne keine eigenen Maßnahmen ergreifen, sondern hinter der Leitplanke in Sicherheit gehen. Abseits der Autobahnen leisten die ADAC Pannenhelfer direkte Hilfe und beheben viele Defekte sofort vor Ort. 

ADAC rund um die Uhr erreichbar. 
Für ADAC Plus- und Premium Mitglieder steht der Auslands-Notruf unter der zentralen Telefonnummer +49 89 22 22 22 rund um die Uhr zur Verfügung. Die Mitarbeiter sprechen Deutsch und koordinieren die Hilfe schnell und effizient. Zusätzlich kann die Pannenhilfe auch über die ADAC Pannenhilfe-App oder online gemeldet werden, was die Reaktionszeit weiter verkürzt. Im Notfall auf der Autobahn empfiehlt sich die Nutzung der europaweit gültigen Notrufnummer 112, die ebenfalls kostenfrei und mit automatischer Standortübermittlung erreichbar ist. Quelle: ADAC / CM

Stellantis und mobile.de kooperieren beim Leasing

Stellantis und mobile.de, Deutschlands größter Fahrzeugmarkt, kooperieren ab sofort bei der digitalen Vermarktung von Leasingangeboten. 

Stellantis Händler können ab sofort ihre Sonderaktionsangebote aus dem Financing Store – dem digitalen Leasing Marktplatz von Stellantis Financial Services und den Stellantis Marken – automatisch an mobile.de sowie null leasing.com übertragen.

Insbesondere zeitlich begrenzte Sonderaktionen und ausgewählte Bestandsfahrzeuge mit attraktiven Konditionen wurden bislang häufig nicht auf großen Fahrzeugplattformen veröffentlicht, da der manuelle Pflegeaufwand als zu hoch galt. Hier schafft die neue Kooperation nun Abhilfe: Nach einer einmaligen Einrichtung erfolgt die Übertragung der Angebote dauerhaft und ohne zusätzlichen manuellen Aufwand an beide Portale.

Die Angebote werden inklusive aller Daten wie Fahrzeugbildern, Beschreibungen und Leasingparametern vollständig automatisch erstellt und aktuell gehalten. Dies stellt sicher, dass die besten Angebote der Händler stets die größtmögliche Sichtbarkeit erhalten, was im Umkehrschluss zu einer auf Sicht von Stellantis hoffentlich gesteigerten Nachfrage und höherem Absatz führen kann.

Zum Start umfasst die Integration alle Stellantis Marken, für die Leasing Sonderaktionen im Financing Store live geschaltet sind. In einem nächsten Schritt ist geplant, auch weitere Fahrzeugkategorien – etwa Bestandsfahrzeuge – in die automatisierte Übertragung einzubeziehen.

Stellantis entwickelt sein Angebot für Online-Verkäufe seit fünf Jahren kontinuierlich weiter. 2025 waren erneut mehr als 72 % der Online-Kunden Neukunden, über die Hälfte von ihnen im Alter zwischen 25 und 44 Jahren. Der Anteil der reinen Elektromodelle in diesem Bereich liegt seit dem zweiten Quartal 2025 bei etwa 40 %, im laufenden Jahr bisher bei über 60 %. Quelle: Stellantis / CM

Barrierefreie S-Bahn Nürnberg

Die DB InfraGO macht das Ein- und Aussteigen an zehn weiteren Stationen der S-Bahn Nürnberg barrierefrei. An den Stationen Nürnberg-Sandreuth, Nürnberg-Eibach, Nürnberg-Reichelsdorf, Reichelsdorfer Keller, Katzwang, Rednitzhembach und Büchenbach der S-Bahnlinie S2 werden hierfür die Gleise angehoben. In Schwabach, Schwabach-Limbach und Roth baut die DB InfraGO neue S-Bahnsteige. 

Damit soll den Fahrgästen künftig das stufenfreie Ein- und Aussteigen ermöglicht werden. Um die Einschränkungen für Pendler und Schüler möglichst gering zu halten, finden die Baumaßnahmen in den bayerischen Sommerferien zwischen Ende Juli und Mitte September 2026 statt. Während der Bauarbeiten können Fahrgäste den Ersatzverkehr mit Bussen nutzen. 

Die S-Bahn Nürnberg wird komplett barrierefrei. Foto: DB

Das stufenfreie Ein- und Aussteigen ist ein großer Mehrwert für die Fahrgäste im Nürnberger S-Bahnnetz. Im Zuge der Bauarbeiten an den Stationen werden auch die Bahnsteigausstattungen erneuert und die elektrischen Anlagen einschließlich der Beleuchtung auf den neuesten Stand gebracht. 

Während der Bauphase zwischen 31. Juli und 19. September 2026 ist die S-Bahnstrecke zwischen Nürnberg Hauptbahnhof und Roth gesperrt. Die DB richtet einen Ersatzverkehr mit Bussen ein. In Katzwang finden parallel Brückenarbeiten in der Rennmühlstraße statt, die eine direkte Verbindung aufgrund der erheblichen Fahrzeitverlängerung des Schienenersatzverkehrs nicht möglich machen. Daher ist dort ein zusätzlicher Umstieg für die Fahrgäste notwendig. 

Ab dem 15. September fährt die S2 wieder zwischen Nürnberg Hauptbahnhof und Schwabach. Der Regionalexpress zwischen Nürnberg, Treuchtlingen und Augsburg (RE 16, RE 60) verkehrt auch während der Bauarbeiten. 

Im Nürnberger S-Bahn-Netz sind seit 2020 moderne Züge mit einer einheitlichen Einstiegshöhe von 76 cm im Einsatz. An mehreren Stationen der S2 sind die Bahnsteigkanten rund 20 cm höher. Für einen stufenfreien Einstieg sind deshalb Umbaumaßnahmen notwendig. Die DB InfraGO hat bereits im Sommer 2023 die Zustiege an der S3 zwischen Feucht und Altdorf bei Nürnberg sowie im Sommer 2025 an der S2 zwischen Nürnberg-Ostring und Röthenbach an der Pegnitz barrierefrei ausgebaut. Gemeinsam mit der aktuellen Maßnahme fördert der Freistaat Bayern den barrierefreien Umbau mit insgesamt rund 50 Mio. Euro. Quelle: DB / CM

Am 30. Juni kann es in Südafrika gefährlich werden

Am Dienstag, 30. Juni 2026 sollten Busness Traveller und gewöhnliche Touristen,die sich in Südafrika aufhalten, besonders wachsamen sein: Für Dienstag haben verschiedene Gruppierungen zu einem landesweiten „National Shutdown“ und Protestmärschen gegen illegale Einwanderung aufgerufen. Behörden und Sicherheitskräfte bereiten sich auf mögliche Ausschreitungen vor.

Zwar rechnen Beobachter nicht mit einem landesweiten Stillstand, dennoch warnen Behörden und Sicherheitsexperten vor lokalen Ausschreitungen. Die Regierung will eine Wiederholung der schweren Unruhen vom Juli 2021 verhindern, bei denen rund 350 Menschen ums Leben kamen und Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Sämtliche Polizeibeamten wurden für den 30. Juni aufgeboten, die Armee steht zum Schutz kritischer Infrastruktur bereit. Auch private Sicherheitsfirmen haben ihre Präsenz verstärkt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt am 30. Juni Innenstädte zu meiden, Autofahrten auf das Nötigste zu beschränken und sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten. Reisende sollten zudem den Anweisungen der Sicherheitskräfte folgen.

Die Proteste richten sich gegen die aus Sicht der Organisatoren unzureichende Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Regierung und Polizei betonen jedoch, dass Gewalt, Einschüchterung und fremdenfeindliche Übergriffe nicht toleriert würden. Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften haben die Bevölkerung dazu aufgerufen, den Dienstag als normalen Arbeitstag zu behandeln.

Für Geschäftsreisende und gewöhnliche Touristen gilt: Die meisten Ferienregionen dürften vom Protestgeschehen kaum betroffen sein. Wer sich jedoch in größeren Städten aufhält oder Ausflüge plant, sollte die aktuelle Lage aufmerksam verfolgen und kurzfristige Einschränkungen einkalkulieren. Quelle: Auswärtiges Amt / CM

Wien ist Nr. 1 der Kongressmetropolen weltweit

Die Union of International Associations (UIA) hat ihr aktuelles Kongress-Ranking für 2025 veröffentlicht: Wien belegt darin weltweit den 1. Platz und liegt somit vor Brüssel. Bereits im Mai hatte die International Congress and Convention Association (ICCA) Wien auf Platz 4 der global gefragtesten Kongressmetropolen gereiht.

Die von der UIA veröffentlichte Analyse internationaler Verbandskongresse zählt neben dem ICCA-Ranking zu den wichtigsten Benchmarks der Branche. Im aktuellen UIA-Ranking erreicht Wien mit 345 Meetings den ersten Platz und verbessert sich damit vom zweiten Rang im Vorjahr. Zuletzt führte Wien das UIA-Ranking im Jahr 2006 an. Hinter Wien folgen Brüssel (329 Meetings), Seoul (216), Lissabon (174) und Tokio (156). Die Plätze 6 bis 10 belegen Barcelona (151), Bangkok (131), London (128), Kopenhagen (124) und Rom (120). Mit 6,2 Prozent aller Kongresse der erfassten 100 Städte entfällt ein bedeutender Anteil auf Wien. In den vergangenen 25 Jahren lag die Bundeshauptstadt durchgehend in den Top 5.

Vienna Congress & Convention Center © WienTourismus / Gregor Hofbauer


ICCA-Ranking: Wien erneut an der globalen Spitze. Auch im ICCA-Ranking 2025 bestätigt Wien seine starke Position: Mit 159 internationalen Kongressen belegt die Stadt weltweit den 4. Platz. Angeführt wird das Ranking von Lissabon (188), gefolgt von Paris (174) und Barcelona (166). Hinter Wien liegen Singapur (156), Prag (133), Kopenhagen (131), London (124), Seoul (121) und Tokio (119). Im führenden Wissenssektor „Medical Science“ nimmt Wien sogar den ersten Platz ein – vor Barcelona, Lissabon und Paris. Insgesamt erreichte Wien in den vergangenen 25 Jahren zwölfmal Rang 1 im ICCA-Ranking.


Norbert Kettner, CEO des WienTourismus: „Die Spitzenplatzierung im UIA-Ranking unterstreicht die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Qualität der Meeting Destination Wien. Mehr als sechs Prozent aller erfassten Kongresse finden in Wien statt – ein Anteil, den wir gemeinsam mit unseren Partner:innen auch künftig sichern wollen. Dieser Erfolg ist das Ergebnis der engen Zusammenarbeit aller Akteur:innen der Wiener Meeting-Industrie – von Kongresszentren und Veranstaltungsorten über Hotellerie und Agenturen bis hin zu unseren Kund:innen. Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank für die langjährige Zusammenarbeit.“

Mit insgesamt 7.196 Kongressen und Firmentagungen verzeichnete Wien 2025 das erfolgreichste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen und übertraf den bisherigen Rekord aus 2024 um 9 Prozent. Die 794.812 Teilnehmer:innen generierten 2.545.348 Nächtigungen. Erstmals wurden damit mehr als 2 Mio. Übernachtungen durch Meetings erzielt. Die wirtschaftlichen Effekte sind entsprechend hoch: Die durch Meetings generierte Wertschöpfung lag bei 1,707 Mrd. Euro. Österreichweit resultierten daraus 348 Mio. Euro an Steuereinnahmen sowie 19.300 Ganzjahresarbeitsplätze.Quelle: Vienna Convention Bureau im Wien Tourismus / CM

Bundestag: Debatte über Schienenpersonenfernverkehr und Tempolimit auf Straßen 

Die Bahnpolitik und ein allgemeines Tempolimit auf den deutschen Straßen steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 09. Juli 2026. 

Grundlage für die 60-minütige Aussprache ist der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigte Gesetzentwurf „zur Regelung des Schienenpersonenfernverkehrsangebotes“ sowie ein noch nicht vorliegender Antrag der Fraktion mit dem Titel „Stillstand in der Bahnpolitik überwinden – Strukturreformen umsetzen, Kapazitäten des Schienennetzes verstärken und ein gutes Fernverkehrsangebot sicherstellen“.

Beide Vorlagen sollen dem federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Abgestimmt wird über einen weiteren Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)“. Hierzu wird eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses erwartet. Die Fraktion fordert mit dem Gesetzentwurf die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit reduziere den Kraftstoffverbrauch und dämpfe damit die Preise für Verbraucher, heißt es zur Begründung. Außerdem habe es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und reduziere die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, schreiben die Grünen. Quelle:  Bundestag / CM

EVG: Werbekampagne gegen Italo

Was eigentlich gut für Geschäftsreisenden sein kann, geht der Eisenbahner-Gewerkschaft gegen die Hutschnur. Um auf die Folgen eines ungeregelten Markteintritts von Italo aufmerksam zu machen, startet die EVG eine Werbekampagne. Wie berichtet plant der italienische Hochgeschwindigkeitsbetreiber in den deutschen Fernverkehrsmarkt mit 30 Siemens ICE3neo mitzumischen. 

Auf digitalen Werbeflächen in jenen Bahnhöfen, die nach einem ungeregelten Italo-Einstieg eine komplette Abkopplung vom Fernverkehr oder zumindest eine starke Ausdünnung der Fernverkehrsverbindungen befürchten müssten, werden digitale Werbeflächen mit dem Motto „Damit Deutschland nicht den Anschluss verliert“ geschaltet.

Zu der Werbekampagne erklärt der EVG-Vorsitzende Martin Burkert: „Es spricht nichts gegen den Wettbewerb auf der Schiene. Aber er muss nach fairen Regeln funktionieren. Italo fordert momentan Sonderregeln für sich und verspricht den Kunden alles Mögliche. In der Realität werden am Ende aber nicht die Kunden, sondern die Italo-Investoren von einem ungeregelten Markteintritt profitieren. Der Bundesverkehrsminister muss jetzt endlich eingreifen und Regeln schaffen. Man geht doch in die Politik, um zu gestalten und nicht um zuzuschauen. Deutschland darf nicht den Anschluss verlieren.“^

Die Kampagne wird zunächst in den Städten Aachen, Augsburg, Bamberg, Magdeburg, Münster und Osnabrück geschaltet. Quelle: EVG / CM

Reisen nach Australien können wahnsinnig teuer werden…

Eine Flugbegleiterin, die am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf einem internationalen Flug nach Melbourne (Australien) im Einsatz gewesen war, wurde von Polizei und Zollbeamten ertappt, als sie versuchte, ein Kilogramm Heroin mit einem geschätzten Straßenwert von 500.000 Australischen Dollar (302.000 Euro) ins Land zu schmuggeln.  

Die 26-jährige thailändische Staatsangehörige wurde in Untersuchungshaft genommen und wegen der Einfuhr sowie des Besitzes des Rauschgifts angeklagt. Im Falle einer Verurteilung drohen für jeden der beiden Anklagepunkte jeweils bis zu 25 Jahre Haft. 

Nach Angaben der Australian Federal Police (AFP) schöpften Zollbeamte am internationalen Flughafen Melbourne Tullamarine (MEL) Verdacht, als eine routinemäßige Röntgenuntersuchung des aufgegebenen Koffers der Flugbegleiterin „Anomalien“ zeigte. Der Koffer wurde zur Überprüfung herausgezogen; darin entdeckten die Beamten zwölf Tragetaschen. Im Innenfutter dieser Taschen war ein weißes Pulver verborgen, das bei einem Test positiv auf Heroin reagierte. 

Einzelheiten zu dem Fall werden jedoch erst jetzt – nach ihrer offiziellen Beschuldigung – bekannt gegeben. Ihr nächster Gerichtstermin vor dem Melbourne Magistrates’ Court ist für den 14. September 2026 angesetzt. 

„Wer auch immer versucht, illegale Drogen nach Australien einzuführen – unabhängig von Rang oder Position –, gerät ins Visier der Behörden und bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren“, kommentierte Clint Sims, Kommandeur der Australian Border Force (ABF). „Die Beamten der ABF nutzen geheimdienstlich gestützte Analysen sowie eine Reihe von Aufspürtechniken, um jene Personen zu identifizieren, die versuchen, unsere Grenzkontrollen zu umgehen“, fügte Sims hinzu. Die Behörden machten keine Angaben dazu, für welche Fluggesellschaft die Stewardess arbeitete oder von wo der Flug kam, mit dem sie angereist war. 

2022 wurde ein malaysischer Flugbegleiter in Australien zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt, nachdem er sich schuldig bekannt hatte, „wiederholt“ Heroin in kommerziellen Mengen ins Land geschmuggelt zu haben.  Der erfahrene, 51-jährige Flugbegleiter war im Januar 2019 am internationalen Flughafen von Sydney (SYD) von Beamten der australischen Grenzschutzbehörde festgenommen worden und verblieb bis zum Abschluss des durch die COVID-19-Pandemie verzögerten Gerichtsverfahrens in Haft. Gemeinsam mit anderen Bandenmitgliedern schmuggelten die Flugbegleiter mutmaßlich Heroin im Wert von bis zu ca. 5,2 Mio. Euro nach Australien; der Großteil davon wurde über den Flughafen Melbourne-Tullamarine eingeschleust. 

Eine weitere malaysische Flugbegleiterin wurde zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem sie nach einem Flug nach Melbourne dabei ertappt worden war, wie sie ein Heroinpaket in ihrer Unterwäsche und ihrem BH zu schmuggeln versuchte. Die 40-jährige zweifache Mutter, die zuvor weder Drogen noch Alkohol angerührt hatte, war in einen Schmugglerring hineingezogen worden, als sie verzweifelt versuchte, Geld für die medizinische Behandlung ihrer kranken Tochter aufzubringen. Quelle: ABF / CM
 

Amex GBT: Hohe Nachfrage nach Flügen zur WM, geringere Nachfrage bei Hotels

Reisen im Zusammenhang mit der FIFA-Fußballweltmeisterschaft treiben die Flugpreise in den Austragungsorten in die Höhe, während die Nachfrage nach Unterkünften – insbesondere in den USA – weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. Dies geht aus Daten hervor, die American Express Global Business Travel (Amex GBT) veröffentlicht hat.

Der „Business Travel Pulse“-Bericht von Amex GBT für Juni, der auf Daten und Expertenanalysen des Travel-Management-Unternehmens basiert, verzeichnete „starke Anstiege“ bei den Flugpreisen zu den WM-Austragungsorten, verglichen mit einem „moderaten Anstieg“ bei Flügen zu Städten ohne WM-Spiele. Bei Inlandsflügen lagen diese Steigerungen im Jahresvergleich durchschnittlich bei 42 %, während die Preise für Verbindungen von Europa zu den Austragungsorten im Schnitt um 13 % zulegten.

Gleichzeitig stellte Amex GBT fest, dass mehr als die Hälfte der Hotelbetreiber in den Austragungsorten eine Nachfrage verzeichnet, die sowohl unter den Prognosen für das Großereignis als auch unter den üblichen Buchungsmustern für die Monate Juni und Juli liegt. Dennoch, so der Bericht, seien die vertraglich vereinbarten Raten aus der Einkaufsrunde für 2026 in den Austragungsorten bereits gestiegen – am deutlichsten im kanadischen Toronto mit einem Plus von 4,8 % gegenüber dem Vorjahr.

„Wir gehen davon aus, dass die Preise im weiteren Verlauf des Turniers und mit Blick auf die Spieltage weiter steigen werden“, heißt es im Bericht von Amex GBT

Dem Bericht zufolge stiegen die Preise für Geschäftsreisen im ersten Quartal insgesamt um 8,3 % im Jahresvergleich, was maßgeblich auf die gestiegenen Kerosinpreise zurückzuführen war. Zum Vergleich: Im vierten Quartal 2025 waren die Preise um 4,7 % und im dritten Quartal um 4,5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Quelle: Amex BGT / CM