Bei Nebel unbedingt Abblendlicht einschalten

Dichte Nebelfelder beeinträchtigen im Übergang zur kalten Jahreszeit vielerorts die Sicht auf Bayerns Straßen und erhöhen das Unfallrisiko. Besonders gefährlich wird es, wenn Fahrzeuge nicht ausreichend beleuchtet sind.

Bei schlechter Sicht muss auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet werden. Viele Autofahrer vertrauen hier auf die Lichtautomatik ihres Fahrzeugs. Doch diese kann Nebel und schlechte Sichtverhältnisse nicht immer zuverlässig erkennen. Bei vielen Fahrzeugen aktiviert das Tagfahrlicht zudem lediglich die Frontbeleuchtung, was das Risiko für Auffahrunfälle erhöht, zumal viele deutsche Autofahrer nicht gewohnt sind, sich an die Geschwindigkeitsvorgaben zu halten und insbesondere auf den Fernstraßen sinnfrei weiter rasen. . Der ADAC Südbayern appelliert daher an Autofahrer, das Abblendlicht bei Nebel bewusst manuell einzuschalten, damit ihr Fahrzeug auch von hinten sichtbar bleibt.

Fernlicht ist bei Nebel dagegen ungeeignet, weil die Lichtstrahlen an den Wassertröpfchen reflektiert werden und die Sicht zusätzlich verschlechtern können. Bei schlechter Sicht können Nebelscheinwerfer die Ausleuchtung der Fahrbahn verbessern und so die Orientierung erleichtern. Die Nebelschlussleuchte darf aber nur bei Nebel und einer Sichtweite von weniger als 50 Metern verwendet werden. Wichtig: Sobald sich die Sichtverhältnisse verbessern, müssen die Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden. Andernfalls können andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Zudem droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro.

Besondere Vorsicht ist bei Sichtweiten unter 50 Metern geboten. Autofahrer dürfen dann maximal 50 km/h fahren, woran sich aber hier zu Lande so gut wie niemand hält. Als Orientierung können die Leitpfosten am Fahrbahnrand dienen, deren Abstand in der Regel 50 Meter beträgt. Gleichzeitig empfiehlt der ADAC einen Sicherheitsabstand einzuhalten, der mindestens der gefahrenen Geschwindigkeit entspricht. Bei 50 km/h sind das also mindestens 50 Meter. Generell darf nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug innerhalb der einsehbaren Strecke sicher zum Stehen gebracht werden kann. Quelle: ADAC / CM

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