Luminor Marina PAM01707 – ein feiner Begleiter für die Geschäftsreise

Mit einem Gehäuse aus Carbotech, puristischem Sandwich-Zifferblatt und dem Automatikkaliber P.9010 verbindet Panerai die Gestaltung seiner historischen Einsatzuhren mit zeitgemäßer Materialtechnik. 

Mit der neuen Luminor Marina PAM01707 führt Panerai  zwei zentrale Linien seiner eigenen Geschichte zusammen. Auf der einen Seite steht die charakteristische Formensprache der Luminor, deren kissenförmiges Gehäuse, markante Kronenschutzbrücke und besonders gut ablesbares Sandwich-Zifferblatt eng mit den historischen Instrumenten für die italienische Marine verbunden sind. Auf der anderen Seite setzt die Marke auf ein modernes Verbundmaterial, das Gewicht reduziert, Korrosion widersteht und jeder Uhr eine individuelle Oberflächenstruktur verleiht. Das Ergebnis ist eine 44 mm  große Luminor Marina, die vertraut wirkt, sich durch ihr Carbotech-Gehäuse jedoch deutlich von klassischen Ausführungen in Stahl oder Titan unterscheidet.

Luminor aus Hightech-Material. Gehäuse und Lünette der PAM01707 bestehen aus Carbotech. Für dessen Herstellung werden dünn Kohlefaserlagen unter kontrollierter Temperatur und hohem Druck mit dem Hochleistungspolymer PEEK verbunden. Das Polymer stabilisiert den Werkstoff und erhöht seine mechanische Belastbarkeit sowie seine Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen. Der daraus entstehende Verbundwerkstoff ist nach Angaben von Panerai beeindruckende 64 % leichter als Titan. Trotz ihres Durchmessers von 44 mm und einer Höhe von 14,5 mm bringt die Neuheit deshalb lediglich rund 100 Gramm auf die Waage. Hinzu kommt die hohe Korrosionsbeständigkeit des Materials, die für eine Uhr mit 300 Metern Wasserdichtigkeit von besonderer Bedeutung ist. Charakteristisch ist außerdem die unregelmäßige, dunkel marmorierte Struktur. Da die Kohlefaserschichten beim Zuschnitt jedes Gehäuses anders verlaufen, besitzt jede PAM01707 eine leicht unterschiedliche Maserung.

Vertrautes Design mit individueller Oberfläche. Trotz des modernen Materials bleibt die Architektur unverkennbar Luminor. Das mattschwarze Sandwich-Zifferblatt orientiert sich an der reduzierten Gestaltung früher Panerai-Einsatzuhren. Es besteht aus übereinanderliegenden Ebenen, wobei die obere Platte an den Positionen der Ziffern und Stundenmarkierungen ausgeschnitten ist. Unter ihr liegt die mit Leuchtmasse versehene Ebene, deren Anzeigen durch die Aussparungen sichtbar werden. Arabische Ziffern, Stundenmarkierungen und Zeiger tragen beigefarbene Superluminova die bei Dunkelheit grün leuchtet. Bei neun Uhr befindet sich die kleine Sekunde. Lediglich der Schriftzug „Luminor Marina“ findet sich im oberen Zifferblattbereich. Auf eine Datumsanzeige verzichtet Panerai vollständig. 

Automatikkaliber P.9010. Im Inneren arbeitet das automatische Kaliber P.9010. Das  6 mm hohe Werk setzt sich aus 200 Komponenten zusammen. Es verfügt über 31 Lagersteine, eine Glucydur-Unruh und eine Incabloc-Stoßsicherung. Die Unruh schwingt mit 28.800 Halbschwingungen pro Stunde, entsprechend einer Frequenz von vier Hertz. Zwei in Reihe geschaltete Federhäuser speichern Energie für eine Gangreserve von drei Tagen. Der automatische Aufzug arbeitet bidirektional: Bewegungen der Schwungmasse in beide Richtungen werden über zwei hintereinander angeordnete Umkehrräder zum Spannen der Zugfedern genutzt. Vier Goldschrauben am Unruhreif dienen zudem der Feinregulierung. Nach Angaben von Panerai sind 42 Kronenumdrehungen erforderlich, um das Werk vollständig von Hand aufzuziehen.

Schnellverstellung für Reisen. Neben der klassischen Anzeige von Stunden, Minuten und kleiner Sekunde. Unter einer kleinen Sekunde versteht man die dezentrale Sekundenanzeige auf einem separaten kleinen Zifferblatt, das auch als Hilfszifferblatt bezeichnet wird. Das P.9010 besitzt zwei praktische Funktionen. Beim Ziehen der Krone hält der Sekundenstoppmechanismus die Unruh an. Dadurch bleibt auch der kleine Sekundenzeiger stehen, sodass sich die Uhr exakt mit der Referenzzeit synchronisieren lässt. Darüber hinaus kann der zentrale Stundenzeiger in einzelnen Stundenschritten vor- oder zurückgestellt werden. Minuten- und Sekundenanzeige laufen dabei weiter. Diese Lösung ist besonders auf Reisen hilfreich, da sich die Ortszeit schnell an eine neue Zeitzone anpassen lässt, ohne die präzise eingestellten Minuten und Sekunden erneut korrigieren zu müssen. 

Die PAM01707 überzeugt außerdem mit Robustheit. Sie ist bis 30 Bar bzw. rund 300 Meter wasserdicht. Damit erfüllt sie trotz ihres vintage-inspirierten Erscheinungsbildes die Anforderungen einer modernen Taucheruhr.  

Leder für den Vintage-Look, Kautschuk für den Einsatz. Serienmäßig wird die PAM01707 an einem braunen Kalbslederarmband getragen. Der warme Farbton und die beigefarbenen Nähte greifen die Farbe der Leuchtmasse auf und setzen einen bewussten Kontrast zum schwarzen Gehäuse. Für Wasser, Sport und Alltag liegt ein zusätzliches schwarzes Kautschukarmband bei. Damit lässt sich die Optik der Uhr deutlich verändern. Die Panerai Luminor Marina PAM01707 wechselt für 15.200 Euro ans eigene Handgelenk. Quelle: Watchtime / Panerai / CM

Edle Uhren mit Steinzifferblatt von Chronoswiss 

Uhren mit Steinzifferblättern  haben gerade Hochkonjunktur. Kein Wunder: Schmuck- oder Ziersteine gehören zu jenen Details, die das Gesicht einer Uhr nachhaltig prägen und sie von anderen Modellen deutlich absetzen. Anders als Lack, Sonnenschliff oder galvanische Farben bringen sie keine reproduzierbare Oberfläche hervor, sondern ein Stück Natur: Maserungen, Einschlüsse, Adern und Farbübergänge fallen bei jedem Blatt anders aus. Der Schqwizer Uhrenbauer Chronoswiss kombiniert Jaspis und Serpentin, 

Chronoswiss verwendet mit der Small Second Stone Collection erstmals Naturstein-Zifferblätter. Die Kollektion besteht aus zwei Varianten, die die Geschichte der Marke geografisch erzählen sollen. Die Small Second Jasper trägt ein Zifferblatt aus deutschem Jaspis und verweist damit auf die Herkunft von Chronoswiss, gegründet 1983 von Gerd-Rüdiger Lang in München. Die Small Second Serpentine nutzt Schweizer Serpentin aus der Region um Zermatt und das Matterhorn – ein Hinweis auf die heutige Heimat der Marke in Luzern.

Small Second Stone – Jasper und Serpentine. Foto: Chronoswiss

Der Jaspis zeigt warme Beige-, Braun- und Elfenbeintöne, ein Stein mit vielfältigen Farben und Strukturen. Die Serpentine-Version arbeitet dagegen mit einem intensiv grünen Naturstein, dessen Muster an eine Schlangenhaut erinnert. Je nach Schnitt treten andere Adern, Texturen und Farbschattierungen hervor. Auch hier gleicht kein Zifferblatt dem anderen.

Beide Modelle basieren auf der 40 mm großen Small Second, die eine Gesamthöhe von 11,5 mm aufweist. Typisch Chronoswiss sind die polierte geriffelte Lünette, die Zwiebelkrone, das gewölbte Saphirglas und die verschraubten Bandanstöße. Die Jasper-Version kommt im Edelstahlgehäuse, die Serpentine-Variante in einem Bicolor-Gehäuse aus Edelstahl und 18 Karat Rotgold. Bei 9 Uhr sitzt die kleine Sekunde. Ihr Hilfszifferblatt von Hand guillochiert: bei der Serpentine mit einer fein sandgestrahlten galvanischen Rotgold-Beschichtung, beim Jaspis mit schwarzer Beschichtung.

Im Inneren arbeitet das Chronoswiss-Automatikkaliber C.6000 mit 55 Stunden Gangreserve, das Chronoswiss zusammen mit La Joux-Perret entwickelt hat. Es zeigt sich durch den Saphirglasboden mit einem skelettierten Rotor aus Wolfram sowie mit Ruthenium-beschichteten Brücken und Genfer Streifen. Beide Varianten sind auf je 50 Exemplare limitiert. Quelle: Chronoswiss:  / CM

12-Uhr-Regel klappt nicht so recht

Die seit dem 01. April 2026 geltende „12-Uhr-Regelung“ sollte das Tanken für Verbraucher transparenter und berechenbarer machen. Tankstellen dürfen Kraftstoffpreise seitdem nur noch einmal täglich erhöhen, Preissenkungen sind hingegen jederzeit möglich. Ziel der Regelung ist es, extreme und kurzfristige Preissprünge einzudämmen sowie Preisvergleichs-Apps verlässlicher zu machen. Aktuelle Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für den Monat Juli 2026 zeigen jedoch, dass zahlreiche Tankstellen die gesetzlichen Vorgaben weiterhin missachten. 

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) bewertet die 12-Uhr-Regel grundsätzlich positiv, da mehr Transparenz den Wettbewerb stärkt und Verbrauchern bei der Planung ihrer Mobilitätskosten hilft. Die Vielzahl der Verstöße ist jedoch nicht zu akzeptieren und muss härter sanktioniert werden.

Nach Einschätzung der Bundesregierung trägt die Regel bereits zu deutlich geringeren Preisschwankungen bei und erleichtert preisbewusstes Tanken. Allerdings attestiert das Bundeskartellamt in einer aktuellen Information, dass die Anzahl der Abweichungen im Vergleich zu den Vormonaten im Juli wieder stieg. Obwohl die überwiegende Zahl der Verstöße (87,7 %) sich im Zeitraum zwischen 11:50 Uhr und 12:10 Uhr ereignet, wird dennoch deutlich: Die Regel ist zwar bekannt, wird aber nicht überall konsequent eingehalten.

Dabei ist klar zwischen Datenerfassung und Vollzug zu unterscheiden. Das Bundeskartellamt erhält digital über die Markttransparenzstelle sämtliche Preisänderungen, erkennt Verstöße automatisiert und leitet diese an die von den Ländern benannten Vollzugsbehörden weiter. Für die Ahndung ist ausdrücklich nicht das Bundeskartellamt, sondern sind die jeweiligen Bundesländer verantwortlich.

Genau an dieser Stelle bestehen derzeit erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Während einige wie Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland bereits Verstöße prüfen und entsprechende Verfahren eingeleitet haben, befinden sich viele andere Bundesländer noch in der Vorbereitung oder haben bislang keine nennenswerten Vollzugsmaßnahmen ergriffen. 

Niedersachsen nimmt hierbei eine Vorreiterrolle ein. Wie der NDR berichtet, wurden dort bereits Anfang Juli rund 1.900 Verstöße an etwa 250 Tankstellen mit Verwarnungsgeldern von jeweils 55 Euro geahndet. Bundesweit sind jedoch nach einer Analyse des SWR seit April rund 50.000 Prüffälle aufgefallen. Eine bundesweit einheitliche Zuständigkeit beim Bund wäre daher aus Sicht des AvD nicht nur wünschenswert, sondern angesichts der sehr unterschiedlichen Vollzugspraxis der Länder ein sinnvoller Schritt für eine effizientere und konsequentere Durchsetzung der 12-Uhr-Regel.

Höhere Sanktionen zur Abschreckung. Die derzeitige Sanktionspraxis mit lächerlich niedrigen Beträgen ist nicht geeignet, eine nachhaltige Abschreckungswirkung zu entfalten. Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz sieht für Verstöße dieser Art Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor, die von den preisfestsetzenden Mineralölunternehmen oder Tankstellenbetreibern bezahlt werden müssten. Beträge von 55 Euro stellen aber kaum mehr als eine symbolische Belastung dar. Wer Verbraucher wirksam schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen will, muss bestehende Rechtsverstöße konsequent verfolgen und den gesetzlichen Bußgeldrahmen auch ausschöpfen. Nur spürbare Sanktionen schaffen einen echten Anreiz zur Einhaltung der Vorschriften. Quelle: AvD / CM 

Deutsche Marken spüren im BEV-Markt den Druck aus Fernost

die deutschen Konzernmarken vom Schlage VW (Audi, Porsche, Seat(Cupra, Skoda etc.) dominieren den heimischen BEV-Markt zwar nach wie vor, ihr gemeinsamer Marktanteil ist im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum jedoch von 63,5 % auf 54,2 % spürbar zurückgegangen.

Insbesondere Tesla, die Stellantis-Marken und die chinesischen Hersteller können ihre Marktanteile bei den batterieelektrischen Neuzulassungen merklich erhöhen, wobei vor allem der Marktführer Volkswagen verliert. Aber auch unter Berücksichtigung aller Antriebe zählen in den ersten sieben Monaten die chinesischen Hersteller zu den großen Marktgewinnern, während deutsche und japanische Hersteller Marktanteile verlieren:

BYD hat in Deutschland etwa erstmals Volvo bei den Neuzulassungen überholt. Die Elektromobilität und chinesische Newcomer verändern künftig die Kräfteverhältnisse im deutschen Markt nachhaltig. Im Gesamtmarkt wurden in Deutschland in den ersten 7 Monaten (Jan bis Juli) 2026 1.752.461 Neuwagen zugelassen, ein Anstieg von 5,1 % gegenüber dem Vorjahr. Der Gesamtmarktanteil aller deutschen Konzernmarken sinkt auf ihrem Heimatmarkt um 1,8 Prozentpunkte auf nur noch 59,3 %.  Dagegen steigt der Anteil aller chinesischen Hersteller um 2 Prozentpunkte auf einen historischen Höchststand von 6,2 %. Der Volkswagen-Konzern bleibt mit weitem Abstand der volumenstärkste Akteur.

Die BEV-Neuzulassungen in Deutschland schreiten rasant voran.

Der Konzern hält in den ersten 7 Monaten einen Anteil von 40,5 %, im Vorjahreszeitraum lag dieser noch bei 42,2 %. Der Marktanteil von Mercedes-Benz ging ebenfalls leicht zurück auf 8,7 %, während die BMW Group ihren Marktanteil von 9,8 % auf 10,1 % leicht ausbauen konnte. Die japanischen Hersteller, allen voran Toyota, verlieren rund 1,8 % Marktanteil in Deutschland, wobei lediglich Mazda überdurchschnittliche Zugewinne verzeichnet. Die koreanischen Marken Hyundai und Kia sowie die Renault-Gruppe können ihre Marktanteile ungefähr halten. Quelle: CAM / CM

Finanzamt streicht Vorsteuer und prüft Steuerhinterziehung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.09.2025 (1 StR 217/25) den Freispruch des Landgerichts Hanau (Urteil vom 09.12.2024) aufgehoben. Es ging um ein Einzelunternehmen im Handel mit hochwertigen Automobilen, das als sogenannter Distributor in ein Umsatzsteuerkarussell eingebunden gewesen sein soll. 

Wichtig: Der BGH hat nicht verurteilt. Er hat den Freispruch nur wegen einer lückenhaften Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite aufgehoben und eine neue Gesamtwürdigung verlangt.

Beim Umsatzsteuerkarussell führen einzelne Unternehmen in der Lieferkette die Umsatzsteuer nicht ab, während andere Beteiligte die Vorsteuer geltend machen. Für Händler ist das gefährlich, weil sie selbst ordentliche Rechnungen, Zahlungen und Lieferpapiere vorlegen können und trotzdem in den Fokus geraten.

Versagt das Finanzamt den Vorsteuerabzug (§ 15 UStG), prüfen Betriebsprüfung, Steuerfahndung oder die Bußgeld- und Strafsachenstelle oft als Nächstes einen steuerstrafrechtlichen Vorwurf. Wie schnell eine Betriebsprüfung in ein Steuerstrafverfahren kippen kann, zeigt sich gerade in margenintensiven Branchen.

BGH 1 StR 217/25: Welche Warnsignale im Fahrzeughandel wichtig waren. Im entschiedenen Fall ging es um 28 hochwertige Fahrzeuge, Missing Trader im Inland, Weiterveräußerungen nach Italien und geltend gemachte Vorsteuer von 322.138,03 Euro aus sechs Umsatzsteuervoranmeldungen. In vier Fällen blieb es beim Versuch, weil das Finanzamt der Auszahlung nicht zustimmte.

Das Landgericht hatte das Karussell und die objektive Einbindung im Wesentlichen festgestellt. Streit bestand vor allem über die subjektive Tatseite, also über Vorsatz oder Leichtfertigkeit. Der BGH beanstandete, dass wichtige Umstände nicht ausreichend in die Gesamtwürdigung eingeflossen waren.

Auffällig waren nach dem BGH insbesondere eine feste Gewinnmarge von 4 % (bei einem Fahrzeug 3 %), intensiver Chatverkehr mit einer Schlüsselfigur, Vorgaben zu Preisen und Abwicklung, ein feststehender Abnehmer und die Einordnung als Netto-Export-Geschäft. Auch zwei Verlustgeschäfte, die kurze Vorführung der Fahrzeuge auf dem Firmengelände und die Nähe zu den Missing Tradern spielten eine Rolle. Ein Netto-Export-Geschäft kann legal sein. Es erklärt aber nicht automatisch, warum feste Margen, vorgegebene Abnehmer und eine fremdgesteuerte Abwicklung wirtschaftlich plausibel waren.

Vorsteuer weg heißt nicht automatisch Steuerhinterziehung. Hier ist eine Trennung entscheidend. Umsatzsteuerlich kann der Vorsteuerabzug bereits gefährdet sein, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Geschäft in einen Umsatzsteuerbetrug eingebunden war. Strafrechtlich gilt ein strengerer Maßstab. Für eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO braucht es Vorsatz. Der Unternehmer muss die Steuerverkürzung erkannt und zumindest billigend in Kauf genommen haben. Ohne Vorsatz kommt allenfalls eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO in Betracht.

Der entscheidende Punkt ist die Gesamtwürdigung. Einzelne Auffälligkeiten beweisen noch keinen Vorsatz. Umgekehrt reicht eine formal ordentliche Rechnung nicht, wenn die wirtschaftliche Abwicklung zahlreiche Warnsignale zeigt. Verteidigung bedeutet deshalb nicht nur, Rechnungen vorzulegen, sondern die damalige Sicht des Unternehmers nachvollziehbar zu machen. 

Welche Prüfungen Händler dokumentieren sollten. Dokumentieren Sie nicht nur Rechnung und Zahlung, sondern auch die Plausibilität des Geschäfts. Dazu gehören die USt-IdNr.-Abfrage, ein Handelsregisterauszug, Ansprechpartner, der wirtschaftliche Hintergrund, die Preis- und Margenkalkulation, Transportnachweise, der Zahlungsweg, der Abnehmer, die Kommunikation und ein kurzer Plausibilitätsvermerk bei ungewöhnlichen Geschäften. Fragt das Finanzamt Jahre später nach, muss nachvollziehbar sein, warum das Geschäft damals plausibel erschien.

Zeigt sich nachträglich, dass Vorsteuer zu Unrecht geltend gemacht wurde, ist sorgfältig zu prüfen, ob eine Berichtigung nach § 153 AO genügt oder ob wegen eines möglichen Vorsatzvorwurfs eine Selbstanzeige nach § 371 AO nötig ist. Ist bereits ein Strafverfahren bekanntgegeben oder die Tat entdeckt, kann dieses Fenster für den betroffenen Tatkomplex geschlossen sein.

Kann das Finanzamt die Vorsteuer streichen, obwohl ich nichts vom Betrug wusste? Wenn Sie weder wussten noch hätten wissen müssen, dass das Geschäft in einen Umsatzsteuerbetrug eingebunden war, spricht das gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs. Die Finanzverwaltung prüft aber häufig, ob Warnsignale bestanden und ob Sie diese hätten erkennen müssen.

Ist ein Netto-Export-Geschäft automatisch verdächtig? Nein. Verdächtig wird es erst durch zusätzliche Umstände wie feste Margen, vorgegebene Abnehmer, ungewöhnliche Lieferwege oder fehlendes eigenes wirtschaftliches Risiko. Entscheidend ist die Gesamtwürdigung.

Droht bei gestrichener Vorsteuer sofort ein Strafverfahren?. Nicht automatisch. In der Praxis ist der Schritt aber kurz, wenn die Finanzverwaltung Warnsignale sieht. Dann prüft sie einen Anfangsverdacht nach § 370 AO oder § 378 AO.

Was ist bei einer Umsatzsteuerprüfung nicht tun? Nicht vorschnell erklären, nicht nachträglich Unterlagen schönen und keine Vermutungen als Tatsachen darstellen. Erst prüfen, welche Unterlagen vorliegen und welches Risiko steuerlich und strafrechtlich besteht. Hilfreich sind dokumentierte Geschäftspartnerprüfungen, USt-IdNr.-Abfragen, Liefernachweise, Zahlungsbelege, Kommunikation, Kalkulationen sowie interne Plausibilitätsvermerke und dokumentierte Entscheidungen bei ungewöhnlichen Margen oder Lieferwegen.

Ist man strafbar, wenn nur der Vorsteuerabzug gestrichen wird? Nicht automatisch. Strafbar wird es erst, wenn Vorsatz nachweisbar ist. Ohne Vorsatz kommt allenfalls eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO in Betracht.

Wenn das Finanzamt nachfragt-Bei Umsatzsteuerkarussell-Vorwürfen geht es schnell um hohe Vorsteuerbeträge, Zinsen und strafrechtliche Risiken. Zuerst muss geklärt werden, ob es nur um eine umsatzsteuerliche Korrektur geht oder ob bereits ein Anfangsverdacht wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung besteht. Quelle: anwalt.de / CM

Und der BDL beklagt sich weiterhin

Die deutsche Luftverkehrswirtschaft durchfliegt eine Phase schwerer Turbulenzen. Die Erholung des Passagierverkehrs ab Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 eingebrochen: 97,7 Mio. Passagiere nutzten die deutschen Flughäfen. Das waren 0,8 % weniger als im Vorjahreszeitraum. 

Die laut Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) angeblich zu hohen Standortkosten als auch der Nahostkonflikt belasten Fluggesellschaften, Flughäfen und weitere Anbieter. Das geht aus den Halbjahreszahlen 2026 hervor, die der BDL vorgelegt hat. Die erste Entlastung bei der Luftverkehrsteuer und der Entbürokratisierungskurs der Bundesregierung gehen zwar in die richtige Richtung. Für eine echte Trendwende müssen aber die staatlichen Standortkosten halbiert und damit an den europäischen Durchschnitt angepasst werden. Die Forderung des BDL erscheint und mehr als befremdlich: Während die Bodenverkehrsträger unter massiv gestiegenen Treibstoffpreisen und auch hohen Stromkosten leiden, bekommen die Airlines ihren Flugtreibstoff (Kerosin) zu Spotttpreisen: Sie zahlen für den Liter Kerosin gerademal zwischen 60 und 90 Cent. Der Preis schwankt ständig, da er direkt vom Weltmarktpreis für Rohöl und den Lieferkosten an den jeweiligen Flughäfen abhängt.  Normalerweise müssten sie für den Liter auch mehr als zwei Euro bezahlen, das bezahlen die anderen Verkehrsträger. Hinzu kommen auf den Straßen teilweise Mautgebühren und bei der Bahn she hohe Trassengebühren. Von alledem bleibt die Luftfahrt, die einen maßgeblichen Anteil am katastrophalen Klimawandelt mit zu verantworten hat, verschont. 

Das Sitzplatzangebot für Flüge ab Deutschland schrumpfte im ersten Halbjahr um 1 % auf 85 % des Vor-Corona-Niveaus. „Unsere Branche durchfliegt schwere Turbulenzen. Der Nahostkonflikt trifft alle Akteure im Luftverkehr. Zwar ist die Kerosinversorgung vorerst gesichert – aber die Kosten bleiben hoch. Wichtige Lufträume sind gesperrt. Und in Deutschland trifft diese Entwicklung auf die hohen staatlichen Standortkosten“, sagte BDL-Präsident Lars Redeligx. „Wir müssen jetzt die Voraussetzungen für neues Wachstum schaffen.“ 

Deutschland bleibt Schlusslicht beim Wachstum. Besonders deutlich ist der Rückstand bei den europäischen Punkt-zu-Punkt-Airlines. Ihr Angebot liegt im übrigen Europa inzwischen 58 Prozentpunkte über dem Angebot in Deutschland. Woher diese Zahlen stammen, ist unklar. Denn in bedeutenden EU-Ländern wie Italien, in Spanien, in Frankreich, in den Niederlanden und auch in Großbritannien erlebt die Branche eine Abkehr vom Flug und Hinwendung zur Schiene. Dass Verbindungen ab Deutschland zu Wirtschaftsmetropolen in Nord-, Ost- und Westeuropa stark ausgedünnt sind, mag stimmen. Denn der innerdeutsche Flugverkehr, der 2026 nur noch 48 % des Niveaus von 2019 aufweist, ist aus wissenschaftlicher Sicht ökonomisch und ökologisch nicht mehr zu verantworten. Die aktuellen Hitzewellen sprechen eine deutliche Sprache, die der BDL aber nicht wahrhaben will. Bei dezentralen Verbindungen, die nicht als Zubringer zu den Drehkreuzen Frankfurt oder München dienen, sind es lediglich 18 %. 

Dass sich eine sinkende Passagierzahl auch auf das Geschäft der Bodendienstleister und des Travel- Retail-Marktes auswirkt, zu denen die Duty-Free-Geschäfte an den Flughäfen zählen, ist verständlich. 

„Der europäische Luftverkehr entwickelt sich weiterhin dynamisch. An unseren Fluggesellschaften und Flughäfen geht diese Entwicklung aufgrund hoher Steuern und Gebühren vorbei. Deutschland bleibt beim Luftverkehr Europas Schlusslicht. Das schwächt nicht nur die Luftverkehrswirtschaft – sondern auch die internationale Anbindung unserer Wirtschaft, Messen und den Tourismus“, sagte Redeligx. Woher kommen dann aber all die Jubelzahlen der Flughäfen von Messestädten Deutschlands? „Wir wollen die Lücke schließen mit starken Hubs und breiter Anbindung in der Fläche. Dafür brauchen wir die richtigen Rahmenbedingungen. Dann kann der Luftverkehr ab Deutschland in den nächsten Jahren wieder durchstarten.“ 

Der BDL begrüßt  Rücknahme der jüngsten Erhöhung der Luftverkehrsteuer und den Entbürokratisierungskurs. Beides hilft dem Standort. Neben finanziellen Entlastungen geht es um einfachere Verfahren und den Rückbau nationaler Regeln auf europäische Vorgaben. „Die Bundesregierung hat wichtige erste Schritte gemacht. Die Entlastung bei der Luftverkehrsteuer hilft. Auch der Entbürokratisierungskurs ist richtig. In den Branchendialogen Luftfracht und Luftsicherheit ist mit den beteiligten Ministerien und nachgelagerten Behörden eine Vielzahl an schnell umsetzbaren Regelungen vereinbart worden“, sagte Redeligx. Das alles reicht dem BDL aber nicht. „Jetzt brauchen wir weitere Maßnahmen. Die staatlichen Standortkosten müssen halbiert werden.

Schweden als Vorbild???  Schweden zeigt, wie schnell bessere Bedingungen wirken, sagt der BDL.  Schweden hat seine Luftverkehrsteuer Mitte 2025 vollständig abgeschafft und damit eine Trendwende eingeleitet. Bereits im ersten Halbjahr 2026 wuchs das Flugangebot um 6 %. Für das vierte Quartal werden mehr als 800.000 zusätzliche Sitzplätze gegenüber dem Vorjahr erwartet – trotz hoher Kerosinpreise. Doch passen Sitzplatzausbau und die in Schweden weit verbreitete Flugscham nicht so recht zusammen. 

Die Regierung in Stockholm hat einen neuen nationalen Plan für die Verkehrsinfrastruktur beschlossen. Der Plan umfasst Schiene, Straße, Schiff und Luftfahrt für die Jahre 2026-2037 mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 1.171 Mrd. SEK (108 Mrd. Euro) und bedeutet eine historische Investition sowohl in die Instandhaltung als auch in neue Infrastruktur im ganzen Land. Vor allem setzt Schweden auf den Ausbau aller Bahnlinien zwischen den Businessmetropolen des Landes. Durch die erhöhte Kapazität können mehr Züge die Strecken befahren, die Fahrzeiten verkürzen sich und die Zuverlässigkeit des Bahnsystems in ganz Schweden verbessert sich, so Andreas Carlson, Minister für Infrastruktur und Wohnungswesen.

Pro Kopf gerechnet fliegen die Menschen in Schweden tendenziell ähnlich viel wie in Deutschland, allerdings erlebt Schweden durch die Debatte um die „Flugscham“ (flygskam) und den Ausbau des Zugverkehrs einen spürbaren Rückgang bei Inlandsflügen. Die Mobilität pro Inlandsflugverkehr ist, anders als in Deutschland, wegen der großen Distanzen im langgestreckten Schweden und dem hohen Lebensstandard traditionell sehr hoch.

Die schwedische CO2-Steuer ist seit 1991 ein wichtiges Instrument der schwedischen Klimapolitik und besteuert Energieemissionen in Bereichen Straßenverkehr und Luftfahrt. Damit ist es eines der ältesten und stärksten CO2-Preissignale mit der größten Sektorabdeckung der Welt (derzeit rund 120 Euro/t CO2-Äquivalent). Zudem unterliegen kommerzielle Flugzeuge und damit direkt zusammenhängende Dienstleistungen speziellen steuerlichen Regelungen der schwedischen Steuerbehörde.

In Deutschland sind die staatlichen Standortkosten für den Luftverkehr im Jahr 2025 um 1,1 Mrd.  Euro auf 4,3 Mrd. Euro gestiegen. Seit 2019 haben sich Kostenblöcke wie Luftverkehrsteuer sowie Gebühren für Luftsicherheitskontrollen und Flugsicherung mehr als verdoppelt. Um wieder wettbewerbsfähig zu werden, braucht der Standort eine Halbierung dieser Belastungen in Höhe von zwei Milliarden Euro – oder eine Reduzierung um 15 Euro pro Passagier. Meint der BDL. Damit würde Deutschland im europäischen Durchschnitt liegen. 

„Die Luftverkehrswirtschaft kann entscheidend dazu beitragen, in Deutschland wieder eine Wachstumsstory zu schreiben. Unsere Unternehmen können neue Verbindungen schaffen. Sie sichern Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Lieferketten“, sagte Redeligx. „Dafür brauchen sie wettbewerbsfähige und verlässliche Rahmenbedingungen – in Deutschland wie in Europa. Nun kommt es auf den konkreten Beitrag von Bund und Ländern an.“ 

Nahostkonflikt belastet Passage. Der Nahostkonflikt und vor allem der Kries der Russen gegen die Ukraine trifft besonders die Netzwerk-Airlines. Allein wegen der Kriege der USA gegen den Iran und Israels gegen Iran/Libanon reduzierten außereuropäische Anbieter ihr Angebot ab Deutschland gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 8 %, europäische Netzwerk-Airlines um 4 %. Auf Langstrecken in den Mittleren Osten und nach Zentralasien sank das Angebot vorübergehend auf 85 % des Niveaus von 2019. Ausblick auf den Winterflugplan 2026/27 zeigt ein geteiltes Bild. Nach aktuellem Stand wächst das Angebot auf interkontinentalen Flügen leicht über das Vorkrisenniveau. Auf Europastrecken erreicht es 90 % des Winters 2018/19. Der innerdeutsche Verkehr schrumpft dagegen weiter und erreicht nur noch 43 % des damaligen Angebots, auf dezentralen Strecken sogar nur 14  %. Insgesamt erreicht der Luftverkehr ab Deutschland 88 % des Vorkrisenniveaus. Im übrigen Europa steigt das Angebot auf einen neuen Rekordwert von 118 %.  Quelle: BDL / CM

Anrauchet Wizzair?

Wizz Air steht nicht vor dem unmittelbaren Aus. Obwohl die ungarische Fluggesellschaft durch die Nahost-Krisen, steigende Treibstoffkosten und Triebwerksprobleme spürbar unter Druck gerät und ihre Gewinnprognosen senken musste, beteuert das Management um CEO József Váradi einen soliden operativen Betrieb mit Millionen beförderten Passagieren. 

Aber der ungarische Billigflieger hat aktuell seine Aussichten für das dritte Quartal 2026 gesenkt und damit seine Aktie auf Talfahrt geschickt. Die Erlöse pro angebotenem Sitzplatzkilometer dürften im zweiten Quartal im niedrigen einstelligen Prozentbereich sinken, teilte das Unternehmen mit Sitz in Ungarn mit. Die Aktie gab daraufhin um mehr al 5 % nach. Im ersten Quartal 2026 rutschte Wizz Air in die roten Zahlen und wies einen operativen Verlust von 183,3 Mio. Euro aus.

Uns ist zudem eine Bewertung auf Tripadvisor betreffend Wizzair zugespielt worden (stammt aus dem Sommer 2024), die wir nachstehend im Wortlaut widergeben und uns auf Ihre Kommentare freuen (https://www.tripadvisor.de/ShowUserReviews-g1-d8729187-r981792440-Wizz_Air-World.html#):

„Könnte ich eine negative Sternebewertung vergeben dann würde ich es tun! Wizz Air ist die SCHRECKLICHSTE FLUGLINIE die ich kenne. 

Wir sind in der Luft einfach umgekehrt, wieder in Wien gelandet wurden wir von Wizz Air völlig im Stich gelassen, man erreichte bei der Kundenhotline entweder keinen Mitarbeiter und wenn, dann wusste niemand etwas bzw. fühlte sich nicht zuständig. 

Es wurde für keine Ersatzunterkunft oder sonstiges gesorgt – Familien mit Kindern musst am Boden stundenlang auf Neuigkeiten warten. Wizz Air war das aber egal. Ich habe bis heute am 25. November KEINE ANTWORT auf meine zahlreichen Anfragen bekommen. 

Ich würde NIE MEHR mit Wizz fliegen und kann auch anderen empfehlen, sich nicht von den Preisen anlocken zu lassen. Am Ende hatten wir sehr hohe Mehrkosten und haben dann kurzfristig uns selbst einen anderen Flug mit Finn Air (der übrigens perfekt war!) organisieren müssen um unseren Urlaub in Island überhaupt antreten zu können. 

Auch die Flugzeuge von Wizz Air sind sehr dreckig und die Plätze sind mehr als eng. Das Abheben und Landen ist wie im Film – einem schlechten Film! Man fühlt sich weder sicher noch gut aufgehoben! „Quelle: Börsenzeitung / Tripadvisor / CM

Das unterschätzte Thema „Sicherheit auf Geschäftsreisen“

Beim Thema Sicherheit auf Geschäftsreisen gibt es deutliche Lücken: Mehr als jeder Dritte informiert sich vor dem Business-Trip nicht aktiv über Risiken und Notfallmaßnahmen. Konkret haben sich 37 % der Geschäftsreisenden vor ihrer letzten Reise nicht mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Das jedenfalls besagt der aktuelle „Sicherheitsreport für Geschäftsreisen der ERGO Reiseversicherung. 

Für die Befragung wurden mehr als 300 Erwerbstätige in Deutschland in Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden befragt, die mindestens einmal pro Jahr geschäftlich ins Ausland reisen. Die Ergebnisse zeigen: Viele Unternehmen bieten bereits Unterstützung. Gleichzeitig sind Vorbereitung, Zuständigkeiten und Notfallwissen noch nicht überall klar geregelt. Dafür sind i.d.R. Reiseverantwortliche, also Mobilitäts- bzw. Travelmanager zuständig. Wo es die nicht gobt, sind die Assistenzen der Vorstandsetagen verantwortlich.

Vor einer Geschäftsreise geht es oft um Termine, die Anreise, Unterkunft und Unterlagen. Die persönliche Sicherheitsvorbereitung liegt dabei nicht immer ausreichend im Fokus. Nur 26 % der Befragten geben an, sich vor ihrer letzten Geschäftsreise ausführlich über mögliche Risiken und Notfallmaßnahmen informiert zu haben. Weitere 37 % haben dies zumindest teilweise getan. Ebenso viele haben sich dagegen nicht aktiv mit Risiken auseinandergesetzt.

Absicherung, Assistance und digitale Begleitung. Foto: ERGO

„Geschäftsreisen sind für viele Unternehmen selbstverständlich. Die Sicherheitsvorbereitung sollte es aber ebenso sein“, sagt Bettina Konzack, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung. „Wer beruflich reist, braucht nicht nur eine gute Reiseplanung, sondern bereits vorab klare Informationen: Welche Risiken können unterwegs wichtig werden? Wen kontaktiere ich im Krankheitsfall oder auch im Notfall? Und welche Unterstützung steht mir zur Verfügung?“

Anders als bei einer Privatreise erfolgt eine Geschäftsreise im Auftrag des Unternehmens. Dieses muss mögliche Risiken berücksichtigen, seine Mitarbeitenden angemessen informieren und für den Ernstfall verlässliche Unterstützung organisieren.

Eine Geschäftsreiseversicherung kann dabei helfen, diese Fürsorgepflicht strukturiert umzusetzen. Im Ernstfall ermöglicht sie schnellen Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung, organisiert Arzt- und Krankenhausaufenthalte, unterstützt bei verlorenen Dokumenten, Kreditkarten oder Gepäck und bietet Hilfe durch Reisehinweise, Krisenmanagement sowie Evakuierungen im Katastrophenfall.

Nicht alle Reisenden erleben klare Unterstützung im Notfall. Auch beim Blick auf die Unterstützung durch den Arbeitgeber zeigt der Sicherheitsreport für Geschäftsreisende ein gemischtes Bild. 56 % der Befragten sagen, ihr Unternehmen habe klare Prozesse und konkrete Unterstützung bei Notfällen auf Geschäftsreisen und sie fühlen sich gut unterstützt. Gleichzeitig geben 19 % an, dass es zwar Prozesse und Unterstützung gebe, sie sich aber dennoch nicht ausreichend abgesichert fühlen. 7 % sagen, es gebe keine klaren Prozesse oder konkrete Unterstützung und sie fühlen sich unsicher.

Damit wird Reisesicherheit zur Organisationsfrage. Bei Geschäftsreisen geht es nicht allein um die individuelle und freiwillige Vorbereitung der Reisenden, sondern auch um klare Strukturen im Unternehmen. Wer Mitarbeitende geschäftlich reisen lässt, sollte sicherstellen, dass Zuständigkeiten, Notfallkontakte und Unterstützungsangebote vor der Abreise bekannt sind.

Zuständigkeiten sind nicht überall klar geregelt. Doch auch wenn Prozesse vorhanden sind, bleibt nicht immer klar, wer im Unternehmen konkret für Reisesicherheit zuständig ist. Hier zeigen die Ergebnisse weiteren Handlungsbedarf: Nur 44 % der Befragten nennen eine feste zuständige Person oder Abteilung für Sicherheit auf Geschäftsreisen. 30 % sagen, das Thema werde im Team oder allgemein durch den Arbeitgeber geregelt. 12 % sehen vor allem sich selbst in der Verantwortung. 11 % geben an, dass niemand konkret zuständig sei.

Jeder Fünfte weiß im Notfall nicht sicher, wen er zuerst kontaktieren muss. Die meisten Geschäftsreisenden fühlen sich grundsätzlich orientiert. 76 % geben an, im Bedarfsfall zu wissen, wo sie Informationen zur Reisesicherheit auf Geschäftsreisen finden. Sie antworteten auf die entsprechende Frage mit „Ja, genau“ oder „Eher ja“. Gleichzeitig bleibt eine relevante Lücke: 23 % antworteten mit „Eher nein“ oder „Nein“.

Ähnlich sieht es beim Notfallkontakt aus: 79 % geben an, zu wissen, wen sie im Notfall, etwa bei Krankheit oder Unfall während einer Geschäftsreise im Ausland, zuerst kontaktieren müssen. Rund 20 % sind dagegen unsicher. Gerade in solchen Situationen kann Unsicherheit entscheidend sein, etwa wenn medizinische Hilfe, ein Rücktransport oder schnelle organisatorische Unterstützung benötigt werden.

Arbeitgeber sind zentrale Vertrauensquelle. Der Sicherheitsreport für Geschäftsreisende zeigt auch, welche Informationsquellen besonders wichtig sind. Offizielle Stellen, zum Beispiel das Auswärtige Amt, gelten für 53 % der Befragten als vertrauenswürdige Quelle für Reisesicherheitsinformationen. Direkt dahinter folgt der Arbeitgeber mit 48 %. Kolleginnen und Kollegen beziehungsweise persönliche Empfehlungen nennen 39 %, Internetrecherchen oder Suchmaschinen 32 %. Apps oder digitale Tools des Unternehmens zur Reisesicherheit werden von 28 % als vertrauenswürdig eingestuft.

Der Arbeitgeber ist damit für viele Geschäftsreisende eine zentrale Sicherheitsinstanz. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen Informationen nicht nur bereitstellen, sondern auch verständlich, erreichbar und im Ernstfall handlungsorientiert aufbereiten.

Absicherung, Assistance und digitale Begleitung. Für Unternehmen bedeutet das: Geschäftsreisesicherheit ist Teil ihrer Fürsorgeverantwortung gegenüber den Mitarbeitenden. Dazu gehören klare Prozesse, verlässliche Informationen und eine Unterstützung, die im Ernstfall schnell greift. Eine Geschäftsreiseversicherung ist dabei ein wichtiger Baustein, um Beschäftigte unterwegs abzusichern und Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht zu unterstützen.

„Gerade auf Geschäftsreisen muss Hilfe schnell erreichbar sein“, sagt Konzack. „Eine gute Absicherung verbindet finanziellen Schutz mit konkreter Hilfe im Ernstfall: medizinische Versorgung, verlässliche Notfallkontakte, Orientierung vor Ort und digitale Begleitung. Über unsere eigene Assistance mit 24-Stunden-Notrufzentrale und weltweitem Netzwerk können wir Reisende auch in schwierigen Situationen begleiten. Zugleich helfen wir Unternehmen damit, ihrer Fürsorgepflicht nach § 618 BGB nachzukommen. Ergänzend stellt unsere ERGO travel & care App unterwegs unter anderem aktuelle Sicherheitsinformationen, lokale Notrufnummern sowie Kontakte zu geprüften Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken sowie zu Botschaften bereit.“

Sicher reisen heißt gut vorbereitet reisen. Der „Sicherheitsreport für Geschäftsreisende“ der ERGO Reiseversicherung zeigt: Viele Geschäftsreisende verfügen bereits über ein grundsätzliches Sicherheitsbewusstsein. Gleichzeitig gibt es deutliche Lücken bei der aktiven Vorbereitung, klaren Zuständigkeiten und Notfallorientierung. Für Unternehmen ist das ein wichtiges Signal: Wer Mitarbeitende geschäftlich reisen lässt, sollte Reisesicherheit nicht dem Zufall überlassen, sondern als festen Bestandteil der Geschäftsreiseplanung verstehen. Quelle: ERGO / CM

Ford’s neue Sonderedition des Ranger

Ford Pro erweitert das Angebot für den Ranger um die Sonderedition „Holly Green“: Europas erfolgreichster Pick-up bekommt damit eine neue, auffällige und exklusiv ausgestattete Variante, die auf dem Ranger Wildtrak basiert, sich aber optisch und funktional von der Serienausstattung abhebt. Das neue Sondermodell ist ab sofort als Doppelkabine mit Plug-in-Hybrid und mit 3,0 Liter EcoBlue V6-Turbodieselmotor bestellbar.

Namensgebend für die Special-Edition ist die eigens entwickelte Sonderlackierung „Holly Green“, die serienmäßig inklusive schwarzer Türgriffe in Akzentfarbe geliefert wird. Ergänzt wird der markante Auftritt durch das neue Holly-Green-Paket, das die Serienausstattung des Ranger Wildtrak u.a. durch einen Windabweiser, verbreiterte Radhäuser sowie durch Motorhauben- und Heckklappendämpfer erweitert.  

Eines der praktischsten Features der Holly-Green-Variante ist der neue Windabweiser. Er bietet gleich mehrere Vorteile im Alltag: Diese smart designte Komponente ermöglicht Regenschutz bei gleichzeitiger Belüftung, da das Fenster auch bei Regen oder Schnee einen Spalt breit geöffnet bleiben kann, ohne dass Wasser in den Innenraum tropft. Zudem lenkt der Abweiser den Fahrtwind aerodynamisch am Fenstersteg vorbei, sodass frische Luft ins Fahrzeug gelangt, während unangenehme Zugluft für die Insassen deutlich reduziert wird. Darüber hinaus minimiert er störende Windgeräusche beim leichten Öffnen des Fensters während der Fahrt und verhindert Hitzestau beim Parken, indem er den Fensterspalt von außen verdeckt – das bietet zusätzlichen Einbruchschutz und schützt bei plötzlichem Regen vor nassen Sitzen.

Beim Antrieb können die Kunden wählen zwischen der innovativen Plug-in-Hybrid-Variante (PHEV) und dem 3,0 Liter EcoBlue V6-Turbodieselmotor, der 177 kW (240 PS)) auf die Straße bringt. Beide Varianten sind mit einem 10-Gang-Automatik-Getriebe und einem elektronischen Allradantrieb (e-4WD) gekoppelt.

Video: https://www.youtube.com/watch?v=iX-hUL7R4rs

Der Ranger PHEV kombiniert einen 2,3 Liter EcoBoost Benzinmotor mit einem 75 kW-Elektro-Motor. Er erreicht eine rein elektrische Reichweite von 42 km und übertrumpft mit seiner Systemleistung von 207 kW (281 PS) sogar den 3,0 L V6-Turbodiesel. Zudem erreicht der Plug-in-Hybrid dank Elektro-Boost das höchste Drehmoment von maximal 697 Nm der gesamten Ranger-Familie. Mit seiner Power und dem intelligenten Allradantriebssystem macht der Ranger PHEV auch bei der Geländefähigkeit keine Kompromisse. Er bringt vielmehr alles mit für aufregende Offroad- und Outdoor-Abenteuer. Und als Holly-Green-Edition nun auch die passende Farbe für leise und emissionsfreie Fahrten ins Grüne oder auf Waldwegen.

Die Plug-in-Variante ist nicht nur das erste elektrifizierte Ranger-Modell, sondern auch das erste, das Pro Power Onboard bietet. Verteilt auf drei 230-Volt-Steckdosen – eine im Innenraum, zwei auf der Ladefläche – stellt der Ranger PHEV bis zu 6,9 kW für elektrische Geräte zur Verfügung: für Markus Füchtners mobile Werkstatt im Wald, aber auch auf Baustellen oder Camping-Plätzen.

Seit elf Jahren ist der Ranger der meistverkaufte Pick-up Europas und dominiert mit einem Marktanteil von mehr als 60 %  auch in Deutschland sein Segment. Voraussichtlich noch Ende dieses Jahres bekommt die Ranger-Familie dann weiteren Zuwachs. Mit dem Super Duty kommt der stärkste und leistungsfähigste Ranger nach Europa. Quelle: Ford / CM

MUC ausgezeichnet für Engagement bei barrierefreiem Reisen 

Der Flughafen München erreicht als erster Deutscher Flughafen das Level 1 des Accessibility Enhancement Accreditation (AEA) Programms des globalen Flughafenverbands ACI World.  Diese Akkreditierung unterstreicht das starke Engagement für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität am Flughafen München.

Das AEA-Programm unterstützt Flughäfen bei der Messung, Bewertung und kontinuierlichen Weiterentwicklung ihres Barrierefreiheitsmanagements sowie ihrer Barrierefreiheitskultur. Es ist das einzige internationale Bewertungs- und Akkreditierungsprogramm, das sich gezielt der Barrierefreiheit von Flughäfen für Menschen mit Behinderungen widmet.

Zu den Bewertungskriterien zählen u.a. barrierefreie Zugänge und Leitsysteme, PRM-Servicequalität, digitale sowie Informations- und Kommunikationsangebote, Unterstützungsleistungen für mobilitäts-eingeschränkte Reisende, die Sensibilisierung von Airport Mitarbeitenden sowie die Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden. Darüber hinaus werden die Verankerung von Barrierefreiheit in Unternehmensstrategie und Management, die Anwendung von Design-Prinzipien sowie die Einhaltung nationaler und internationaler Standards bewertet. Ziel ist es, eine durchgängige Reisekette für alle Passagiergruppen sicherzustellen.

Nach dem erfolgreichen Erreichen von Level 1 richtet sich der Fokus nun auf die nächste Stufe (Level 2) des AEA-Programms.  Quelle: FMG / CM