Wer auf bestimmten dreispurigen italienischen Autobahnen zu langsam auf der äußersten linken Spur unterwegs ist, soll künftig eine Geldbuße entrichten. Die Regierung plant eine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h auf bestimmten Autobahnabschnitten. Noch ist die Regelung nicht in Kraft.
Wer ohne triftigen Grund langsamer als 100 km/h auf der linken Autobahnspur unterwegs ist, muss mit einer Buße zwischen 40 und 160 Euro rechnen. Darüber berichtet das italienische Rechtsportal „Brocardi. Die Vorschrift ist Teil des Entwurfs für eine neue Straßenverkehrsordnung. Der Ministerrat billigte diesen am 13. Oktober 2026 in einer ersten Beratung. Anschließend wurde er dem Parlament zur Stellungnahme vorgelegt. Die endgültige Fassung steht noch nicht fest.
Eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit auf allen italienischen Autobahnen ist nicht vorgesehen. Laut dem Bericht betrifft die geplante Regel die Spur unmittelbar neben dem Mittelstreifen auf Autobahnen, auf denen das Fahren in parallelen Fahrzeugreihen erlaubt ist. Gemeint sind Abschnitte mit mindestens drei Fahrstreifen pro Richtung. Auf den übrigen Spuren soll das neue Mindesttempo nicht gelten. Ziel der Vorschrift ist es, den Verkehrsfluss auf der linken Spur zu verbessern.
Ausnahmen bei Stau, Nebel und starkem Regen. Die geplante Tempogrenze soll niemanden dazu verpflichten, bei gefährlichen Bedingungen mindestens 100 km/h zu fahren. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn Verkehrsschilder eine andere Geschwindigkeit vorgeben oder besondere Umstände ein langsameres Fahren erfordern. Dazu können etwa dichter Nebel, starker Regen, ein Unfall, eine Baustelle oder ein Stau gehören. Die Geschwindigkeit muss weiterhin den tatsächlichen Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst werden.
Bis die neue Vorschrift in Kraft tritt, gelten die bestehenden Pflichten weiterhin: Grundsätzlich ist der möglichst weit rechts gelegene freie Fahrstreifen zu benutzen. Auch unnötig langsames Fahren, das den Verkehr behindert oder andere gefährdet, ist bereits heute untersagt. Quelle: Brocardi / CM