Bei Flugreisen kommt es immer wieder zu Gepäckproblemen. Welche Rechte Passagiere haben und wann sie Anspruch auf Entschädigung nach der gesetzlichen Grundlage, dem Montrealer Übereinkommen geltend machen können.
Wichtig zu wissen: Das Übereinkommen sieht eine Haftungshöchstgrenze vor. Diese wurde am 28. Dezember 2024 erneut angehoben. Seitdem haften Fluggesellschaften für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck bis zu 1.519 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Person das entspricht ca. 1.900 Euro Dabei gilt: Ersetzt wird nur, was beschädigt oder verloren gegangen ist. Sind zur Überbrückung Ersatzeinkäufe nötig, sind auch diese zu erstatten. Die Praxis zeigt jedoch, dass die tatsächlich ausgezahlten Beträge oft unter den geltend gemachten Forderungen liegen. Hinzu kommt, dass der Fluggast den Schaden nachweisen muss, was oft nur unzureichend gelingt.
Wenn man bei Ankunft feststellt, dass das Gepäck beschädigt oder gar nicht da ist, muss man den Schaden sofort, d. h. noch am Flughafen, am Gepäckschalter der Airline melden. Dafür gibt es den sogenannte Property Irregularity Report (PIR). Das ist deshalb wichtig, weil man nur damit nachweisen kann, dass die Airline für das Gepäckproblem verantwortlich ist. Zusätzlich zum PIR muss man seine Airline noch einmal schriftlich kontaktieren und zum Ersatz des Schadens auffordern, wenn man seine Rechte wahren will. Bei beschädigtem Gepäck hat man bis zu 7 Tagen Zeit, um von der Airline Ersatz für den Schaden zu verlangen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem aktuellen Wert des Gepäcks und nicht nach dem Einkaufspreis oder den Kosten für einen Ersatzkauf, falls man sich einen neuen Koffer kaufen möchten oder dies schon getan hat.

Wichtig: Die Bordkarte aufbewahren (ob Papier oder digital) , den Gepäckabschnitt (Etikett) und den Kofferaufkleber unbedingt aufheben. Und Fotos vom beschädigten Koffer und dem Schaden machen.
Entdeckt man den Defekt erst beim Auspacken zu Hause, muss man den Schaden sofort (und vor Ablauf der 7-Tages-Frist) über das Online-Formular der Airline oder per E-Mail melden. Dazu auch die oben genannten Unterlagen beifügen.
Was man als Flugreisender akzeptieren muss: Oberflächliche Kratzer, Schürfstellen und Abrieb, Kleine Schrammen, Leichte Verschmutzungen, Aufkleberückstände, Geringfügige optische Gwebrauchsspuren.
Was für einen ersstzfähigen Schaden spricht: Abgerissene Griffe, Defekte Kofferrolen, Beschädigte Teleskopstangen, Kaputte Schlösser, Risse in der Kofferschale, Löcjer oder Brüche, Verformungen (heftige Dellen) in der Kofferschale
Fluggesellschaften bewerten übrigens Dellen und Verformungen bei Hartschalenkoffern von Fall zu Fall. Und wenn, dann erstatten sie i.d.R. nur den Zeitwert des Koffers, nicht den Neupreis. Wenn möglich, Kaufbelege bereithalten, falls vorhanden. Ablehnungen sollte man grundsätzlich widersprechen. Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland / CM