Lufthansa darf „Green Fares“ nicht mehr so nennen…

…Die Lufthansa sieht sich gezwungen, den Namen ihrer umstrittenen „Green Fares“ zu ändern. Ein Kölner Gericht entschied, dass diese Tarife Passagiere in dem Glauben ließen, sie könnten fliegen, ohne dabei CO₂-Emissionen zu verursachen. Dabei ist Fliegen massiv umwelt- und klimaschädlich.

Lufthansa bietet die „Green Fares“ seit 2023 an und verspricht damit ein „reueloses“ Flugerlebnis, das „zumindest CO₂-neutral, wenn nicht sogar klimaneutral“ sei. Die Fluggesellschaft gab an, die CO₂-Emissionen von Passagieren, die einen „Green Fare“-Tarif buchen, durch eine Kombination aus nachhaltigen Flugkraftstoffen und Klimaschutzprojekten auszugleichen. Aber: Bei Langstreckenflügen werden jedoch lediglich 10 % der Emissionen durch nachhaltige Flugkraftstoffe kompensiert.

Das größte Problem für Lufthansa bestand zudem darin, dass das Unternehmen nicht beziffern konnte, wie hoch der CO₂-Ausstoß einer konkreten Flugbuchung tatsächlich ist oder wie der verursachte Klimaschaden berechnet wurde.

Die Behauptung, ein Passagier könne seine Reise durch die Buchung eines „Green Fare“-Tarifs „klimaneutral“ gestalten, sei „unstreitig nicht wahr“, so das Gericht. Das Urteil stammt aus dem März 2025; da es jedoch nicht sofort rechtskräftig war, konnte Lufthansa die „Green Fares“ zunächst weiter vermarkten, während das Unternehmen die Entscheidung des Gerichts prüfte.

Am Freitag kündigte Lufthansa eine grundlegende Überarbeitung ihrer „Green Fares“ an. Die Bezeichnung wurde gestrichen; künftig vermarktet die Fluggesellschaft diese Angebote unter dem Namen „Impact Fares“. „Der neue Name unterstreicht noch deutlicher den Beitrag der Kunden zu mehr Nachhaltigkeit in der Luftfahrt und trägt damit neuen regulatorischen Anforderungen an die Umweltkommunikation Rechnung“, erklärte ein Lufthansa-Sprecher in einer etwas vagen Stellungnahme.

Lufthansa hat die Aussagen zu ihren „Impact Fares“ nun präziser gefasst. Anstatt zu versprechen, Emissionen auszugleichen oder das Fliegen klimaneutral zu gestalten, teilt die Fluggesellschaft mit: „Mit der Wahl eines ‚Impact Fare‘ unterstützen Passagiere den zusätzlichen Einsatz von nachhaltigem Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel, SAF) im Streckennetz der Lufthansa Group.“ „Zudem leisten sie einen Beitrag zu ausgewählten Klimaschutzprojekten außerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Je nach Projekt zielen diese darauf ab, CO₂ zu vermeiden oder der Atmosphäre zu entziehen.“

Es ist nicht das erste Mal, dass Lufthansa für ihr Vorgehen in die Kritik gerät – von Klimaaktivisten wird es als „Greenwashing“ bezeichnet. 2023 erhielt die Fluggesellschaft eine Rüge der britischen Werbeaufsichtsbehörde (Advertising Standards Authority) wegen einer Werbeanzeige, die „irreführende“ Angaben zum Umweltschutz enthielt. Der Streit drehte sich um eine Printanzeige mit dem Slogan: „Lufthansa Group. Connecting the world. Protecting its future.“ Die Werbeaufsichtsbehörde erklärte, Verbraucher würden den Slogan wahrscheinlich als „umweltbezogene Aussage“ verstehen – im Sinne eines Ansatzes der Lufthansa, durch ihre Art zu fliegen die Zukunft der Welt zu schützen. Lufthansa hingegen argumentierte, der Slogan sei lediglich ein Leitbild und kein konkretes Versprechen.

Austrian Airlines, ein Tochter-Unternehmen der Lufthansa Group, wurde nach einem Gerichtsverfahren im Jahr 2023 dazu verpflichtet, ein Gerichtsurteil zu veröffentlichen, in dem das Unternehmen des „Greenwashings“ für schuldig befunden wurde.

Die Fluggesellschaft musste das Urteil auf der Startseite ihrer globalen Website veröffentlichen, nachdem sie übertriebene Behauptungen aufgestellt hatte, einen CO₂-neutralen Flug unter Verwendung von „100 % nachhaltigem Flugkraftstoff“ (Sustainable Aviation Fuel) durchgeführt zu haben. Quelle: CM / Lufthansa

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