Verbrenner werden mit höheren Nachlässen angeboten

Weil sie ihre massiv umweltschädlichen reinen Verbrennerautos auf Teufel komm‘ raus los werden müssen, werden erstmals seit einem Jahr Benziner und Diesel beim Neuwagenkauf wieder stärker rabattiert als vergleichbare Elektroautos. 

Handel und Hersteller setzten im Juni erstmals seit einem Jahr wieder höhere Kaufanreize bei Verbrennern als bei vergleichbaren Elektroautos, wie aus der aktuellen Marktstudie des Center Automotive Research (CAR) hervorgeht. Nach den Erhebungen ist bei den 20 meistverkauften Elektrofahrzeugen der durchschnittlich gewährte Preisnachlass von 19,5 % im Januar auf nun 17,8 % des Listenpreises zurückgegangen. Bei den Verbrennern gab es im Schnitt 18,4 % Rabatt. Sie sind damit zumindest in der Anschaffung durchschnittlich 1.997 Euro günstiger als die E-Pendants, in Sachen Umwelt und Klima sowie beim Unterhalt um ein Vielfaches schlechter. Die staatliche Förderung für BEV ist bei dem Preisvergleich aber nicht eingerechnet, weil die vom gekauften Auto und den Einkommensverhältnissen des Käufers abhängig ist, wie es bei der CAR-Studie heißt.  CAR-Studienleiter Ferdinand Dudenhöffer sieht aber eine starke Förderung von BEV im günstigen Einstiegssegment, was aber insbesondere den Importeuren aus China, Korea und Europa entgegenkommt. Im Gegensatz dazu haben die deutschen so genannten Premiumhersteller wie Audi, BMW, Mercedes und Porsche wenig davon. 

Die staatliche E-Auto-Förderung (gilt für BEV-Neuzulassungen ab 01.01.2026) ist einkommensabhängig und richtet sich ausschließlich an private Käufer (auch Leasing). Bezuschusst werden ausschließlich fabrikneue Elektroautos und förderfähige Plug-in-Hybride. Die Höhe der Prämie ist dabei sozial gestaffelt und hängt von Einkommen und Familiensituation ab. 

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Antragsberechtigung: Nur natürliche Personen (Privatpersonen) mit Hauptwohnsitz in Deutschland. 
  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide, die vorzulegen sind) darf bei Alleinstehenden maximal 80.000 Euro betragen. Für Familien mit Kindern unter 18 Jahren erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 Euro pro Kind, ist jedoch auf maximal 90.000 Euro gedeckelt.
  • Fahrzeugart: Reine Elektrofahrzeuge und förderfähige Plug-in-Hybride (maximal 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km rein elektrische Reichweite). Das Fahrzeug muss absolut neu sein und darf nicht bereits in der Vergangenheit gefördert worden sein. 
  • Haltedauer: Das Auto muss für mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen und gefahren werden. 

Förderhöhe und soziale Staffelung: Die Basisförderung für reine E-Autos liegt zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro. Familien erhalten zusätzlich 500 Euro pro Kind (bis zu zwei Kinder). Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren von einem weiteren Bonus

  • Bis 45.000 Euro Einkommen: Maximal 6.000 Euro möglich (5.000 € Basiszuschuss + 1.000 € Kinderbonus)
  • Bis 60.000 Euro Einkommen: Maximal 5.000 Euro möglich (4.000 € Basiszuschuss + 1.000 € Kinderbonus)

Nach Einschätzung Dudenhöffers sind die für 2026 vorgesehenen Fördermittel seit Mitte Juni bereits zur Hälfte aufgebraucht. Das Budget könne damit schon vor Jahresende weg sein, so die Prognose. Letztlich halte die staatliche Subvention die Preise für Elektroautos künstlich hoch, was einer Marktverzerrung gleichkomme, so CAR. Nach dem Förderende werde es demnach schwer, wieder zum Normalgeschäft zurückzukehren. Quelle: CAR / CM

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