In der bundesdeutschen Gastronomie wird im Allgemeinen hundsmiserabel bezahlt. Nun wer Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband (DEHOGA Bundesverband) eindringlich vor dem Minijob-Aus. Laut den aktuellen Vorschlägen der Rentenkommission soll der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs künftig nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten.
Dazu DEHOGA-Präsident Guido Zöllick: „Die Vorschläge der Rentenkommission gehen an der betrieblichen Realität vorbei und wären für das Gastgewerbe eine Katastrophe. Erst sollen Minijobs durch höhere Sozialabgaben massiv verteuert werden, jetzt droht die vollständige Abschaffung eines für unsere Branche unverzichtbaren Beschäftigungsinstruments. Das ist ein Frontalangriff auf die Flexibilität am Arbeitsmarkt und auf die Beschäftigungsfähigkeit des Gastgewerbes.
Allein im Gastgewerbe gibt es rund 1,1 Mio. geringfügig Beschäftigte. Minijobs sind für die vielen Tausenden kleinen und mittleren Unternehmen von zentraler Bedeutung, um Beschäftigung passgenau zu organisieren. Sie sichern Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und helfen, saisonale Nachfragespitzen abzudecken – wie aktuell in der Biergartensaison.
Minijobs werden in Deutschland unterschiedlich bewertet: Einerseits bedeuten sie eine himmelschreiende Sauerei und Ausbeutung, werden zugleich von der Politik aber als „ein erfolgreiches Stück Arbeitsmarktpolitik“ bezeichnet. Sie entsprechen angeblich den Wünschen der Beschäftigten, ermöglichen angeblich flexible Beschäftigung und verhindern die Flucht in die Schwarzarbeit bei Nebenbeschäftigten, Zuverdienern und Studenten.
Der Dehoga: Wer Minijobs auf Schülerinnen und Schüler beschränken will, übersieht, dass viele von ihnen minderjährig sind und aufgrund der zurecht strengen gesetzlichen Vorgaben gerade die für Gastronomie und Hotellerie besonders wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals gar nicht übernehmen können.
Minijobs verdrängen im Übrigen keine sozialversicherungspflichtigen Jobs – sie stützen sie, behauptet der Verband. Und behauptet weiter, eine Umwandlung in reguläre Beschäftigung sei aufgrund des geringen Stundenumfangs vielfach gar nicht möglich. Quelle: Dehoga / CM