Die Hitzewelle Ende Juni 2026 hat gezeigt, wie stark extreme Wetterlagen den Bahnbetrieb beeinträchtigen können. Um die Stabilität des Gesamtsystems künftig besser zu sichern, wird die Betriebsführung bei angekündigten Hitzewellen mit Temperaturen über 35° C frühzeitig eine allgemeine Empfehlung an betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) aussprechen, die Herausnahme von Verkehren abhängig von der regionalen Wetterlage und den betrieblichen Auswirkungen zu prüfen.
Die Entscheidung über konkrete Maßnahmen treffen Aufgabenträger und EVU eigenverantwortlich. Dieses Verfahren wird erstmals seit Donnerstag, den 30. Juli 2026, bundesweit angewendet. Die vorerst bis Donnerstag, 06. August 2026 geltende Regelung wird bis Freitag, 14. August 2026, verlängert. Ziel ist es, durch ein frühzeitiges, abgestimmtes Vorgehen Fahrzeuge, Personal und Betriebsabläufe besser planbar zu machen, den Zugbetrieb möglichst stabil und verlässlich aufrechtzuerhalten.. Die Regelung gilt für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sowie den Schienengüterverkehr (SGV).
Die Entscheidung über notwendige Angebotsanpassungen treffen die jeweils zuständigen Aufgabenträger bzw. die EVU. So können die Maßnahmen abhängig von den regionalen Temperaturverhältnissen und der jeweiligen betrieblichen Auswirkungen gezielt umgesetzt werden. Quelle: DB InfraGo / CM