Die seit dem 01. April 2026 geltende „12-Uhr-Regelung“ sollte das Tanken für Verbraucher transparenter und berechenbarer machen. Tankstellen dürfen Kraftstoffpreise seitdem nur noch einmal täglich erhöhen, Preissenkungen sind hingegen jederzeit möglich. Ziel der Regelung ist es, extreme und kurzfristige Preissprünge einzudämmen sowie Preisvergleichs-Apps verlässlicher zu machen. Aktuelle Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für den Monat Juli 2026 zeigen jedoch, dass zahlreiche Tankstellen die gesetzlichen Vorgaben weiterhin missachten.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) bewertet die 12-Uhr-Regel grundsätzlich positiv, da mehr Transparenz den Wettbewerb stärkt und Verbrauchern bei der Planung ihrer Mobilitätskosten hilft. Die Vielzahl der Verstöße ist jedoch nicht zu akzeptieren und muss härter sanktioniert werden.
Nach Einschätzung der Bundesregierung trägt die Regel bereits zu deutlich geringeren Preisschwankungen bei und erleichtert preisbewusstes Tanken. Allerdings attestiert das Bundeskartellamt in einer aktuellen Information, dass die Anzahl der Abweichungen im Vergleich zu den Vormonaten im Juli wieder stieg. Obwohl die überwiegende Zahl der Verstöße (87,7 %) sich im Zeitraum zwischen 11:50 Uhr und 12:10 Uhr ereignet, wird dennoch deutlich: Die Regel ist zwar bekannt, wird aber nicht überall konsequent eingehalten.
Dabei ist klar zwischen Datenerfassung und Vollzug zu unterscheiden. Das Bundeskartellamt erhält digital über die Markttransparenzstelle sämtliche Preisänderungen, erkennt Verstöße automatisiert und leitet diese an die von den Ländern benannten Vollzugsbehörden weiter. Für die Ahndung ist ausdrücklich nicht das Bundeskartellamt, sondern sind die jeweiligen Bundesländer verantwortlich.
Genau an dieser Stelle bestehen derzeit erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Während einige wie Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland bereits Verstöße prüfen und entsprechende Verfahren eingeleitet haben, befinden sich viele andere Bundesländer noch in der Vorbereitung oder haben bislang keine nennenswerten Vollzugsmaßnahmen ergriffen.
Niedersachsen nimmt hierbei eine Vorreiterrolle ein. Wie der NDR berichtet, wurden dort bereits Anfang Juli rund 1.900 Verstöße an etwa 250 Tankstellen mit Verwarnungsgeldern von jeweils 55 Euro geahndet. Bundesweit sind jedoch nach einer Analyse des SWR seit April rund 50.000 Prüffälle aufgefallen. Eine bundesweit einheitliche Zuständigkeit beim Bund wäre daher aus Sicht des AvD nicht nur wünschenswert, sondern angesichts der sehr unterschiedlichen Vollzugspraxis der Länder ein sinnvoller Schritt für eine effizientere und konsequentere Durchsetzung der 12-Uhr-Regel.
Höhere Sanktionen zur Abschreckung. Die derzeitige Sanktionspraxis mit lächerlich niedrigen Beträgen ist nicht geeignet, eine nachhaltige Abschreckungswirkung zu entfalten. Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz sieht für Verstöße dieser Art Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor, die von den preisfestsetzenden Mineralölunternehmen oder Tankstellenbetreibern bezahlt werden müssten. Beträge von 55 Euro stellen aber kaum mehr als eine symbolische Belastung dar. Wer Verbraucher wirksam schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen will, muss bestehende Rechtsverstöße konsequent verfolgen und den gesetzlichen Bußgeldrahmen auch ausschöpfen. Nur spürbare Sanktionen schaffen einen echten Anreiz zur Einhaltung der Vorschriften. Quelle: AvD / CM