Schäbiges Verhalten: Ryanair schasste einen Flugkapitän

Der Pilot der irischen Lowcost-Fluglinie hatte von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, die Ruhezeit für eine Gruppe von Kabinenmitarbeitern zu verlängern, die aufgrund der sogenannten „Commander’s Discretion“ (Ermessensentscheidung des Kommandanten) – über die reguläre Arbeitszeit hinaus im Einsatz gewesen waren.

Die Pilotengewerkschaft SEPLA, die einen Teil der Ryanair-Piloten in Spanien vertritt, bezeichnete die Entscheidung als ein „zutiefst besorgniserregendes“ Signal an die Piloten. Diese müssten nun Disziplinarmaßnahmen und eine Kündigung befürchten, wenn sie im Sinne der Sicherheit Maßnahmen gegen Übermüdung ergriffen.

In Europa gelten umfassende Vorschriften für die maximale Arbeitszeit von Piloten und Kabinenpersonal. Diese Regeln, die allgemein als „Flight Duty Limitations“ (Begrenzung der Flugdienstzeiten) bekannt sind, wurden von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) festgelegt, um durch Übermüdung verursachte Unfälle zu verhindern.

Für Piloten und Kabinenpersonal auf Kurzstreckenflügen ohne spezielle Ruhemöglichkeiten an Bord ist die maximale Dienstzeit gesetzlich auf 13 Stunden begrenzt. In „unvorhergesehenen Situationen“ kann diese Grenze jedoch durch die Ausübung der „Commander’s Discretion“ um bis zu zwei Stunden verlängert werden.

Die „Commander’s Discretion“ räumt dem Kapitän die letzte Entscheidungsgewalt darüber ein, ob die maximale Dienstzeit verlängert wird. Dabei müssen sowohl der eigene Ermüdungsgrad als auch der der Besatzung berücksichtigt werden.

Im Fall des kürzlich entlassenen Ryanair-Kapitäns wurde dieses Ermessen genutzt, um die Dienstzeit der Besatzung zu verlängern. Nach der Rückkehr zur Basis machte der Kapitän zudem von einer weiteren Befugnis im Rahmen der „Commander’s Discretion“ Gebrauch, um die Mindestruhezeit der Besatzung zu verlängern. Berichten zufolge war es genau diese Entscheidung, die zu einem Disziplinarverfahren gegen den Kapitän führte.

„Aus der Mitteilung des irischen Lowcostfliegers geht hervor, dass der Kommandant seinen Ermessensspielraum nutzte, um den Flug abzuschließen, und anschließend die Ruhezeit der Besatzung verlängerte – Tatsachen, die als Grundlage für das Disziplinarverfahren dienten, das schließlich zu seiner Entlassung führte“, erklärte die Gewerkschaft SEPLA.

Die Gewerkschaft führte weiter aus: „Wenn ein Kommandant der Ansicht ist, dass die betrieblichen Umstände die Ausübung seines Ermessens erfordern, oder dass die ursprünglich geplante Ruhezeit nicht ausreicht, um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten, muss er in der Lage sein, ausschließlich nach fachlichen Kriterien zu handeln – frei von jeglichem Druck oder der Angst vor Repressalien. Kein Kommandant sollte gezwungen sein, sich zwischen der Gewährleistung der Flugsicherheit und dem Erhalt seines Arbeitsplatzes entscheiden zu müssen.“

Laut EASA sollte das Ermessen des Kommandanten (Commander’s Discretion) nur dann ausgeübt werden, wenn unvorhergesehene, außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegende Umstände eintreten, die dazu führen würden, dass Flugzeug, Besatzung und Passagiere stranden. Es gibt jedoch eine lebhafte Debatte darüber, was genau als „unvorhergesehene Umstände“ gilt. Die EASA weist zudem darauf hin, dass Airlines in ihren Flugplänen genügend Puffer einplanen sollten, damit Piloten im regulären Flugbetrieb nicht auf dieses Ermessen angewiesen sind.

In der Realität sieht dies jedoch anders aus, so die European Cockpit Association. Der europaweite Pilotenverband kritisiert, dass Fluggesellschaften die Dienstpläne der Piloten routinemäßig „überfrachten“, selbst wenn sie wissen, dass Verspätungen wahrscheinlich sind. „Sie erwarten von den Piloten, dass sie ihr Ermessen nutzen, um den Flugbetrieb zu bewältigen. Das ist längst keine Ausnahme mehr, sondern fester Bestandteil der Planung“, erklärte der Verband vergangene Woche.

Die Gewerkschaft SEPLA teilte mit, sie prüfe derzeit alle rechtlichen Möglichkeiten, um dem entlassenen Kapitän wieder zu seinem Arbeitsplatz zu verhelfen. Quelle: SEPLA / CM

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