Streit ums EU-Katar-Luftverkehrsabkommen 

Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) unterstützt die Forderung der European Cabin Crew Association (EurECCA), das umfassende Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und Katar unverzüglich auszusetzen.  

Bereits im Februar hatte UFO vor Wettbewerbsverzerrungen durch eine weitere Öffnung des europäischen Luftraums gewarnt. Aus den nun vom Europäischen Parlament aufgegriffenen Bedenken zur Aushandlung des Abkommens erwächst dringender Handlungsbedarf. Hintergrund sind schwerwiegende Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit den Verhandlungen des Abkommens. Das Europäische Parlament verweist u.a. auf mögliche Interessenkonflikte, Verstöße gegen Transparenzregeln, die Annahme von Geschenken sowie den Vorwurf, dass vertrauliche Informationen über das Abkommen weitergegeben worden seien.  

EurECCA hatte sich in einem offenen Schreiben an die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, gewandt. Der europäische Dachverband der Kabinenbeschäftigten fordert darin die Aussetzung des Abkommens vor dem Hintergrund der im Raum stehenden Vorwürfe. Von den Nationalstaaten fordert EurECCA, die Ratifizierung des Abkommens zu verweigern. 

Aus Sicht der UFO ist dieser Schritt zwingend notwendig. Internationale Luftverkehrsabkommen mit weitreichenden Folgen für Wettbewerb, Beschäftigung und soziale Standards dürfen nicht weitergeführt werden, solange zentrale demokratische Bedenken nicht ausgeräumt sind. „Es geht hier nicht um eine technische Detailfrage der Luftverkehrspolitik. Es geht um Vertrauen in europäische Institutionen, um faire Wettbewerbsbedingungen und um die Frage, ob soziale Standards im Luftverkehr geschützt oder weiter unter Druck gesetzt werden“, erklärt Kai Uwe Fuelle-Netzer, Vorstand für Politik & Außenbeziehungen bei UFO. „Deutschland darf dieses Abkommen in seiner jetzigen Form nicht ratifizieren. Die vom Europäischen Parlament benannten Bedenken sind so gravierend, dass ein politisches Weiter-so nicht zu rechtfertigen ist. Wer faire Wettbewerbsbedingungen und soziale Standards im europäischen Luftverkehr ernst nimmt, muss die Ratifizierung jetzt klar verweigern.“ 

Für UFO ist klar: Luftverkehrsabkommen dürfen nicht allein daran gemessen werden, ob sie zusätzliche Marktchancen eröffnen. Entscheidend ist, unter welchen Bedingungen dieser Marktzugang entsteht.  „Wenn Airlines aus Staaten mit deutlich anderen arbeits- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen umfassenden Zugang zum europäischen Markt erhalten, müssen sich diese an europäischen Grundwerten messen lassen”, so Fuelle-Netzer weiter. „Ein Abkommen, das unter schwerwiegenden politischen Vorbehalten steht, kann nicht einfach weiterlaufen, als sei nichts geschehen.“ 

Die UFO fordert die Bundesregierung und die zuständigen politischen Stellen in Deutschland auf, die Ratifizierung des EU-Katar-Luftverkehrsabkommens nicht weiter voranzutreiben. Stattdessen braucht es eine unabhängige Überprüfung der Verhandlungen und eine transparente Bewertung der Folgen für den europäischen Luftverkehr. Quelle: UFO / CM

Sinkende Nachfrage nach Flügen im Mai

Die gesamte Flugnachfrage im Mai 2026 – gemessen in verkauften Passagierkilometern – ging im Jahresvergleich um 2,2 % zurück. Dies teilte die International Air Transport Association (IATA) mit und nannte den Nahost-Konflikt als wesentlichen Grund für den Rückgang, der nun bereits den dritten Monat in Folge anhält. 

Selbst unter Ausklammerung des Nahen Ostens stieg die Nachfrage im Vergleich zum Mai 2025 nur um 0,7 %. Die Gesamtkapazität im Mai – gemessen in angebotenen Sitzplatzkilometern – sank im Jahresvergleich um 2,3 %. Die Auslastung stieg gegenüber Mai 2025 um 0,1 Prozentpunkte auf 83,5 %, laut IATA ein Rekordwert für einen Monat Mai.

Die internationale Nachfrage sank im Mai im Jahresvergleich um 1,6 %. Ohne Berücksichtigung des Nahen Ostens stieg die Nachfrage hingegen um 3,1 %, so die IATA. Die internationale Kapazität verringerte sich in diesem Zeitraum um 2,4 %, während die Auslastung bei 83,7 % lag – ein Anstieg um 0,7 Prozentpunkte.

Auch die Inlandsnachfrage ging im Mai zurück, und zwar um 3,1 % im Jahresvergleich. Die Kapazität sank um 2,1 %, während die Auslastung im Inlandsverkehr 83 % betrug – ein Rückgang um 0,8 Prozentpunkte gegenüber Mai 2025.

„Die Nachfrage im Mai erwies sich angesichts der hohen Treibstoffpreise und Flugtarife als weitgehend robust“, erklärte IATA-Noch-Generaldirektor Willie Walsh. „Während der jüngste starke Rückgang der Ölpreise eine erfreuliche Entwicklung darstellt, dürften die durch den Krieg verursachten Herausforderungen noch einige Zeit fortbestehen.“ Quelle: IATA / CM

Superschnelles Internet für Business Aviation

Pilatus führt Gogo Galileo als Option für den PC-24 ein, die werksseitig integriert sowie auch nachgerüstet werden kann. Damit erhält der weltweit erste und einzige Super Versatile Jet Zugang zu globalem Hochgeschwindigkeits-Breitbandinternet.  Das System ermöglicht eine zuverlässige und schnelle Verbindung – überall, wohin Geschäftsreisende fliegen möchten. Zertifiziert wurde das System von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) sowie der Federal Aviation Administration (FAA). 

Die neue Internetlösung basiert auf dem OneWeb-Satellitennetzwerk, das sich in niedriger Erdumlaufbahn befindet. Das System ermöglicht es Passagieren, während des Fluges nahtlos verbunden zu bleiben und Internetzugang in Reiseflughöhe zu nutzen. Die Option verwandelt somit die Kabine in einen voll funktionsfähigen Arbeitsbereich und erhöht die Produktivität. Zudem ermöglicht das System Streaming während der Reise.

Gogo Galileo soll Geschäftsreisenden das Arbeiten erleichtern. Foto: Pilatus

Die Position und Form der Antenne wurden dabei so gewählt, dass der Luftwiderstand sowie jegliche Auswirkungen auf die aerodynamische Leistung des Flugzeugs minimiert werden. Das resultierende Design hat einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Startleistung, die Steigrate oder die Geschwindigkeit des Pilatus PC-24 – die Leistungsfähigkeit bleibt durchgehend ausgezeichnet. Die Antenne wurde zudem so konstruiert, dass unerwünschte Geräusche vermieden werden, während gleichzeitig Gewicht und Schwerpunkt optimiert sind. Dadurch entsteht eine integrierte Lösung, wie sie für professionelles OEM-Design typisch ist. Das System kann auch nachträglich in bereits im Einsatz befindliche PC-24 nachgerüstet werden.

Mit hohen Upload- und Downloadgeschwindigkeiten bietet Gogo Galileo eine zuverlässige und leistungsstarke Internetverbindung während des Fluges. Das System bietet weltweite Abdeckung mit gleichbleibender Leistung sowie niedrige Latenzzeiten, die auch für moderne Anwendungen wie Videokonferenzen und Cloud-basierte Tools geeignet sind. Zudem handelt es sich um eine zukunftssichere Plattform, die auf sich weiterentwickelnde Passagierbedürfnisse ausgelegt ist. Flexible Servicepläne und weltweite Verfügbarkeit machen das System zu einer idealen Lösung für Betreiber, die erstklassige Konnektivität anbieten und das Erlebnis der Passagiere verbessern möchten.

Pilatus hat in Zusammenarbeit mit Lufthansa Technik ein In-Flight-Entertainment-System entwickelt. Es verfügt über einen zehn Zoll großen Touchscreen mit einer 3D-Moving-Map, die die Echtzeitposition des PC-24 anzeigt, vier hochwertige Kabinenlautsprecher inklusive Subwoofer, Mood-Beleuchtung, USB-Anschlüsse, Medienspeicher sowie WLAN-Internetverbindung.

Darüber hinaus bietet der neue Pilatus PC-24 erstmals in dieser Flugzeugklasse die Option auf einen großen, seitlich ausgerichteten Divan. Das Sofa ist knapp zwei Meter lang, kann während des Fluges in ein Bett umgewandelt werden und verfügt über integrierten Stauraum für Kissen und Decken. Quelle: Pilatus / CM

Drohne kollidierte mit JetBlue-Airbus

Wie Aufzeichnungen der US-Flugsicherung belegen, wurde ein Airbus A321 von JetBlue mit 159 Passagieren an Bord am Montagmorgen im Endanflug auf den Flughafen New York JFK von einer Drohne getroffen. 

„Nur kurz zur Info … Wir sind dort hinten in der Kurve mit einer Drohne kollidiert“, teilte einer der beiden Piloten der Flugsicherung mit, während sich das Flugzeug in einer Höhe von rund 3.000 Fuß (ca. 900 Meter) befand. „Sie sagten, Sie sind kollidiert?“, fragte der Fluglotse nach. „Ja, sie hat uns direkt über dem Cockpit getroffen“, antworteten die Piloten. 

Bei dem Vorfall handelte es sich um den JetBlue-Flug B9-948, der sich am Ende eines vierstündigen Fluges von Las Vegas befand. Trotz der Kollision forderten die Piloten keine Rettungskräfte an; die Maschine landete planmäßig auf der Landebahn 13L des Flughafens New York JFK. 

Dazu ein Sprecher von JetBlue: „Am Montag, dem 29. Juni, meldete die Besatzung des JetBlue-Fluges 948 von Las Vegas (LAS) nach New York (JFK) eine mögliche Begegnung mit einer Drohne während des Landeanflugs auf New York. Der Flug landete ohne Zwischenfälle, die Passagiere verließen das Flugzeug auf normalem Weg, und die Maschine wurde für eine Inspektion nach dem Flug aus dem Betrieb genommen; dabei wurden weder Schäden noch Hinweise auf eine Kollision festgestellt.“ 

Der Vorfall ereignete sich nur wenige Tage, nachdem eine voll besetzte Boeing 737 von United Airlines – mit 106 Passagieren und fünf Besatzungsmitgliedern an Bord – am Freitag im Endanflug auf den Newark Liberty International Airport (EWR) nur knapp einer Kollision mit einer Drohne entgangen war. 

Obwohl es sich bei der Drohne offenbar um ein kleines, für Freizeitzwecke genutztes unbemanntes Fluggerät (UAV) handelte, hätte eine Kollision bei hoher Geschwindigkeit ausreichen können, um in einer kritischen Flugphase schwere Schäden an einem der Triebwerke zu verursachen oder sogar die Cockpitscheibe zu zertrümmern. 

Im vergangenen Oktober schlug ein winziges Wettermessgerät, das sich von einem Höhenballon gelöst hatte, in die Windschutzscheibe eines Flugzeugs von United Airlines ein, während dieses in einer Höhe von 36.000 Fuß über dem US-Bundesstaat Utah flog. Der Kapitän bemerkte ein kleines Objekt, das auf das Flugzeug zuflog, nur Augenblicke bevor das Gerät mit solcher Wucht gegen die Windschutzscheibe prallte, dass sowohl die äußere als auch die innere Scheibe zerbrachen; der Kapitän wurde dabei mit Glassplittern überschüttet und verletzt. Glücklicherweise hielt eine mittlere Scheibe aus bruchsicherem Material dem Aufprall stand, sodass die strukturelle Integrität der Windschutzscheibe nicht beeinträchtigt wurde. 

Drohnen bereiten Fluggesellschaften und Flughäfen auch in Deutschland zunehmend Sorgen; unverantwortliche Drohnenpiloten haben bereits zur Schließung ganzer Flugplätze geführt, da die Fluggeräte eine Gefahr für den Luftverkehr darstellen. Auch größere Drohnen militärischer Bauart sorgen seit Ende vergangenen Jahres an etlichen europäischen Flughäfen für Probleme, wobei entsprechende Sichtungen massive Störungen verursachten. 

Immer mehr Flughäfen verfügen zwar über hochentwickelte Drohnenerkennungssysteme, doch diese können die Drohnen weder außer Gefecht setzen noch zum Absturz bringen. Quelle: JetBlue / FAA / CM

Österreich watscht Ryanair ab

In einem wegweisenden Urteil hat ein österreichisches Gericht entschieden, dass die bei Fluggästen äußerst unbeliebte Ryanair-Gebühr von 55 Euro (62 US-Dollar) für den Check-in am Flughafen sowie 13 weitere Zusatzgebühren unzulässig sind. Das Urteil erging im Anschluss an eine Klage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI), die im Auftrag der Regierung eingebracht worden war. Der OGH hat den vollständigen Urteilstext noch nicht veröffentlicht.

Der VKI (vergleichbar mit der Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland, vzbv)  hatte 15 der von Ryanair erhobenen Zusatzgebühren angefochten; der Oberste Gerichtshof in Wien befand 14 dieser Gebühren für unzulässig. Zu den für unzulässig erklärten Gebühren gehört die besagte 55-Euro-Gebühr für den Check-in am Flughafen, die anfällt, wenn Passagiere nicht bereits vor ihrer Ankunft am Flughafen online einchecken.

Weitere unzulässige Gebühren sind eine 25-Euro-Gebühr für Eltern oder Erziehungsberechtigte, die mit einem Kleinkind auf dem Schoß („Lap Infant“) reisen, sowie eine 15-Euro-Gebühr für die Ausstellung einer Bordkarte in Papierform am Flughafen (eine Gebühr, die die Fluggesellschaft inzwischen nicht mehr erhebt).

Ferner entschied das Gericht, dass auch die Gebühr unzulässig ist, die Eltern oder Erziehungsberechtigte zahlen müssen, um gemeinsam mit ihren Kindern im Alter von 2 bis 11 Jahren zu sitzen – wenngleich Ryanair diese Regelung erst vergangene Woche als Reaktion auf eine Untersuchung der britischen Wettbewerbsbehörde geändert hatte (wir berichteten).

Die Iren kündigten an, ihre Regelung zur Sitzplatzvergabe für Familien „widerwillig“ zu ändern, noch bevor die Untersuchung abgeschlossen war; gleichzeitig kritisierte sie die britischen Aufsichtsbehörden scharf dafür, dass diese den Wettbewerb behinderten und Ryanair dazu zwängen, „jene weniger transparente und weniger verbraucherfreundliche Regelung zu übernehmen, die auch von den meisten anderen Fluggesellschaften angewandt wird.“ Ryanair erklärte, man erhebe zwar keine direkte Gebühr dafür, dass Familien zusammensitzen, verlange jedoch von einem Erwachsenen die Reservierung eines Sitzplatzes, wodurch bis zu vier Kinder kostenlos neben ihrem Elternteil oder einer Aufsichtsperson sitzen könnten. Die neue Regelung ermöglicht es Eltern nun, kostenlos nebeneinander zu sitzen; Ryanair warnte jedoch, dass Familien, die nicht bereit seien, für Sitzplatzreservierungen für alle Personen der Buchung zu zahlen, wahrscheinlich auf weniger begehrten Plätzen im hinteren Teil des Flugzeugs untergebracht würden.

Ryanair hatte bereits im vergangenen November seine Praxis bei der Ausstellung von Bordkarten in Papierform geändert, nachdem portugiesische Aufsichtsbehörden vor einem möglichen Rechtsverstoß gewarnt hatten. Die Billigairline strebt an, dass alle Passagiere mobile Bordkarten nutzen, erklärte sich jedoch bereit, Bordkarten am Flughafen kostenlos auszustellen, sofern die Passagiere zuvor online eingecheckt hatten.

Dr. Petra Leupold, Leiterin der Abteilung Intervention beim VKI, kommentierte das jüngste Urteil wie folgt: „Das Urteil ist ein starkes Signal für Preistransparenz und fairen Wettbewerb. Der OGH stellt klar, dass zusätzliche Gebühren transparent ausgewiesen werden müssen und Verbraucher nicht benachteiligt werden dürfen. Betroffene Kunden, die auf der Grundlage dieser oder ähnlicher Klauseln Gebühren gezahlt haben, können diese zurückfordern“, betonte Leupold.

Vorerst gilt das Urteil nur für österreichische Passagiere; es stellt jedoch einen wichtigen Präzedenzfall dar, der den Ausgang ähnlicher Klagen in anderen europäischen Ländern beeinflussen könnte. Ryanair hat sich bislang noch nicht zu dem Urteil geäußert. Quelle: OGH / CM

Emirates: Weltpremiere des neuen Lounge-Konzepts im T3 

Emirates feiert am 02. Juli 2026 in Frankfurt die Weltpremiere des neuen Lounge-Konzepts, das künftig weltweit den Standard für Emirates Lounges setzen wird. Die Emirates-Passagiere erwartet dort ein exklusives neues Design- und Serviceerlebnis.

Mohammed H Mattar, Emirates Divisional Senior Vice President Airport Services, und Volker Greiner, Vice President North and Central Europe, sind Gastgeber. Emirates begrüßt zudem Dr. Stefan Schulte, Vorsitzender des Vorstands der Fraport AG, in der Lounge.

Emirates fliegt dreimal täglich Nonstop von Frankfurt nach Dubai und verbindet Reisende damit über das internationale Drehkreuz Dubai mit über 138 Destinationen weltweit. Seit dem Erstflug 1987 bietet Emirates damit wichtige internationale Flugverbindungen ab Frankfurt und bekräftigt das jahrelange Engagement für den Standort nun durch die Weltpremiere des neuen Lounge-Konzepts in Frankfurt. Quelle: Emirates / CM

Erneut musste Ryanair nachgeben

Ryanair kündigte an, Familien mit kleinen Kindern „widerwillig“ zu gestatten, kostenlos nebeneinander zu sitzen. Damit will die Billigfluggesellschaft die britischen Aufsichtsbehörden besänftigen, die eine Untersuchung gegen den irischen Lowcost-Carrier eingeleitet hatten. 

Bisher verlangten die Iren von Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern im Alter zwischen 2 und 11 Jahren im Durchschnitt 8 Pfund, wenn diese neben ihrem Kind sitzen wollten – eine Praxis, die von der britischen Wettbewerbsbehörde „Competition and Markets Authority“ (CMA als „unfair“ eingestuft worden war.

Die CMA hatte am 11. Juni bekannt gegeben, dass sie gegen Ryanair ermittelt, da die Fluggesellschaft Familien eine „unfaire Vertragsbedingung“ auferlegt: Zwar schreibt die Airline vor, dass Eltern neben ihren kleinen Kindern sitzen müssen, verlangt dafür jedoch unverschämterweise eine zusätzliche Gebühr.

Während Eltern für eine Sitzplatzreservierung zahlen müssen, können alle anderen Passagiere selbst entscheiden, ob sie eine solche Gebühr entrichten wollen oder nicht. Diese Ungleichbehandlung stellt  nach Verbraucherschutzrecht eine „unfaire“ Vertragsbedingung dar, so die CMA. Auch alle anderen Fluggesellschaften, die Ziele im Vereinigten Königreich anfliegen, schreiben vor, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte neben ihren kleinen Kindern sitzen müssen; Ryanair ist jedoch nach aktuellem Kenntnisstand die einzige Airline, die dafür einen vollkommen absurden Aufpreis verlangt.

Am Donnerstag, 25. Juni 2026, bekräftigte Ryanair, dass seine Regelung zur Sitzplatzvergabe für Familien allen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entspreche; dennoch werde man die Regeln ändern, da man keine „Zeit damit verschwenden“ wolle, der Wettbewerbsbehörde CMA die eigene Politik zu erläutern.

Die Änderungen an der Sitzplatzregelung für Familien erfolgen jedoch auf eine für Ryanair typische Weise: Entscheiden sich Eltern dagegen, eine zusätzliche Gebühr für die Sitzplatzwahl zu zahlen, um neben ihren Kindern zu sitzen, so müssen sie laut Ryanair im hinteren Teil des Flugzeugs Platz nehmen. Dies liege daran, dass Sitzplätze im vorderen Bereich als „Premium“-Plätze gelten und daher zu einem höheren Preis an Passagiere verkauft werden, die bereit sind, für die Sitzplatzwahl zu zahlen.

Bislang ermöglichte es Ryanair Eltern, einen zusätzlichen Sitzplatz zu reservieren, um gemeinsam mit bis zu vier Kindern sitzen zu können. Diese Regelung scheint sich nun zu ändern. Wollen Familien bereits bei der Buchung bessere Plätze reservieren, müssen sie für jede Person der Gruppe – unabhängig vom Alter – eine Gebühr für die Sitzplatzreservierung entrichten. Laut Ryanair ist diese Änderung eine „Reaktion auf den Wunsch der europäischen Regulierungsbehörden, Innovation und Fortschritt zu bremsen“.

„Anstatt Wettbewerb und niedrigere Preise für Verbraucher zu fördern, verfolgt die CMA das Ziel, Ryanair zur Übernahme jener Regelung für die Sitzplatzvergabe bei Familien zu zwingen, die weniger transparent und weniger verbraucherfreundlich ist und von den meisten anderen Fluggesellschaften angewandt wird – nur weil sie dem Branchenstandard entspricht“, kritisierte Ryanair-Chef Michael O’Leary scharf. Und weiter: „Wir werden uns widerwillig diesem Branchenstandard anpassen, da wir keine Zeit damit verschwenden wollen, fehlgeleiteten Regulierungsbehörden zu erklären, wie sehr sie verkennen, was im besten Interesse der Verbraucher in Großbritannien und Europa liegt.“

Das jetzige Vorgehen der Iren wirkt wie ein etwas ungewöhnlicher Schritt : Denn die Fluggesellschaft hat sich selten vor gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Regulierungsbehörden gescheut und bleibt bei rechtlichen Auseinandersetzungen normalerweise hartnäckig.

Angesichts der öffentlichen Ankündigung der CMA, dass die Untersuchung viele Monate in Anspruch nehmen könnte, hätte Ryanair seine bisherige Praxis problemlos fortsetzen können. Man fragt sich, ob der Fluggesellschaft klar wurde, dass sie einen Kampf zu verlieren drohte, den sie selbst in der Berufung nicht hätte gewinnen können.

Dennoch ist dies nicht das erste Mal in den letzten Monaten, dass Ryanair freiwillig Änderungen an seinen Richtlinien vorgenommen hat, nachdem Regulierungsbehörden Bedenken geäußert hatten.

Im vergangenen November sah sich Ryanair gezwungen, von seiner strikten Haltung abzurücken, die Bordkarten in Papierform untersagte und Passagiere dazu verpflichtete, eine digitale Version über die mobile App der Fluggesellschaft herunterzuladen; vorausgegangen war eine entsprechende Aufforderung durch europäische Aufsichtsbehörden an die Billig-Airline. Zuvor hatte Ryanair unter großem Aufsehen angekündigt, Bordkarten aus Papier vollständig abzuschaffen und von allen Passagieren zu verlangen, eine digitale Bordkarte über die Ryanair-App auf ihr Smartphone zu laden.

Noch vor Inkrafttreten dieser Regelung bekräftigte jedoch die portugiesische Luftfahrtbehörde ANAC ihre Bedenken, dass die neue Vorschrift Ryanairs gegen Antidiskriminierungsgesetze verstoßen könnte. Daraufhin lenkte Ryanair in dieser Frage ein und erklärte, dass Passagiere – sofern sie online für ihren Flug einchecken – weiterhin kostenlos eine Bordkarte in Papierform am Flughafen erhalten können. Quelle: CMA / CM

Asiana verlässt die Star Alliance

Wie das Luftfahrtbündnis aktuell bekannt gab, ist der 16. Dezember 2026 der letzte Tag von Asiana Airlines in der Star Alliance. Ab 17. Dezember 2026 wird die Star Alliance 25 Mitgliedsfluggesellschaften umfassen.

Die in Seoul ansässige Fluggesellschaft ist seit 2003 Mitglied der Star Alliance, wurde jedoch im Dezember 2024 von Korean Air übernommen – einem Gründungsmitglied der konkurrierenden Allianz SkyTeam.

Kunden, die am Vielfliegerprogramm einer Mitgliedsfluggesellschaft der Star Alliance teilnehmen, können weiterhin Meilen für Flüge sammeln, die von Asiana Airlines durchgeführt werden und bis einschließlich 15. Oktober 2026 starten. Zudem können sie ihre Meilen weiterhin für Prämienflüge und Upgrades bei Asiana einlösen, sofern die Reise bis zum 16. Dezember 2026 abgeschlossen ist.

Kunden mit Star Alliance Gold- oder Silver-Status können bei Reisen mit Asiana bis zum 16. Dezember 2026 weiterhin die Statusvorteile der Allianz nutzen, einschließlich bevorzugter Serviceleistungen. Star Alliance Gold-Kunden haben bei Reisen im Netzwerk der Star Alliance zudem weiterhin Zugang zu den entsprechenden Lounges von Asiana.

Nach dem Ausscheiden von Asiana werden weiterhin 14 Mitgliedsfluggesellschaften der Star Alliance den internationalen Flughafen Incheon in Seoul anfliegen: Air Canada, Air China, Air India, Air New Zealand, EVA Air, Ethiopian Airlines, Lufthansa, LOT Polish Airlines, Swiss, Singapore Airlines, Shenzhen Airlines, Thai Airways, Turkish Airlines und United Airlines. Asiana / Star Alliance / CMMontana52#KTGernot

United Airlines mit kostenlosem, ultraschnellen Starlink-WLAN

Mit dem Flug UA-14 von Newark nach London Heathrow in der Nacht zum Dienstag bot Lufthansa-Partner United Airlines erstmals kostenloses, ultraschnelles Starlink-WLAN (von Elon Musk) auf einem seiner Großraum-Langstreckenflugzeuge an. 

Starlink ist ein von SpaceX betriebenes Satelliten-Breitbandnetzwerk, das weltweit Internetzugang über ein riesiges Netzwerk von Low-Earth-Orbit-Satelliten (LEO) bereitstellt. Es liefert Highspeed-Internet auch in entlegene oder ländliche Regionen, wo herkömmliche Kabel- oder DSL-Verbindungen nicht verfügbar sind.

United bietet superschnelles kostenloses Internet an Bord an. Foto United Airlines

Der Flug startete am 22. Juni um 19:05 Uhr (Eastern Time) in Newark und traf am Mittwochmorgen um 07:15 Uhr (Ortszeit) in London Heathrow ein. An Bord befanden sich zahlreiche Geschäftsreisende. Sie und alle anderen Passagiere auch konnten den WLAN-Dienst von Starlink in Breitbandqualität durchgehend – vom Gate bis zur Landung – nutzen und sich mit nur einem Klick auf mehreren Geräten gleichzeitig anmelden.

United hatte die Einführung von Starlink im Frühjahr 2025 begonnen; seither wurden bereits mehr als 400 Flugzeuge mit dem System ausgestattet. Zunächst konzentrierte sich die Fluggesellschaft jedoch auf die Nachrüstung ihrer gesamten Regionalflugzeugflotte sowie anschließend auf die Schmalrumpfflugzeuge. Anfang Juni wurde jedoch bekannt, dass United die Installation von Starlink in ihrem ersten Großraumflugzeug – einer 24 Jahre alten Boeing 777-200 (Kennung: N37018) – abgeschlossen hat.

Das Flugzeug war am 18. Mai zu einem der größten Wartungshangars von United in Rio de Janeiro (Brasilien) überführt worden; dort diente es als Prototyp für die Installation von Starlink in der gesamten 777-Flotte der Fluggesellschaft. Die so ausgerüstete Tripleseven kam am Sonntagvormittag aus Rio in Newark an, wo sie für den am Montagabend geplanten Erstflug mit aktiviertem Starlink-System vorbereitet wurde.

Nachdem United nun Erfahrung mit der Installation von Starlink in Großraumflugzeugen gesammelt hat, plant die Fluggesellschaft eine rasche Beschleunigung der Einführung: Bis Jahresende sollen bis zu 1.000 Flugzeuge mit dem weltweit modernsten und effizientesten Internetdienst ausgestattet werden.

„Starlink bietet denselben schnellen, zuverlässigen Internetzugang und die Konnektivität, die wir von zu Hause kennen – verfügbar in der Luft in einer Höhe von 35.000 Fuß, egal wohin die Reise weltweit geht“, kommentierte David Kinzelman, Chief Customer Officer von United. „Diese Technologie von Elon Musk hat das Potenzial, das Flugerlebnis – sowohl für unsere Kunden als auch für die Beschäftigten der Airline grundlegend zu verändern“, fügte Kinzelman hinzu.

British Airways hat seit Beginn der Einführung im März erst fünf Flugzeuge mit Starlink ausgestattet, und weitere Installationen sind erst für die Zeit nach der sommerlichen Reisewelle geplant.

Ankit Gupta, Chief Air Operations Officer bei United: „Da Starlink bis Jahresende voraussichtlich in fast 1.000 Flugzeugen verfügbar sein wird, treiben wir die Bereitstellung schneller und zuverlässiger Konnektivität für mehr Reisende als je zuvor zügig voran.“ Angesichts der Größe der United-Flotte verlief die Einführung außergewöhnlich schnell. Die Fluggesellschaft hat Pläne erstellt, im gesamten Jahr 2026 täglich mehr als ein Flugzeug mit dem Satelliten-Internetdienst auszustatten.

Die eigentliche Installation von Starlink lässt sich in nur acht Stunden abschließen – das ist etwa zehnmal schneller als bei herkömmlichen WLAN-Systemen. Andere Starlink-Nutzer wie Qatar Airways haben gezeigt, dass die Einführung sehr schnell erfolgen kann. So gelang es Qatar Airways beispielsweise, Starlink innerhalb von nur vier Monaten in mehr als der Hälfte ihrer Boeing-777-Flotte zu installieren.

Starlink nutzt eine sogenannte „Konstellation“ (ein riesiges Netzwerk) aus Satelliten in niedriger Erdumlaufbahn, um weltweit einen Hochgeschwindigkeits-Internetzugang mit geringer Latenz bereitzustellen. In vielen Anwendungsszenarien bietet Starlink schnellere Verbindungsgeschwindigkeiten als herkömmliche kabelgebundene Breitbandanschlüsse für Privathaushalte.

American Airlines plant, ab Anfang 2027 rund 500 Airbus-Schmalrumpfjets (Single-Aisle) mit Starlink auszustatten; Delta Air Lines hat sich hingegen für den konkurrierenden Satelliten-Internetdienst von Amazon (Projekt Kuiper) entschieden, der jedoch frühestens Mitte 2027 einsatzbereit sein wird. Zu den weiteren Fluggesellschaften in den USA, die Starlink nutzen, gehören Alaska Airlines, Hawaiian Airlines und Southwest Airlines. Quelle: United Airlines / CM

LATAM setzt auf Nachhaltigkeit

Die LATAM Airlines Group hat ihre ersten Passagier-Charterflüge mit einer Zuordnung von Sustainable Aviation Fuel (SAF) durchgeführt. Dadurch konnten rund 160 Tonnen CO₂-Emissionen aus den gemeinsam mit dem französischen Luxus-Expeditionsanbieter PONANT durchgeführten Flügen vermieden werden. 

Auf 13 Flügen zwischen Santiago de Chile und Ushuaia in Argentinien wurden im Rahmen des Book-and-Claim-Ansatzes 22.400 Gallonen SAF zugeordnet. Es handelt sich um das erste Emissionsreduktionsprojekt von LATAM im Bereich der Passagier-Charterflüge, das gemeinsam mit einem Kunden umgesetzt wurde. LATAM  bezeichnet die Aktion als ersten  Meilenstein ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Die basiert auf vier zentralen Säulen: der Modernisierung der Flotte, der Steigerung der operativen Effizienz, der Förderung des Einsatzes von Sustainable Aviation Fuel (SAF) sowie ergänzenden Kompensationsmaßnahmen durch strategische Projekte in der Region.

LATAM setzte erstmals auf Passagierflügen SAF ein. Foto: LATAM

Zum Einsatz kam Neste MY SAF, das aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellt wird und im Vergleich zu herkömmlichem Flugkraftstoff eine Reduktion der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 74,72 % ermöglicht.

„Wir bei LATAM sind überzeugt, dass der Weg zu einer nachhaltigeren Luftfahrt das Engagement und die Zusammenarbeit der gesamten Wertschöpfungskette erfordert. Dieses Projekt mit PONANT zeigt, dass bereits heute konkrete Mechanismen existieren, mit denen unsere Kunden aktiv zur Reduktion der mit ihren Flugoperationen verbundenen Emissionen beitragen können. Gleichzeitig treiben wir die Entwicklung und den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe in der Region weiter voran“, sagte Thibaud Morand, General Manager von LATAM Airlines für Europa, Asien und Ozeanien.

Anfang dieses Jahres wurde LATAM von S&P Global als eine der weltweit führenden Fluggesellschaften im Bereich Nachhaltigkeit ausgezeichnet. Das Unternehmen belegte weltweit den fünften Platz und rangierte als beste Fluggesellschaft des gesamten amerikanischen Kontinents. Quelle: LATAM / CM