Wenn ein Rettungshubschrauber zum Einsatz kommt, geht es um Minuten. Genau diese schnelle Hilfe sieht die ADAC Luftrettung durch das geplante GKV-Sparpaket in ihrer Finanzierung bedroht. Die gemeinnützige ADAC Luftrettung warnt: Werden die von der CDDU/CSU-SPD-Regierung vorgesehenen Regelungen unverändert umgesetzt, könnten mittelfristig Leistungen eingeschränkt oder sogar einzelne Luftrettungsstationen geschlossen werden. Das kann unterm Strich auch den Tod von verunfallten Personen bedeuten.
Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und Beitragssteigerungen begrenzen. Vorgesehen sind verschiedene Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen, die unterschiedliche Leistungserbringer betreffen (Wer sich über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens informieren will, kann das über die Gesetzesseite des Bundesgesundheitsministeriums (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen) tun. Für die Luftrettung hätte das jedoch weitreichende Folgen: Künftige Vergütungssteigerungen sollen sich an der sogenannten Grundlohnrate orientieren.

Das Problem: Die tatsächlichen Kosten der Luftrettung steigen seit Jahren deutlich stärker als diese Orientierungsgröße. Ausgaben für Kerosin, Technik, Wartung, Infrastruktur und Personal haben sich zuletzt etwa doppelt so schnell entwickelt wie die Durchschnittslöhne. Dadurch droht eine Finanzierungslücke in Millionenhöhe für die Luftrettungsorganisationen in Deutschland.
Dazu Frédéric Bruder, Vorsitzender der Geschäftsführung der ADAC Luftrettung: „Sollte der Gesetzentwurf unverändert umgesetzt werden, drohen mittelfristig Einschränkungen von Leistungen oder sogar die Schließung einzelner Luftrettungsstationen.“
Die Luftrettung gehört zur kritischen Infrastruktur der Notfallversorgung. Hubschrauber, Crews und medizinische Ausrüstung müssen rund um die Uhr einsatzbereit sein – unabhängig davon, wie viele Einsätze tatsächlich geflogen werden. Hinzu kommen hohe Investitionen in Hubschrauber, Medizintechnik, Wartung und Infrastruktur. Diese Systeme werden über viele Jahre geplant und finanziert. Kurzfristige Einsparungen lassen sich deshalb kaum auffangen. Allein in 2025 flog die ADAC Luftrettung knapp 49.000 Einsätze. Rund 1.500 Mitarbeitende sind bundesweit für die Organisation und ihre Tochterunternehmen beschäftigt, darunter etwa 180 Piloten und rund 670 Notärztinnen und Notärzte.
Was ist die Grundlohnrate? Sie beschreibt die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommender gesetzlich Versicherten in Deutschland (Die Bundesbürger müssen inzwischen die weltweit höchsten Krankenkassenbeiträge bezhahlen bei gleichzeitig allenfalls mittelmäßiger medizinischer Versorgung), so Experten. Gesundheitswesen dient sie häufig als Maßstab für die Entwicklung von Vergütungen. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Vergütungen grundsätzlich nicht stärker steigen sollen als diese Kennzahl.
Gefahr für die Versorgung im ländlichen Raum.
Besonders kritisch wären mögliche Einschränkungen dort, wo die medizinische Infrastruktur ohnehin dünner ist. In ländlichen und strukturschwachen Regionen übernimmt die Luftrettung häufig eine Schlüsselrolle: Sie bringt Notärzte schnell zum Einsatzort oder transportiert schwer verletzte und erkrankte Menschen in geeignete Kliniken.
Nach Einschätzung der ADAC Luftrettung würden Schließungen von Stationen oder Leistungseinschränkungen Versorgungslücken schaffen, die sich nicht ohne Weiteres kompensieren lassen.
Steigende Anforderungen treffen auf gedeckelte Finanzierung
Gleichzeitig wächst der Bedarf an schnellen Lufttransporten. Hintergrund sind unter anderem Reformen der Krankenhaus- und Notfallversorgung. Wenn spezialisierte Behandlungen an weniger Standorten gebündelt werden, verlängern sich die Wege zu geeigneten Kliniken.
Die Folge: Die Luftrettung wird künftig voraussichtlich häufiger benötigt – während ihre Finanzierung gleichzeitig begrenzt werden soll. Frédéric Bruder: „Mehr Verantwortung und mehr Einsätze bei gleichzeitig gedeckelter Finanzierung – das steht in einem klaren Widerspruch.“
Was die ADAC Luftrettung fordert. Die ADAC Luftrettung fordert für die medizinische Notfallrettung deshalb eine Ausnahmeregelung im Gesetzgebungsverfahren. Die Vergütungen müssen den tatsächlichen Kostenentwicklungen folgen können, um die flächendeckende Versorgung langfristig zu sichern.
„Wenn der Gesetzgeber die Einsatzfähigkeit der Luftrettung erhalten will, muss er jetzt im parlamentarischen Verfahren eine sachgerechte Ausnahme für die medizinische Notfallrettung schaffen“, so Frédéric Bruder.
Andernfalls müssten perspektivisch Leistungen reduziert werden. Das würde letztlich bedeuten, dass politisch entschieden werden müsste, wo und in welchem Umfang Rettungsleistungen künftig noch angeboten werden können.
Was bedeutet das für Patienten? Für Patienten könnten die Folgen unmittelbar spürbar werden. Sollten Luftrettungsstandorte wegfallen oder Leistungen eingeschränkt werden, würden sich Anfahrts- und Transportzeiten im Notfall verlängern – und Überlebenschancen sinken. Für die ADAC Luftrettung steht deshalb fest, dass die schnelle medinische Versorgung insbesondere außerhalb der Ballungsräume gefährdet ist, sollte der Gesetzentwurf unverändert verabschiedet werden.
Die Kosten für die Einsätze der ADAC Luftrettung werden in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Einsatz medizinisch notwendig war und von einer offiziellen Rettungsleitstelle angefordert wurde.
Die wichtigsten Details zur Kostenübernahme im Überblick:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Aktuell tragen die Krankenkassen die vollen Einsatzkosten abzüglich einer gesetzlichen Zuzahlung, die meist zwischen 10 und 15 Euro liegt. Private Versicherer (PKV) übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Rettungseinsätze gemäß den individuellen Tarifbedingungen.
Notwendigkeit ist entscheidend: Ein Hubschrauber wird nur alarmiert, wenn ein Notarzt auf schnellstem Weg zum Patienten transportiert werden muss oder der Patient schonend in eine Spezialklinik geflogen werden muss. Reine Transportflüge oder Fehleinsätze werden nicht immer vollständig von den Kassen getragen.
Besondere Absicherungen: Bei Bergrettungen oder Einsätzen im Ausland, die nicht von den heimischen Krankenkassen übernommen werden, helfen oft spezielle Auslandsreisekrankenversicherungen oder Fördermitgliedschaften (etwa bei der ADAC Luftrettung). Quelle: ADAC Luftrettung / CM