Das Bundeskabinett hat die Kfz-Steuerbefreiung für BEV um fünf Jahre verlängert. Ursprünglich sollte die Regelung zum 01. Januar 2026 auslaufen, nun gilt sie für Neuzulassungen und Umrüstungen bis Ende 2030.
Das bedeutet für gewerbliche wie private Betreiber von batterieelektrischen Modellen mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030, dass diese E-Autos bis zum 31. Dezember 2035 steuerfrei bleiben.
„Das hilft allen, die auf E-Autos umsteigen, und es unterstützt die Automobilindustrie“, so Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Für viele Firmen ist das ein doppelter Vorteil: wesentlich geringere Fixkosten pro Fahrzeug im Vergleich zu Verbrennerautos und ein Signal, dass sich der Umstieg auf elektrische Dienstwagen langfristig mehr als rechnet.
Zusätzlich hat das Kabinett eine Sonderabschreibung für E-Dienstwagen beschlossen. Firmen, die ein Elektroauto bis zu einem Anschaffungspreis von 100.000 Euro kaufen, können künftig 75 % der Kosten im Jahr der Anschaffung abschreiben. Das verschafft Betrieben Liquidität und macht Investitionen in elektrische Flotten wirtschaftlich attraktiver. Laut Bundesfinanzministerium beläuft sich die Entlastung durch die verlängerte Kfz-Steuerbefreiung 2026 auf rund 50 Mio. Euro – bis 2030 sollen es bereits bis zu 380 Mio. Euro pro Jahr sein.
Weiterer Vorteil für Nutzer von Geschäftswagen: Wer Letztere auch privat nutzt, muss nur einen reduzierten geldwerten Vorteil versteuern: 0,25 % des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro, 0,5 % bei teureren Autos. Quelle: Bundesfinanzministerium / CM