Dehoga heult wegen Minijobs auf

In der bundesdeutschen Gastronomie wird im Allgemeinen hundsmiserabel bezahlt. Nun wer Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband (DEHOGA Bundesverband)  eindringlich vor dem Minijob-Aus. Laut den aktuellen Vorschlägen der Rentenkommission soll der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs künftig nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten. 

Dazu DEHOGA-Präsident Guido Zöllick: „Die Vorschläge der Rentenkommission gehen an der betrieblichen Realität vorbei und wären für das Gastgewerbe eine Katastrophe. Erst sollen Minijobs durch höhere Sozialabgaben massiv verteuert werden, jetzt droht die vollständige Abschaffung eines für unsere Branche unverzichtbaren Beschäftigungsinstruments. Das ist ein Frontalangriff auf die Flexibilität am Arbeitsmarkt und auf die Beschäftigungsfähigkeit des Gastgewerbes.

Allein im Gastgewerbe gibt es rund 1,1 Mio. geringfügig Beschäftigte. Minijobs sind für die vielen Tausenden kleinen und mittleren Unternehmen von zentraler Bedeutung, um Beschäftigung passgenau zu organisieren. Sie sichern Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und helfen, saisonale Nachfragespitzen abzudecken – wie aktuell in der Biergartensaison.


Minijobs werden in Deutschland unterschiedlich bewertet: Einerseits bedeuten sie eine himmelschreiende Sauerei und Ausbeutung, werden zugleich von der Politik aber als „ein erfolgreiches Stück Arbeitsmarktpolitik“ bezeichnet. Sie entsprechen angeblich den Wünschen der Beschäftigten, ermöglichen angeblich flexible Beschäftigung und verhindern die Flucht in die Schwarzarbeit bei Nebenbeschäftigten, Zuverdienern und Studenten.

Der Dehoga:  Wer Minijobs auf Schülerinnen und Schüler beschränken will, übersieht, dass viele von ihnen minderjährig sind und aufgrund der zurecht strengen gesetzlichen Vorgaben gerade die für Gastronomie und Hotellerie besonders wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals gar nicht übernehmen können.


Minijobs verdrängen im Übrigen keine sozialversicherungspflichtigen Jobs – sie stützen sie, behauptet der Verband. Und behauptet weiter, eine Umwandlung in reguläre Beschäftigung sei aufgrund des geringen Stundenumfangs vielfach gar nicht möglich. Quelle: Dehoga / CM

Turkish Airlines führt die Premium Economy wieder ein

Turkish Airlines hat bestätigt, dass sie die Premium Economy (Bindeglied zwischen Business und Economy) in ausgewählten Langstreckenflugzeugen wieder einführen wird. Dies geschieht mehr als zehn Jahre, nachdem die in Istanbul ansässige Fluggesellschaft das Produkt – ursprünglich als Brücke zwischen Economy und Business Class konzipiert – eingestellt hatte.

Die Geschichte der Premium Economy reicht bis in die frühen 1990er Jahre zurück, als die taiwanesische Eva Air und Virgin Atlantic breitere und komfortablere Sitze einführten, die seinerzeit eher an die Business Class erinnerten. Welche Fluggesellschaft das Konzept tatsächlich als Erste einführte, ist umstritten; allerdings scheint EVA der Konkurrenz von Virgin Atlantic im Jahr 1992 knapp zuvorgekommen zu sein, als sie ihre „Economy Deluxe Class“ in einer Boeing 747-400 auf der Strecke zwischen Taipeh und Los Angeles installierte. Kurz darauf führte Virgin Atlantic ihre „Mid Class“ ein, gefolgt von British Airways, die im Jahr 2000 die Kabinenklasse „World Traveller Plus“ anbot. Die Lufthansa führte die Zwischenklasse im Dezember 2014 ein. Sie war vor allem von Unternehmen für ihre Geschäftsreisenden mehrfach gefordert worden.

Visualisierung der Royalux-Sitze, die in Jets von Turkish Airlines zum Einsatz kommen könnten. Rendering: TCI

Es dauerte jedoch bis zum Jahr 2010, bis Turkish Airlines mit dem Gedanken spielte, eine eigene Premium-Economy-Kabine einzuführen, die sie „Comfort Class“ nannte. Diese Kabine wurde in Boeing-777 eingebaut; doch während andere Fluggesellschaften mit Premium-Economy-Angeboten sofort erkannten, welch erfolgreiches Produkt dies war, konnte sich das Konzept bei Turkish Airlines nicht wirklich durchsetzen. Tatsächlich gab Turkish Airlines das Comfort-Class-Konzept schon 2016 wieder auf: Die Premium-Economy-Sitze wurden aus den Triple-Seven ausgebaut und durch reguläre Economy-Sitze ersetzt. Turkish Airlines hat an dieser Entscheidung stets festgehalten und begründete dies damit, dass man die Beliebtheit der Business Class nicht gefährden wollte – etwa durch Reisende, die von der Business Class in die Premium Economy wechseln, anstatt dass Economy-Passagiere ein Upgrade vornehmen.

2025 verschickte die Fluggesellschaft jedoch eine Umfrage zu diesem Thema an Vielflieger, und nun hat Murat Şeker, ein leitender Manager der Airline, gegenüber dem Luftfahrt-Branchenportal Skift bestätigt, dass die Premium Economy zurückkehren wird. „Wir werden eine Premium Economy einführen“, erklärte Şeker und fügte hinzu: „Unserem Plan zufolge werden wir bereits im Jahr 2028 – genauer gesagt Anfang 2028 – eine Premium Economy Class in unserem Airbus A350 anbieten können.“

Turkish Airlines hat 60 Airbus A350 bestellt; Berichten zufolge soll die Premium Economy zunächst in brandneuen Maschinen installiert werden, die noch ausgeliefert werden müssen. Je nach Erfolg könnte die Kabine anschließend auch in bereits vorhandenen Großraumflugzeugen nachgerüstet werden.

Die Fluggesellschaft hofft einen ähnlichen Erfolg zu erzielen wie Emirates, als diese 2022 – wenn auch mit deutlicher Verspätung – die Premium Economy einführte. Genau wie bei Turkish Airlines hatte auch Sir Tim Clark, der langjährige Präsident von Emirates, öffentlich Bedenken geäußert: Er befürchtete, dass Passagiere der Business Class in die niedrigere Klasse wechseln würden, anstatt dass Fluggäste aus der Economy Class ein Upgrade buchen.

Diese Bedenken erwiesen sich als völlig unbegründet. Die Premium-Economy-Kabinen von Emirates werden überwiegend von Passagieren der Economy Class genutzt, die für ein besseres Reiseerlebnis gerne etwas mehr bezahlen – und nicht von Business-Class-Passagieren, die für einen günstigeren Tarif Abstriche beim Komfort in Kauf nehmen. Bei der Lufthansa war dies umgekehrt. Daraufhin passte die in Dubai beheimatete Fluglinir Fluggesellschaft ihre Pläne rasch an: Statt nur eine Handvoll Maschinen auszustatten, startete sie ein umfangreiches Nachrüstungsprogramm, um die entsprechenden Sitze in Hunderten von Flugzeugen zu installieren.

Was die Wahl des Premium-Economy-Sitzes durch Turkish Airlines betrifft, so berichtet das lokale Luftfahrtmagazin Hava Haber, dass sich die Fluggesellschaft möglicherweise für den Sitz „Royalux“ entscheiden könnte; dieser wird von TCI hergestellt, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft für Kabinenausstattung. Der Royalux ist primär als Business-Class-Sitz mit verstellbarer Rückenlehne für die Kurzstrecke konzipiert, lässt sich jedoch auch in Großraumflugzeugen installieren, was ihn zu einem idealen Kandidaten für eine Premium-Economy-Kabine macht. Der Sitz bietet einen Verstellbereich der Rückenlehne von bis zu 10 Zoll (ca. 25 cm), eine sechsfach verstellbare Kopfstütze sowie einen 15,6-Zoll-Bildschirm für das Unterhaltungsprogramm – eingebettet in eine Sitzschale im „Wing-Style“-Design. Quelle: Hava Haber / CM

 

US-Investmentfirma Castlelake: Details zu 6,3-Mrd.-Dollar-Übernahmeangebot für EasyJet

Die US-Investmentfirma Castlelake hat weitere Einzelheiten zu ihrem Plan bekannt gegeben, die britische Billigfluggesellschaft EasyJet vollständig zu übernehmen. Wie das Unternehmen am Montag, 22. Juni 2026, mitteilte, wurde ein Angebot im Wert von 4,74 Mrd. Pfund (6,3 Mrd. US-Dollar bzw. 5,49 Mrd, Euro) ) ausgearbeitet, um die börsennotierte Fluggesellschaft zu einem Preis von 6,25 Pfund pro Aktie zu erwerben.

Die im US-Bundesstaat Minneapolis ansässige Firma für alternative Investments hatte ihr Interesse an EasyJet erstmals Ende Mai bekundet (CM berichtete). Damals hieß es, man prüfe eine mögliche Transaktion zur Überführung der Fluggesellschaft in Privatbesitz, wobei man zugleich darauf hinwies, dass noch keine Kontaktaufnahme mit dem Verwaltungsrat von EasyJet erfolgt sei.

In der Zwischenzeit hat Castlelake dem Verwaltungsrat von EasyJet drei unverbindliche Angebote unterbreitet, die jedoch jedes Mal abgelehnt wurden. Castlelake hofft nun, durch die Veröffentlichung von Einzelheiten zu dem dem Verwaltungsrat vorgelegten Vorschlag Druck auf die Fluggesellschaft auszuüben, damit diese formelle Verhandlungen aufnimmt.

• Am 12. Juni unterbreitete Castlelake zunächst ein Angebot zum Erwerb der 758 Mio. EasyJet-Aktien zu einem Preis von 5,60 £ pro Aktie. Dieser Vorschlag wurde wenige Tage später, am 16. Juni, abgelehnt.

• Nur einen Tag später legte Castlelake einen neuen Vorschlag mit einem Angebotspreis von 6,00 £ pro Aktie vor. Der Verwaltungsrat von EasyJet lehnte diesen Vorschlag am 20. Juni ab.

• Innerhalb weniger Stunden kündigte Castlelake an, den Angebotspreis auf 6,25 £ pro Aktie zu erhöhen. Der Verwaltungsrat lehnte auch dieses Angebot am Sonntag, 21. Juni 2026, ab.

„Nach der Ablehnung dreier Vorschläge durch den Verwaltungsrat von EasyJet und angesichts dessen mangelnder Bereitschaft zu einem konstruktiven Dialog legt Castlelake diesen dritten Vorschlag vor. Damit sollen die EasyJet-Aktionäre in die Lage versetzt werden, die Vorzüge des Angebots zu prüfen und dem Verwaltungsrat ihre Meinung dazu mitzuteilen“, erklärte die Investmentfirma am Montag.

Castlelake hat bis zum 26. Juni Zeit, ein formelles Übernahmeangebot für EasyJet anzukündigen; dies erfolgt im Rahmen der sogenannten „Put-up-or-shut-up“-Regelungen (die den Bieter dazu zwingen, entweder ein verbindliches Angebot vorzulegen oder von weiteren Schritten abzusehen).

Das US-Unternehmen hofft, die Aktionäre davon zu überzeugen, dass sein Angebot die besten Renditen verspricht: Der Preis von 6,25 £ pro Aktie entspricht einem Aufschlag von 59 % gegenüber dem EasyJet-Aktienkurs zum Börsenschluss am 28. Mai (dem letzten Tag, an dem der Aktienkurs noch nicht potenziell durch das Übernahmeangebot beeinflusst war – dem sogenannten „undisturbed date“).

Darüber hinaus entspricht der Angebotspreis einem Aufschlag von 71 % gegenüber dem durchschnittlichen Aktienkurs von EasyJet seit dem 16. April – dem Zeitpunkt nach Ausbruch des Konflikts im Nahen Osten – sowie einem Aufschlag von 35 % gegenüber dem Kurs vom 27. Februar 2026, dem Tag vor Beginn der gemeinsamen Militäroperation der USA und Israels gegen den Iran.

Gemäß den EU-Wettbewerbsvorschriften kann Castlelake nicht die vollständige Kontrolle über EasyJet übernehmen; stattdessen muss das Unternehmen einen europäischen Partner finden, der eine Mehrheitsbeteiligung an der Fluggesellschaft erwirbt. Es hatte Gerüchte gegeben, Castlelake strebe eine Partnerschaft mit einer europäischen Airline-Gruppe an – etwa mit Air France-KLM –, doch das Unternehmen hat sich für einen anderen Weg entschieden.

Castlelake ist inzwischen eine Partnerschaft mit zwei europäischen Führungskräften aus der Luftfahrtbranche eingegangen. Diese sollen ein in der EU ansässiges Unternehmen kontrollieren, das wiederum die Mehrheitsbeteiligung an EasyJet übernimmt. Bei einer dieser Führungskräfte handelt es sich um den Iren Peter Bellew, den ehemaligen CEO von Malaysia Airlines. Bellew verließ Malaysia Airlines im Jahr 2017 und wechselte als Chief Operating Officer zu Ryanair, dem größten Konkurrenten von EasyJet. Er blieb jedoch nur wenige Jahre bei Ryanair, bevor bekannt wurde, dass er dieselbe Position bei EasyJet übernehmen wollte. Es folgte ein heftiger Rechtsstreit, in dem Ryanair versuchte, Bellews Wechsel zu EasyJet zu verhindern, mit der Begründung, er habe in seinem Arbeitsvertrag eine Wettbewerbsverbotsklausel unterzeichnet. Letztlich verlor Ryanair den Prozess, und Bellew wechselte zu EasyJet. Doch auch bei EasyJet blieb Bellew nur wenige Jahre, bevor er überraschend ausschied. Seine Amtszeit war davon geprägt, dass Kabinenpersonal- und Pilotengewerkschaften ihm vorwarfen, Investoren und Belegschaft im Zuge von Bemühungen zur Senkung der Personalkosten „in die Irre geführt“ zu haben.

Das Interesse von Castlelake an EasyJet gilt dessen Vermögenswerten, wie etwa Airbus-A320-Flugzeugen und Triebwerken im Wert von mehreren Mio. Dollar. Angesichts der Auswirkungen steigender Kerosinpreise auf den Aktienkurs von EasyJet übersteigt der Wert der Vermögenswerte der Fluggesellschaft derzeit die Gesamtbewertung des britischen Lowcost-Luftfahrt-Unternehmens.

Der Verwaltungsrat von EasyJet kritisierte den Zeitpunkt des Vorstoßes von Castlelake scharf als „höchst opportunistisch“; die Investmentfirma hingegen argumentiert, ihr Angebot schneide im Vergleich zu den ehrgeizigen Finanzzielen, die EasyJet für das kommende Jahrzehnt anstrebt, „vorteilhaft“ ab. Quelle: Castlelake / CM

ADAC-Luftrettung: Rettung künftig nicht mehr garantiert

Wenn ein Rettungshubschrauber zum Einsatz kommt, geht es um Minuten. Genau diese schnelle Hilfe sieht die ADAC Luftrettung durch das geplante GKV-Sparpaket in ihrer Finanzierung bedroht. Die gemeinnützige ADAC Luftrettung warnt: Werden die von der CDDU/CSU-SPD-Regierung vorgesehenen Regelungen unverändert umgesetzt, könnten mittelfristig Leistungen eingeschränkt oder sogar einzelne Luftrettungsstationen geschlossen werden.  Das kann unterm Strich auch den Tod von verunfallten Personen bedeuten.

Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und Beitragssteigerungen begrenzen. Vorgesehen sind verschiedene Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen, die unterschiedliche Leistungserbringer betreffen (Wer sich über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens informieren will, kann das über die  Gesetzesseite des Bundesgesundheitsministeriums  (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen) tun. Für die Luftrettung hätte das jedoch weitreichende Folgen: Künftige Vergütungssteigerungen sollen sich an der sogenannten Grundlohnrate orientieren.

Die ADAC Luftrettung fürchtet, dass künftig nicht mehr jeder gerettet werden kann. Foto: ADAC-Luftrettung

Das Problem: Die tatsächlichen Kosten der Luftrettung steigen seit Jahren deutlich stärker als diese Orientierungsgröße. Ausgaben für Kerosin, Technik, Wartung, Infrastruktur und Personal haben sich zuletzt etwa doppelt so schnell entwickelt wie die Durchschnittslöhne. Dadurch droht eine Finanzierungslücke in Millionenhöhe für die Luftrettungsorganisationen in Deutschland. 

Dazu Frédéric Bruder, Vorsitzender der Geschäftsführung der ADAC Luftrettung: „Sollte der Gesetzentwurf unverändert umgesetzt werden, drohen mittelfristig Einschränkungen von Leistungen oder sogar die Schließung einzelner Luftrettungsstationen.“

Die Luftrettung gehört zur kritischen Infrastruktur der Notfallversorgung. Hubschrauber, Crews und medizinische Ausrüstung müssen rund um die Uhr einsatzbereit sein – unabhängig davon, wie viele Einsätze tatsächlich geflogen werden. Hinzu kommen hohe Investitionen in Hubschrauber, Medizintechnik, Wartung und Infrastruktur. Diese Systeme werden über viele Jahre geplant und finanziert. Kurzfristige Einsparungen lassen sich deshalb kaum auffangen. Allein in 2025 flog die ADAC Luftrettung knapp 49.000 Einsätze. Rund 1.500 Mitarbeitende sind bundesweit für die Organisation und ihre Tochterunternehmen beschäftigt, darunter etwa 180 Piloten und rund 670 Notärztinnen und Notärzte. 

Was ist die Grundlohnrate? Sie beschreibt die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommender gesetzlich Versicherten in Deutschland (Die Bundesbürger müssen inzwischen die weltweit höchsten Krankenkassenbeiträge bezhahlen bei gleichzeitig allenfalls mittelmäßiger medizinischer Versorgung), so Experten. Gesundheitswesen dient sie häufig als Maßstab für die Entwicklung von Vergütungen. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Vergütungen grundsätzlich nicht stärker steigen sollen als diese Kennzahl.

Gefahr für die Versorgung im ländlichen Raum. 

Besonders kritisch wären mögliche Einschränkungen dort, wo die medizinische Infrastruktur ohnehin dünner ist. In ländlichen und strukturschwachen Regionen übernimmt die Luftrettung häufig eine Schlüsselrolle: Sie bringt Notärzte schnell zum Einsatzort oder transportiert schwer verletzte und erkrankte Menschen in geeignete Kliniken.
Nach Einschätzung der ADAC Luftrettung würden Schließungen von Stationen oder Leistungseinschränkungen Versorgungslücken schaffen, die sich nicht ohne Weiteres kompensieren lassen. 

Steigende Anforderungen treffen auf gedeckelte Finanzierung

Gleichzeitig wächst der Bedarf an schnellen Lufttransporten. Hintergrund sind unter anderem Reformen der Krankenhaus- und Notfallversorgung. Wenn spezialisierte Behandlungen an weniger Standorten gebündelt werden, verlängern sich die Wege zu geeigneten Kliniken.

Die Folge: Die Luftrettung wird künftig voraussichtlich häufiger benötigt – während ihre Finanzierung gleichzeitig begrenzt werden soll. Frédéric Bruder:  „Mehr Verantwortung und mehr Einsätze bei gleichzeitig gedeckelter Finanzierung – das steht in einem klaren Widerspruch.“

Was die ADAC Luftrettung fordert. Die ADAC Luftrettung fordert für die medizinische Notfallrettung deshalb eine Ausnahmeregelung im Gesetzgebungsverfahren. Die Vergütungen müssen den tatsächlichen Kostenentwicklungen folgen können, um die flächendeckende Versorgung langfristig zu sichern.

„Wenn der Gesetzgeber die Einsatzfähigkeit der Luftrettung erhalten will, muss er jetzt im parlamentarischen Verfahren eine sachgerechte Ausnahme für die medizinische Notfallrettung schaffen“, so Frédéric Bruder.

Andernfalls müssten perspektivisch Leistungen reduziert werden. Das würde letztlich bedeuten, dass politisch entschieden werden müsste, wo und in welchem Umfang Rettungsleistungen künftig noch angeboten werden können. 

Was bedeutet das für Patienten? Für Patienten könnten die Folgen unmittelbar spürbar werden. Sollten Luftrettungsstandorte wegfallen oder Leistungen eingeschränkt werden, würden sich Anfahrts- und Transportzeiten im Notfall verlängern – und Überlebenschancen sinken.  Für die ADAC Luftrettung steht deshalb fest, dass die schnelle medinische Versorgung insbesondere außerhalb der Ballungsräume gefährdet ist, sollte der Gesetzentwurf unverändert verabschiedet werden. 

Die Kosten für die Einsätze der ADAC Luftrettung werden in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Einsatz medizinisch notwendig war und von einer offiziellen Rettungsleitstelle angefordert wurde. 

Die wichtigsten Details zur Kostenübernahme im Überblick:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Aktuell tragen die Krankenkassen die vollen Einsatzkosten abzüglich einer gesetzlichen Zuzahlung, die meist zwischen 10 und 15 Euro liegt.  Private Versicherer (PKV) übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Rettungseinsätze gemäß den individuellen Tarifbedingungen. 

Notwendigkeit ist entscheidend:  Ein Hubschrauber wird nur alarmiert, wenn ein Notarzt auf schnellstem Weg zum Patienten transportiert werden muss oder der Patient schonend in eine Spezialklinik geflogen werden muss. Reine Transportflüge oder Fehleinsätze werden nicht immer vollständig von den Kassen getragen.

Besondere Absicherungen: Bei Bergrettungen oder Einsätzen im Ausland, die nicht von den heimischen Krankenkassen übernommen werden, helfen oft spezielle Auslandsreisekrankenversicherungen oder Fördermitgliedschaften (etwa bei der ADAC Luftrettung).  Quelle: ADAC Luftrettung / CM

Alaska Airlines befördert CFO Tackett zum Präsidenten

Alaska Airlines hat CFO Shane Tackett mit Wirkung zum 29. Juni 2026 zum Präsidenten ernannt. Er behält dabei seine Funktion als CFO bei. 

Tackett übernimmt zusätzlich die Verantwortung für den Geschäftsbereich „Commercial“ (Vertrieb und Marketing), der von Chief Commercial Officer Andrew Harrison geleitet wird. Er berichtet weiterhin an CEO Ben Minicucci und verantwortet zudem die Bereiche Finanzen, Flottenmanagement, Investor Relations, Lieferkette, interne Revision sowie Informationstechnologie, so die Fluggesellschaft. 

Seit seinem Amtsantritt als CFO im Jahr 2020 habe Tackett „maßgeblich dazu beigetragen, Alaska durch eine Phase tiefgreifender Veränderungen in der Branche zu führen, die Bilanz des Unternehmens zu stärken und wichtige strategische Entscheidungen – darunter die Übernahme und Integration von Hawaiian Airlines – mitzugestalten“, sp der US-Carrier mit Sitz in Seattle. Tackett ist seit mehr als 25 Jahren für Alaska tätig. Zu seinen früheren Positionen gehörten u.a. Executive Vice President für Planung und Strategie sowie Senior Vice President für Umsatz und E-Commerce. Quelle: Alaska Airlines / CM
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NDC-Inhalte von LOT Polish Airlines jetzt bei Travelport verfügbar

Wie Travelport meldet, stehen Reisebüros, die an Travelport Plus angebunden sind, ab sofort NDC-Inhalte (New Distribution Capability) von LOT Polish Airlines zur Verfügung.  

Das Technologieunternehmen hatte die Vereinbarung ursprünglich bereits im Februar angekündigt.  Die aktuelle Einführung der NDC-Inhalte von LOT umfasst laut Travelport 63 Länder in Europa, Nordamerika, Afrika, Asien, Australien und dem Nahen Osten; weitere Länder sollen in künftigen Phasen hinzukommen. Quelle: Travelport / CM

ANA weitet SAF-Option auf Privatkunden aus

All Nippon Airways hat ihr Programm für nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF) auf Privatkunden ausgeweitet und ergänzt damit ihr bestehendes Programm für Geschäftskunden, wie die Fluggesellschaft mitteilte.

Das neue Angebot für Privatkunden ist Teil der „SAF Flight Initiative“ von ANA. Dank einer Partnerschaft mit dem norwegischen Softwareunternehmen Chooose können Privatkunden bereits beim Ticketkauf die geschätzten CO2-Emissionen ihres Fluges einsehen und SAF-„Umweltattribute“ erwerben, die laut der Fluggesellschaft zur Dekarbonisierung des Luftverkehrs beitragen.

Der Preis berechnet sich nach der gewählten Flugstrecke, der Beförderungsklasse und dem Anteil des erworbenen SAF. Die Kosten für die Abwicklung des Programms sind im Preis enthalten. Chooose stellt Kaufbelege und Zertifikate aus. 

Wie ANA mitteilte, stellt Chooose im Rahmen des Privatkundenprogramms ein vereinfachtes Kaufzertifikat aus – im Gegensatz zu den von Dritten zertifizierten CO2-Reduktionszertifikaten, die im Programm für Geschäftskunden angeboten werden. ANA hatte ihr SAF-Programm für Geschäftskunden im Juni 2022 gestartet; dies geht aus einem SAF-Bericht hervor, den die Fluggesellschaft im Mai 2026 gemeinsam mit Japan Airlines veröffentlichte. Quelle: ANA / CM

LG Wuppertal stärkt Verbraucherrechte für E-Autobesitzer

Wer regelmäßig mit E-Fahrzeugen unterwegs ist, kennt vermutlich das Gefühl, dass die Herstellerangabe nicht mit der realen Reichweite des Akkus übereinstimmt. Dieses Problem kennt man s hon von nahzu allen Verbrennerautos, die i.d.R. sehr viel mehr Benzin oder Diesel verbrauchen als es die Propektngaben der Hersteller versprechen. Das Landgericht Wuppertal hatte hierzu nach längerem Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 10 O 282/23 entschieden, dass Käufer eines Elektroautos vom Kaufvertrag zurücktreten können, wenn die tatsächliche Reichweite erheblich von den vom Hersteller beworbenen WLTP-Angaben abweicht. 

Im konkreten Fall lag die tatsächliche Reichweite rund 18 % unter der angegebenen WLTP-Reichweite. Das Gericht stellte klar, dass eine Abweichung von mehr als 10 % einen erheblichen Sachmangel darstellen kann. Damit überträgt das Landgericht die bereits aus der Rechtsprechung zu Kraftstoffverbrauch und Leistungsangaben bei Verbrennerfahrzeugen bekannten Grundsätze erstmals ausdrücklich auf Elektrofahrzeuge und deren Reichweitenangaben. Der Käufer konnte das Fahrzeug zurückgeben und erhielt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Zudem wurden Zinsansprüche zugesprochen.

Zusätzliche „Verbraucher“. Die Entscheidung gewinnt vor dem Hintergrund bekannter Unterschiede zwischen Herstellerangaben und der Praxis besondere Bedeutung. Das Umweltbundesamt verwies bereits vor einigen Jahren darauf, dass auch Elektrofahrzeuge im Realbetrieb häufig höhere Energieverbräuche aufweisen als im offiziellen WLTP-Testverfahren, u.a. durch Heizung, Klimaanlage und weitere Nebenverbraucher. Hinzu kommt der deutlich höhere Verbrauch bei schneller Fahrt. 

Gemäß Tests von InsideEVs können die Unterschiede bei der Autobahnfahrt bis zu einem Drittel über dem kombinierten WLTP-Wert liegen.

Für Fahrzeughalter bedeutet das Urteil aber nicht automatisch einen Anspruch auf Rückabwicklung. Entscheidend ist der Nachweis einer erheblichen und dauerhaften Abweichung. Hierzu wird regelmäßig ein unabhängiges und für den Auftraggeber sehr kostspieliges Sachverständigengutachten erforderlich sein, das die tatsächliche Reichweite unter nachvollziehbaren Bedingungen ermittelt und mögliche Ursachen wie eine übermäßige Batteriealterung dokumentiert. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen und können hier auf das Netzwerk der AvD-Vertrauensanwälte vertrauen.

AvD Präsident Lutz Leif Linden: „Das Urteil des Landgerichts Wuppertal stärkt die Rechte von Verbrauchern und sorgt für mehr Transparenz bei den Leistungsangaben von Elektrofahrzeugen. Wer ein Fahrzeug mit einer bestimmten Reichweite kauft, muss sich grundsätzlich auf diese Angaben verlassen können. Gleichzeitig darf nicht übersehen werden, dass die tatsächliche Reichweite von zahlreichen Faktoren wie Temperatur, Fahrweise oder Topografie beeinflusst wird. Künftige Verfahren werden daher sorgfältig prüfen müssen, ob tatsächlich ein technischer Mangel vorliegt oder ob die Abweichung auf normale Betriebsbedingungen zurückzuführen ist. Dennoch setzt die Entscheidung ein wichtiges Signal für ehrliche und nachvollziehbare Herstellerangaben.“ Quelle: Automobilclub von Deutschland (AvD) / CM

Knaus-Tabbert präsentiert die Modellpalette 2027

Gleich in mehreren Beziehungen – Teamwechsel, neue Teamstruktur, neue Strategie und neues Modelljahr 2027 – schlägt Knaus Tabbert, ein führender Hersteller von Reisemobilen, ein neues Kapitel auf. Im Zuge der Jahrespressekonferenz am Werksstandort Jandelsbrunn im Bayerischen Wald präsentierte das Unternehmen nicht nur neue Modelle, sondern vor allem, wofür seine traditionsreichen Marken künftig stehen: für Klarheit, Emotionalität und Fokus.

Diese Neuausrichtung der Knaus Tabbert AG kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Markt spürbar verändert hat. Mittlerweile haben sich die Niederbayern vom Tal der Tränen gut erholt  und bieten heute, was die Kunden erwarten:  Mehr als funktionale Ausstattung, variable Grundrisse oder einen attraktiven Preis. Das Modelljahr 2027 ist die Antwort von Knaus Tabbert auf diesen Wandel. KNAUS läutet eine neue Ära ein, WEINSBERG schreibt ein Erfolgskapitel neu und TABBERT komponiert mit neuer Klangfarbe. So wird aus dem neuen Modelljahr mehr als eine Produktoffensive — es ist ein klares Bekenntnis zur Zukunft, betonte Matjaž Grm, künftig Mitglied des Vorstands. 

Was uns auffiel. Der Hersteller bindet sich stärker an den VW Konzern und dessen Crafter-Chassis. Noch nicht herangewagt haben sich die Bayern an das Thema Alternative Antriebe, wenngleich dieses in den kommenden Jahren bei der Reisemobilbranche eine Rolle spielen wird. Und auch beim Thema Reisemobile als rollende Offices für die Geschäftsreisebranche tritt die Knaus-Tabbert AG noch sehr zurückhaltend auf. 

Neuheiten des Modelljahres 2027: 

1.KNAUS – KNAUS SKY TI. Die Neuauflage verbindet moderne Fahrzeugtechnik, hohen Reisekomfort und hochwertige Aufbauqualität zu einem Gesamtpaket, das in zentralen Bereichen spürbar weiterentwickelt wurde. Aufgebaut auf dem modernsten VW‐Crafter‐Chassis mit Breitspurachse, neuem Radstand und serienmäßigem Automatikgetriebe, steht der SKY TI für zeitgemäße Mobilität und ein Fahrerlebnis, das Komfort und Dynamik überzeugend zusammenführt. Auch im Innenraum zeigt der neue SKY TI seine konsequente Weiterentwicklung. Der beheizte Funktions‐Doppelboden mit integrierten Stauräumen sorgt für hohen Komfort und Alltagstauglichkeit, während der stufenlose Wohnraumboden ein besonders harmonisches Raumgefühl schafft. Textile Wandverkleidungen mit Softtouch, die neue Sitzgruppe für mindestens vier Personen, das großzügige Raumbad mit separater Dusche sowie Bettlängen von rund zwei Metern unterstreichen den wohnlichen Charakter des Fahrzeugs. Hinzu kommen Features wie ein 157‐Liter‐Kompressor‐Kühlschrank mit Doppeltüranschlag, eine 100Ah LiFePo Aufbaubatterie, Alu‐Rahmenfenster sowie eine Truma Dieselheizung in Serie. Zudem kann der SKY TI mit einer ALDE Dieselheizung oder einem elektrischen Bughubbett, welches zusätzlichen Raum schafft, ausgestattet werden. Der SKY TI ist in „Silver Metallic“ oder „Solid Grey“ erhältlich. Und auch innen gibt es Gestaltungsspielraum für individuelle Kundenwünsche: Ein Highlight ist das große Panoramadach aus Echtglas in der Hutze, das sich mit einem Handgriff öffnen lässt. Auch äußerlich zeigt der SKY TI seine Weiterentwicklung mit FoldXpand, maximierten Garagentür‐Öffnungen, einer integrierten Kamera im Dachübergangselement und der neuen Heckgestaltung mit Cateye‐Evolution‐Leuchten. Den SKY TI gibt es in den Grundrissvarianten 650 MEG, 700 DEG und 700 DX. Preis Einstiegsmodell: Rund 100.000 Euro  

2. KNAUS VAN TI PLUS. Das Fahrzeug verbindet die handlichen Außenabmessungen eines Vans mit einem Innenraumkonzept, das spürbar mehr Großzügigkeit bietet, als es die schlanke Silhouette vermuten lässt. Aufgebaut auf dem modernsten VW‐Crafter‐Chassis und optional mit Allrad‐Antrieb erhältlich, bietet er beste Voraussetzungen für ein vielseitiges Fahrerlebnis. Gleichzeitig unterstreichen die hochwertige Aufbautechnik mit Alu‐Alu‐Seitenwänden sowie der stufenlose Wohnraumboden den hohen Komfort‐ und Qualitätsanspruch des Modells.

Im Innenraum zeigt sich die Verwandtschaft zum SKY TI – das Interieur ist bis ins Detail durchdacht und hochwertig ausgeführt: Ein aufwendiger Möbelbau, textile Wandverkleidungen und eine klar strukturierte Atmosphäre mit spürbarem Premium‐Charakter. Hinzu kommt eine umfangreiche Serienausstattung mit Rahmenfenstern, Dieselheizung, Kompressor‐Kühlschrank mit Doppeltüranschlag und Lithium‐Batterie; optional ist zudem eine ALDE‐Dieselheizung verfügbar. Erhältlich ist der VAN TI PLUS in den Grundrissvarianten 650 MEG und 700 DEG.

3. KNAUS NORDWIND. Als konsequent auf Ganzjahrestauglichkeit ausgelegter Premium-Wohnwagen bietet der NORDWIND mit ALDE‐Heizung, ALDE‐Fußbodenheizung und Abwasserverlegung im Innenraum beste Voraussetzungen für komfortables Reisen auch bei kühleren Temperaturen. Der NORDWIND wurde in enger Zusammenarbeit mit den Spezialisten von ALDE Schweden entwickelt und übertrifft damit die strengen Anforderungen der Norm. Auch in Ausstattung, Ausbauqualität und Design unterstreicht der NORDWIND seinen Premium‐Charakter. Alu‐Rahmenfenster mit Plissee‐Verdunklung, Service‐Modul, Kompressor‐Kühlschrank mit beidseitigem Türanschlag, Hybrid‐Kocher mit Gas‐On‐Glas und Induktion sowie das Komfort‐Schlafsystem mit Federteller‐Lattenrost machen den hohen Serienanspruch des Modells sichtbar. Hinzu kommen ein aufwendiger Möbelbau und textile Wandverkleidungen, die gemeinsam mit harmonisch abgestimmten Farben und Oberflächen eine Atmosphäre von Ruhe, Wärme und hochwertiger Wohnlichkeit schaffen. Der NORDWIND wird damit zu einem Ort, an dem man sich vom ersten Moment an zuhause fühlt.

Auch äußerlich zeigt der NORDWIND seinen Anspruch in jedem Detail. Die neue Formensprache mit FoldXpand‐Heck, integrierten Rangiergriffen, einer durchgehenden dritten Bremsleuchte und Voll‐LED‐Cateye‐Heckleuchten verleiht dem Wohnwagen eine moderne, markante Präsenz. Optional setzt ein Aufbau in Silber Metallic zusätzliche gestalterische Akzente. Ergänzt wird das Angebot durch funktionale Ausstattungsoptionen wie einen 40‐Liter‐Abwassertank, der den hohen Komfortanspruch des NORDWIND weiter unterstreicht. So verbindet der NORDWIND Ganzjahreskomfort, hochwertige Ausstattung und eine eigenständige Designsprache zu einem Oberklasse‐Wohnwagen, der in jeder Saison überzeugt.
 

4. KNAUS SPORT PLATINUM SELECTION.Der KNAUS SPORT ist ab sofort auch als PLATINUM SELECTION erhältlich und verbindet eine besonders umfangreiche Ausstattung mit einem attraktiven Preisvorteil. 

5. WEINSBERG CaraCompact EDITION [PEPPER]. Dieses Modell schreibt die Erfolgsgeschichte des meistverkauften Reisemobils Europas konsequent fort. Die umfassende Neuauflage verbindet das bewährte Erfolgsrezept des [PEPPER] mit einem deutlich weiterentwickelten Gesamtpaket: einem außergewöhnlich attraktiven Preis‐Leistungs‐Verhältnis, mehr Innenraum durch das neu gestaltete Heck und einer wertigen Serienausstattung, die in dieser Klasse ein bemerkenswert hohes Niveau setzt. Neben den bekannten Grundrissen 600 MF und 600 MEG ergänzt künftig auch der neue 580 MEG das Angebot. Auch gestalterisch zeigt sich der [PEPPER] umfassend erneuert. Ein neues Exterieur mit markantem Foliendesign, das neue WEINSBERG‐Heck mit integriertem Stoßfänger sowie Voll‐LED‐Rückleuchten im WEINSBERG‐Design verleihen dem Fahrzeug einen modernen, eigenständigen Auftritt. Gleichzeitig sorgt das neue Raumkonzept für spürbar mehr Platz im Gang und zusätzliches Volumen in der Heckgarage. Auch im Innenraum wurde der [PEPPER] in vielen Bereichen neu gedacht. Ein neues Sitzbankkonzept mit der Möglichkeit, die Sitze auszuziehen und in der sogenannten „doppelten Lümmelfunktion“ bequem zu lümmeln, ein moderner Bugausbau sowie eine ausschwenkbare Esstischerweiterung in Serie erhöhen den Wohnkomfort spürbar. Das neue Komfort‐Schwenkbad mit beleuchtetem Spiegel, Ambientebeleuchtung, und im Waschbecken integriertem Handtuchhalter verbindet clevere Raumnutzung mit einer zeitgemäßen, wohnlichen Anmutung. Im Heck sorgt am Bett eine intuitiv ausziehbare Trittstufe inklusive Schuh‐ und Wäschefach für zusätzlichen praktischen Nutzen. Auch der Küchenbereich unterstreicht den weiterentwickelten Anspruch des Modells. 

6. WEINSBERG CaraBus EDITION [FIRE] und CaraBus GREY EDITION [FIRE]. WEINSBERG setzt den CaraBus EDITION [FIRE] neu auf und bringt damit einen Camper Van auf die Straße, der attraktives Design, hohen Komfort und eine umfangreiche Serienausstattung mit einem überzeugenden Preis‐Leistungs‐Verhältnis vereint. Ein schlanker Aufbau, ein eleganter Auftritt und ein modernes Interieur mit hochwertigen Holzdetails und stilvollen Farbakzenten verleihen dem Fahrzeug eine durchgängig stilvolle Anmutung. Mit dem CaraBus GREY EDITION [FIRE] setzt WEINSBERG zudem ein besonders designorientiertes Statement. Die eigenständige Gestaltung außen wie innen verleiht dem Camper Van einen durchgängig modernen, urbanen und markanten Auftritt. 

7. TABBERT VIVALDI. Schon in der Serienausstattung wird dieser Premiumanspruch beim neuen Vivaldi deutlich. Das Zusammenspiel aus AL‐KO Fahrwerk, Antischleudersystem, AL‐KO Premium Stützen und AAA Premium Brake steht für ein hohes Maß an Sicherheit auf Reisen. Zugleich unterstreichen die Servicebox, ein 157‐Liter‐Kompressor‐Kühlschrank, die Arbeitsplattenverlängerung mit versenkbarem Gas‐on‐Glas‐Kocher und die serienmäßige Ambientebeleuchtung den Anspruch, Komfort und Wertigkeit von Beginn an auf hohem Niveau anzubieten.

Auch konstruktiv zeigt der VIVALDI seine gehobene Ausrichtung bis ins Detail. Das hinterlüftete 48mm dicke TABBERT‐Dach, der 47 mm starke Boden, Glattblech, Rahmenfenster sowie die markentypischen Designelemente wie Markisen‐ und Gürtelleiste verleihen dem Caravan seine souveräne, elegante Präsenz. Im Innenraum setzt sich dieser Anspruch konsequent fort: Geschlossene Deckenschränke, eine markante Designdeckenleuchte, hochwertige Eckregale im Wohnbereich, eine Serviceklappe in der Sitzkastenfront und eine Holzschiebetür als Raumtrenner schaffen eine Atmosphäre, die Wohnlichkeit und Exklusivität sichtbar verbindet. Mit den neuen Grundrissen 490 TD, 550 E, 590 HE und 685 DF zeigt der VIVALDI darüber hinaus auch in der Raumgestaltung seine konsequente Weiterentwicklung. 

8. TABBERT PUCCINI FINEST EDITION. Die PUCCINI FINEST EDITION steht damit für Caravaning, das Design, Komfort und Exklusivität konsequent zusammendenkt. Im Innenraum wird dieser Anspruch eindrucksvoll fortgeführt. Möbelfronten in weißem Hochglanz verleihen dem Interieur eine sichtbar veredelte Anmutung, während fein abgestimmte Materialien und präzise gesetzte Lichtakzente eine Atmosphäre schaffen, die Ruhe, Großzügigkeit und stilvolle Wohnlichkeit ausstrahlt.  Quelle: Knaus Tabbert AG / CM

Knaus-Tabbert mit neuem Management-Team

Die Knaus Tabbert AG stellt ihr Management‐Team im Zuge des laufenden Umstrukturierungsprozesses personell neu auf. Die personelle Neuaufstellung des Management‐Teams ist ein weiterer Schritt zur Stabilisierung des Unternehmens und zur konsequenten Fortsetzung des eingeleiteten Transformationsprozesses.

Die Bestellung von Wim de Pundert, der seit Ende 2024 die Funktion des Chief Executive Officer (CEO) übernommen hatte, endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 10. Juli 2026. Im Anschluss ist er für eine Rückkehr in den Aufsichtsrat vorgesehen.

Zum neuen CEO wird Thomas Nickel bestellt, der seit März 2026 als CTO / Transformationsmanager für das Unternehmen tätig ist und den laufenden Transformationsprozess begleitet.

Darüber hinaus wird Matjaž Grm mit Wirkung zum 01. August 2026 in den Vorstand berufen. Grm unterstützt das Unternehmen bereits seit Januar 2025 in der Funktion als externer Berater im CSO‐Bereich.

Radim Sevcik bleibt weiterhin Mitglied des Vorstands und wird seine Funktion als CFO unverändert fortführen.

Mit Thomas Nickel, Matjaz Grm und Radim Sevcik arbeitet Knaus Tabbert mit einem erfahrenen und ambitionierte Führungsteam an der operativen und strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens.

Dr. Esther Hackl, Vorsitzende des Aufsichtsrats: „Mit der Neuaufstellung des Management‐Teams setzen wir zuversichtlich ein klares Zeichen für Stabilität, Kontinuität und die konsequente Weiterentwicklung von Knaus Tabbert. Mit Thomas Nickel, Matjaž Grm und Radim Sevcik verfügen wir über ein erfahrenes Führungsteam, das die nächsten Schritte der Transformation gestalten wird. Wim de Pundert gilt unser ausdrücklicher Dank für seinen großen Einsatz als CEO in einer herausfordernden Phase. Wir freuen uns sehr, dass er dem Unternehmen künftig wieder im Aufsichtsrat verbunden bleiben und seine Erfahrung weiterhin einbringen soll.“ Quelle: Knaus-Tabbert / CM