United Airlines musste sich vor Gericht wegen „fensterloser Fensterplätze“ verantworten. Die Sammelklage wurde von zwei Reisenden eingereicht, die der in Chicago ansässigen Fluggesellschaft vorwerfen, Passagieren einen Aufpreis für Fensterplätze berechnet zu haben, die tatsächlich über gar kein Fenster verfügen.
In der im August 2025 von den United-Passagieren Aviva C. und Marc B. eingereichten Klage wird geltend gemacht, dass sie Fensterplätze entweder bar oder mit Vielfliegermeilen gebucht hätten, nur um dann festzustellen, dass ihre Plätze tatsächlich keine Fenster hatten.

Im vergangenen November 2025 beantragte United Airlines die endgültige Abweisung der Klage mit der Begründung, die erhobenen Ansprüche seien durch den „Airline Deregulation Act“ (Gesetz zur Deregulierung des Luftverkehrs) ausgeschlossen. Am Montag entschied der kalifornische Bezirksrichter James Donato, dass das Argument von United nicht stichhaltig sei.
Aviva C. gibt an, sie habe 169,99 US-Dollar an zusätzlichen Gebühren für einen Fensterplatz gezahlt, da sie unter Klaustrophobie leide; der Blick aus dem Flugzeugfenster helfe ihr, diese Angst zu lindern. Sie hatte die mobile App von United Airlines genutzt, um gegen einen Aufpreis ihren bevorzugten Sitzplatz auszuwählen, und sich für einen Platz entschieden, der auf dem Online-Sitzplan als „Fensterplatz“ gekennzeichnet war. Was sie jedoch nicht wusste: Der gewählte Platz verfügte aufgrund der Anordnung der Sitze entlang des Flugzeugrumpfs über gar kein Fenster.
Der Klage zufolge täuscht United weiterhin Passagiere, indem das Unternehmen fensterlose Plätze auf seinen Online-Sitzplänen eindeutig als „Fensterplätze“ ausweist. Auch auf mobilen und ausgedruckten Bordkarten werden diese Plätze als Fensterplätze gekennzeichnet. United erklärt dazu, es gebe eine ganz einfache Erklärung: Nur weil ein Platz als Fensterplatz beworben werde, bedeute dies nicht zwangsläufig, dass man tatsächlich ein Fenster habe.
United ist eine der wenigen Fluggesellschaften, die das sogenannte WILMA-Verfahren beim Boarding anwenden (WILMA steht für „Window, Middle, Aisle“ – Fenster, Mitte, Gang). Dabei werden zunächst die Passagiere auf den Fensterplätzen zum Einsteigen aufgefordert, gefolgt von den Passagieren auf den Mittelplätzen und schließlich jenen auf den Gangplätzen. Das WILMA-Verfahren soll den Einstiegsprozess effizienter gestalten. Damit es funktioniert, muss die Fluggesellschaft jedoch auf der Bordkarte klar angeben, ob es sich um einen Fenster-, Mittel- oder Gangplatz handelt – selbst wenn der Fensterplatz gar kein Fenster besitzt.
In ihrem Antrag auf Klageabweisung argumentierten die Anwälte von United, dass die Verwendung des Begriffs „Fenster“ in Bezug auf einen bestimmten Sitzplatz nicht als Versprechen eines Fensterplatzes mit Aussicht nach draußen ausgelegt werden könne. „Vielmehr bezeichnet der Begriff ‚Fenster‘ die Position des Sitzplatzes – nämlich neben der Wand des Flugzeugrumpfes“, hieß es weiter. United führte weiter aus, die Klage sei abzuweisen, da die Beförderungsbedingungen jegliches stillschweigendes Versprechen ausschlössen, dass ein Fensterplatz tatsächlich ein Fenster haben müsse.
Richter Donato wusch den United-Anwäten den Kopf, teilte deren Auffassung nicht und schrieb in seiner Urteilsbegründung: „Die Präemption (beschreibt die Strategie, einem unmittelbar bevorstehenden Ereignis durch aktives Handeln zuvorzukommen, um so den Schaden abzuwenden oder zu minimieren) schließt Ansprüche, die sich aus einem angeblichen Verstoß einer Fluggesellschaft gegen ihre eigenen, selbst auferlegten Verpflichtungen ergeben, nicht aus.“
„Alle Ansprüche in der geänderten Klageschrift (FAC) beruhen auf Verträgen zwischen United und ihren Kunden oder auf anderen freiwilligen Verpflichtungen, die zu stillschweigenden Verträgen und einklagbaren Versprechen führten. Daher ist die Präemption nicht relevant.“ Zu Uniteds Argument, dass ein Fensterplatz lediglich einen Platz neben dem Rumpf bedeute, schrieb Richter Donato: „Diese Argumente sind alles andere als nicht stichhaltig.“
So vermeidet man einen Fensterplatz ohne Fenster. Während einige Fluggesellschaften ihre Online-Sitzpläne inzwischen proaktiv mit Hinweisen versehen, welche „Fensterplätze“ tatsächlich über kein Fenster verfügen, trifft dies auf die meisten Airlines nicht zu. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten, diese Falle zu umgehen; die wohl zuverlässigste Methode ist die Nutzung der unabhängigen Website Aerolopa. Mn wähle einfach die Fluggesellschaft und das Flugzeugmodell aus, mit dem man reisen möchte, und es wird ein detaillierter Sitzplan angezeigt. Bei der Boeing-737-800-Flotte von United beispielsweise ist auf dem Sitzplan deutlich zu erkennen, dass in Reihe 11 das Fenster fehlt und man aus Reihe 12 nur eine eingeschränkte Sicht hat.
Ein kleiner Nachteil bei Aerolopa ist, dass man vorab wissen muss, mit welchem Flugzeugtyp man fliegt. Diese Information ist meist im Online-Buchungssystem der Fluggesellschaft zu finden – allerdings sollte man bedenken, dass das Flugzeugmodell bis kurz vor Abflug noch gewechselt werden kann. Quelle: Bezirksgericht California / CM