FAA bittet Airlines zur Kasse

Air France und KLM Royal Dutch Airlines müssen zusammen 425.000 US-Dollar zahlen, da sie den irakischen Luftraum in einer Flughöhe durchquerten, die nach US-Bundesvorschriften untersagt ist. Obwohl beide Fluggesellschaften bei Flügen über den Irak normalerweise nicht an US-Vorschriften gebunden sind, galten diese Regeln in diesem Fall, da es sich um sogenannte „Codeshare“-Flüge in Zusammenarbeit mit Delta Air Lines handelte. Auch andere Luftfahrtunternehmen wie etwa Emirates oder Virgin Atlantic wurden zur Kasse gebeten.

Bei einem Codeshare-Flug führt eine Fluggesellschaft einen Flug unter der Kennung und Flugnummer einer anderen Airline durch. Im vorliegenden Fall nutzte Delta Air Lines ihre Kennung „DL“ sowie eigene Flugnummern für Verbindungen, die tatsächlich von Air France oder KLM durchgeführt wurden.

Codesharing ist weit verbreitet und ermöglicht es Fluggesellschaften, Tickets für Flüge zu verkaufen, die sie nicht selbst operativ durchführen. Die Einnahmen aus diesen Flügen werden zwischen den beteiligten Airlines geteilt – meist im Rahmen eines umfassenderen Joint Ventures oder einer geschäftlichen Vereinbarung.

Die US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat US-Fluggesellschaften seit Oktober 2018 untersagt, den irakischen Luftraum in bestimmten Höhen zu durchfliegen. Zunächst galt das Verbot für Flüge unterhalb von 26.000 Fuß; im Oktober 2020 hob die FAA die Mindesthöhe jedoch auf 32.000 Fuß an. Die Behörde begründete dies damit, dass Flüge unterhalb dieser Grenze „ein inakzeptables Risiko für die Sicherheit der zivilen Luftfahrt der USA“ darstellten.

Zwischen April 2022 und November 2025 führte Air France regelmäßig Langstreckenflüge über den Irak durch, die als Codeshare-Verbindungen mit Delta Air Lines fungierten. Die geplanten Flugrouten sahen dabei vor, dass die Maschinen den Irak in einer Höhe von mindestens 32.000 Fuß überfliegen sollten.

Bei 30 dieser Flüge, die sich über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren erstreckten, wies die Flugsicherung die Piloten jedoch an, auf eine Höhe unterhalb von 32.000 Fuß zu sinken – dies geschah aufgrund von „konfligierendem Flugverkehr“.

Im Zeitraum von Januar 2022 bis Mai 2025 führte KLM mehr als 100 Flüge über den Irak durch, bei denen das Unternehmen aufgrund von Vorgaben der Flugsicherung gezwungen war, unter einer Flughöhe von 32.000 Fuß zu bleiben.

Beide Fluggesellschaften argumentierten gegenüber dem US-Verkehrsministerium (DOT), dass sie keine Geldstrafe akzeptieren würden, da die Anweisung, unter 32.000 Fuß zu sinken, als „Notfallsituation“ einzustufen sei – ein Tatbestand, der laut den geltenden Bundesvorschriften eine offizielle Ausnahmeregelung darstellt. Um jedoch einen in den USA superteuren Rechtsstreit zu vermeiden, entschieden sich die Fluggesellschaften gegen ein Gerichtsverfahren und akzeptierten stattdessen eine einvernehmliche Einigung (Consent Order). Air France wurde zu einer Geldstrafe von 105.000 US-Dollar verurteilt, KLM zu einer Strafe von 320.000 US-Dollar. Von diesen Beträgen muss Air France lediglich 65.000 US-Dollar zahlen, KLM 200.000 US-Dollar. Sollten Air France oder KLM jedoch innerhalb eines Jahres nach Abschluss dieser Vereinbarung erneut gegen die Vorschriften verstoßen, wird der jeweils verbleibende Teil der Geldstrafe fällig.

2024 wurde Emirates zu einer Zahlung von 1,8 Mio. US-Dollar verpflichtet, nachdem sie im Rahmen eines Codeshare-Abkommens mit JetBlue wiederholt den irakischen Luftraum durchflogen hatte. Auch in diesem Fall hatte die Flugsicherung Emirates angewiesen, unter einer Höhe von 32.000 Fuß zu fliegen. Die gegen Emirates verhängte Strafe fiel deutlich höher aus als jene für Air France oder KLM, da das Unternehmen zuvor bereits Codeshare-Flüge mit JetBlue über den Iran durchgeführt hatte – zu einem Zeitpunkt, als ein „Notice to Airmen“ (NOTAM) der US-Luftfahrtbehörde FAA solche Flüge untersagte.

Unterdessen wurde auch Virgin Atlantic mit einer Geldstrafe von 1,05 Mio. US-Dollar belegt, weil die Fluggesellschaft im Rahmen eines Codeshare-Abkommens mit Delta den irakischen Luftraum durchflog – zu einer Zeit, als ein NOTAM der FAA US-Fluggesellschaften das Überfliegen des Irak gänzlich untersagte. Virgin Atlantic erklärte damals, die britische Luftfahrtbehörde habe ihr eigenes NOTAM, das Überflüge verbot, bereits aufgehoben. Quelle:  FAA / CM

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert