Thailand verschärft Einreisebedingungen

Die thailändische Regierung verkürzt für 60 Länder die Aufenthaltsdauer ohne Visum. Nun wurden die neuen Einreisebestimmungen im thailändischen Amtsblatt ‘Royal Gazette’ veröffentlicht, womit endlich festgelegt ist, dass ab  15. September 2026 für Bundesbürger ein visumfreier Aufenthalt nicht mehr 60, sondern nur noch  30 Tage lang gültig ist.

Die neuen Regelungen sollen verhindern, dass geschäftliche Aufenthalte als touristische Reisen ausgegeben werden und somit der Regierung mehr Kontrolle geben. Die Visumbefreiung gilt ausschließlich für touristische Zwecke. Andere Tätigkeiten im Land verlangen nach einem Visum.

Thailand versa häuft seine Einreisebedingungen. Foto: Usplash

Eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts um zusätzliche 30 Tage kann beantragt werden.

Inhaber von Reisepässen aus 60 Ländern und Gebieten sind von der Visumpflicht für touristische Zwecke befreit und dürfen sich bis zu 30 Tage in Thailand aufhalten. Auf der Liste stehen alle EU-Staaten, die Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Australien, Neuseeland, Kanada, die USA und andere mehr. 

Bei Einreise über Landgrenzübergänge dürfen Reisende, die die 30-tägige Visumbefreiung in Anspruch nehmen, in der Regel maximal zweimal pro Kalenderjahr nach Thailand einreisen.

Anders sieht es bei Geschäftsreisenden aus: Business Traveller müssen ein Einladungsschreiben des thailändischen Unternehmens unter Angabe des Geschäftszwecks und der Dauer der Reise vorweisen . Werden die Reisekosten vom Einlader übernommen, müssen Firmenkontoauszüge der letzten drei Monate vorgelegt werden. Ersatzweise kann auch eine förmliche Verpflichtungserklärung durch die einladende Firma in Deutschland vorgelegt werden. Quelle: tatnews.org / CM

VW: Warum ist solch ein Auto zu einem solch niedrigen Preis hier zu Lande nicht möglich?

In China bringt VW ein neues vollelektrisches Mittelklasse-SUV auf den Markt, das als „T6“ firmiert. Hier zu Lande gilt T6 als Bezeichnung für eine der sieben Bulli-Generationen. Was besonders ärgerlich ist: Im Reich der Mitte wird der Wagen zu einem Preis angeboten, der höchstens ein Drittel dessen beträgt, was man in Deutschland bezahlen muss. 

Von den Bändern läuft der ID.Aura T6 bei FAW Volkswagen, einem Gemeinschaftsunternehmen. Angeboten wird er ausschließlich in der Volksrepublik. Das voll digitale FAW-Modell wird wahrscheinlich auch in Russland zu haben sein. Denn ins Riesenreich des Herrn Putin werden inzwischen millionenfach chinesische Fahrzeuge exportiert. Soviel zum Thema Sanktionen. 

Die Preise für das wirklich wunderschön Mittelklasse-SUV sind die für Deutsche unvorstellbar niedrig: Denn das Mittelklasse-SUV, das ib Sachen Technik und Ausstattung dem deutschen Premiumsegment entspricht, kostet umgerechnet nur 17.445 Euro (135.900 Yuan), als Topmodell lächerliche 21.809 Euro (169.900 Yuan). In Deutschland kostet der kleinste VW (ein Polo) ab 20.380 Euro. 

Exterieur: geschlossene Front, durchgehendes Leuchtenband und beleuchtetes VW-Logo. Mit einer Länge von 4,81 Metern bewegt sich das Automobil auf Niveau des bei in Deutschland angebotenen Siebensitzers VW Tayron. Der Radstand von 2,84 Metern verspricht ein großzügiges Platzangebot. Unter der Fronthaube befindet sich zusätzlich ein 90-Liter-Frunk.

Der Wagen bietet im Cockpit ein 10,25“-Instrumentendisplay, einen großen 15,6“-Zentralbildschirm und ein 25,8“-Head-up-Display mit Augmented-Reality-Funktion. Dazu kommen zahlreiche Komfortfeatures, u.a. ein Massagesitz für den Beifahrer, ein Dolby-Atmos-Soundsystem mit 18 Lautsprechern sowie Sitze, die sich beinahe in Liegen verwandeln lassen. Warum ist das alles in Deutschland nicht möglich? 

Angetrieben wird der ID.Aura T6 von einem 228 PS starken Elektromotor. Die Energie liefert eine LFP-Batterie, wobei die Kunden unter zwei Akkugrößen wählen können: 59,9 oder 77, 5 kWh groß sollen sie für 540 bis 660 km Reichweite sorgen. 

Bemerkenswert ist zudem die Assistenztechnik: Auf dem Dach sitzt ein LiDAR-Sensor, dazu kommt die von Volkswagen und Horizon Robotics entwickelte Carizon-Plattform. Laut Hersteller soll das System Funktionen wie Autobahn-Assistenten mit Navigationsunterstützung sowie erweiterte Fahrhilfen im Stadtverkehr ermöglichen.Quelle: Autobild / CM

Die Würfel sind gefallen: Harte Zeiten für VW-Beschäftigte

Der VW-Aufsichtsrat einigt sich auf den härtesten Umbauplan der Konzern-Geschichte. Ein vertrauliches internes Papier  beschreibt die Lage als letzte Chance, um Volkswagen vor der Untergang zu bewahren. 

Seit Wochen tobt in Wolfsburg der Machtkampf um den härtesten Umbau der Konzern-Geschichte. Bis zu 60.000 Arbeitsplätze sollen zusätzlich gestrichen, vier Werke in Deutschland geschlossen, wobei das noch nicht endgültig ist. Vielmehr müssen jetzt für alle Standorte konkrete Lösungen erarbeitet werden – dabei sehen Betriebsrat und IG Metall weiterhin ausdrücklich den Vorstand in der Pflicht.“ Milliarden gespart werden.  Diese Anpassung der weltweiten Personalkapazitäten sei notwendig, um die Ziele des Transformationsprogramms zu erreichen, teilte der Konzern mit.

VW nennt 32 Mrd. Euro Umsatz im Jahr. Beschäftigt werden weltweit 650.000 Mitarbeitende. Zu den ganz dicken Problemen von Europas größtem Autobauer zählen dessen Produktionskosten. Die sind in Deutschland sehr viel höher als in den anderen Ländern, geht  aus einem internen Papier hervor. Hinzu kommen der massive Zulassungsrückgang auf dem chinesischen Markt verbunden mit einem erheblichen Gewinneinbruch.

Nun hat sich der VW-Aufsichtsrat überraschend auf ein Sparpaket geeinigt. Die Entscheidung sei einstimmig gefallen, teilte der Konzern mit,. Wie bild.de  weiß, sollen rund 95% des Rettungsplans umgesetzt werden. Am Freitag soll das Paket dann nach Anpassung einzelner Punkte verabschiedet werden. 

Die Restrukturierung kostet zunächst mindestens 6,6 Mrd. Euro, in Investitionen und Forschung sollen rund 50 Mrd. Euro weniger fließen. Die Werke Emden, Zwickau, Hannover und Neckarsulm müssten zwischen 2031 und 2034 geschlossen werden, falls sie nicht zeitnah massiv günstiger bzw. Lösungen gefunden werden. Für die vier auf der Kippe stehenden Fabrikationsstätten könne keine wettbewerbsfähige Folgebelegung gestaffelt ab den Jahren 2031 bis 2034 gewährleistet werden kann, teilte VW mit. Für diese Werke würden parallel und ergänzend alternative Verwendungsmöglichkeiten geprüft. Quelle: VW / bild.de / CM

BYD macht richtig Druck im deutschen Automarkt

BYD setzt seinen Wachstumskurs in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld fort. Im August 2026 verzeichnete die Marke in Deutschland rund 5.262 Neuzulassungen und einen Marktanteil von 2,5 %. Getragen wird das Ergebnis maßgeblich vom BYD SEAL U DM-i, der sich erneut als meistverkauftes Plug-in-Hybrid-Modell auf dem deutschen Markt behauptet. 

Das Ergebnis reiht sich in eine Entwicklung ein, die sich über die vergangenen Monate bereits abgezeichnet hat: Wachstum, das nicht an einzelne Monate oder Sondereffekte gebunden ist, sondern Ausdruck einer konsequent verfolgten Marktstrategie ist.
 
Das Vertriebsergebnis im August verteilt sich nahezu im Verhältnis von 50:50 auf vollelektrische Fahrzeuge und Super-Hybride mit DM-Technologie. BYD überlässt Kunden bewusst die Wahl zwischen zwei Antriebstechnologien. Das Portfolio der Marke deckt alle Segmente ab und bedient unterschiedliche Anforderungen an Reichweite, Ladeinfrastruktur und Nutzungsprofil gleichermaßen.
 
Ausschlaggebend für die Kontinuität des Wachstums ist nicht allein die ungefähr gleichwertige Verteilung des Absatzes zwischen Privat- und Gewerbekunden, sondern die Marktstrategie, mit der BYD sein Händlernetz in Deutschland aufbaut. BYD setzt konsequent auf Flächenpräsenz, sichtbar am geplanten Ausbau auf bis zu 300 Handelsstandorte bis Jahresende 2026. Diese Positionierung soll die Marke unabhängiger von kurzfristigen Marktschwankungen machen und eine belastbare Basis für die kommenden Jahre schaffen.
 
„Wir verfolgen in Deutschland eine Marktstrategie, die auf Kontinuität ausgelegt ist“, betont Lars Bialkowski, Country Manager BYD Deutschland. „Das bedeutet vor allem eines: Wir investieren in unsere Handelspartner, nicht nur in Stückzahlen. Jeder neue Standort, jede Vereinbarung mit einem Händler ist eine strategische Entscheidung für die nächsten Jahre, nicht für das nächste Quartal. Der August zeigt erneut, dass dieser Ansatz unabhängig von Saisonalität Früchte trägt, weil Nachfrage und Marktpräsenz parallel wachsen.“ Quelle: BYD / CM

Der BYD SEAL U DM-i war im August 2026 erneut meistverkaufter Plug-in-Hybrid in Deutschland.

Emirates Premium-Economy auf neuem Niveau 

Mit der Einführung des weltweit ersten elektrisch verstellbaren Premium-Economy-Sitzes, der über eine bis zur vollen Sitzhöhe ausfahrbare Sichtschutzwand zwischen den einzelnen Plätzen verfügt.. läutet die Fluglinie aus Dubai ein neues Zeitalter des besonders komfortablen Reisens in der „Zwischenklasse“ ein. Letztere nutzen vor allem Firmenkunden bzw. Geschäftsreisende. . 

Der neue Sitz, der erstmals in den neu ausgelieferten Airbus A350-Maschinen zum Einsatz kommt, verbindet branchenführende Innovation mit gesteigertem Komfort. Die neuen Sitze sind in der Premium-Economy-Kabine des A350 in einer großzügigen 2-3-2-Konfiguration mit insgesamt nur 28 Plätzen angeordnet. Die elektrische Sichtschutzwand lässt sich bis zur vollen Höhe des Sitzes ausfahren – eine weltweite Neuheit in der Premium-Economy-Klasse. Die Sitze sind 20 Zoll (ca. 51 cm) breit und bieten im A350 einen Sitzabstand von bis zu 39 Zoll (ca. 99 cm). Zudem lassen sie sich in eine bequeme Liegeposition (Cradle-Position) verstellen, ohne den Platz in der dahinterliegenden Reihe zu beeinträchtigen, sodass die Passagiere an Bord entspannt ruhen oder schlafen können.

Neue Top-Premium Economy von Emirates

Funktionsweise. Über die Sitzsteuerung können die Fluggäste die Trennwand mühelos anheben oder absenken und in der gewünschten Position arretieren. So entsteht eine privatere, persönliche Atmosphäre, die zum Entspannen, Essen oder Arbeiten während des Flugs einlädt. Bei diesem neuen Sitzmodell lässt sich zudem die bevorzugte Sitzposition per Knopfdruck über die integrierte Bedieneinheit (Passenger Control Unit) anpassen, wobei spezielle Einstellungen wie „Lounge-Modus“ und „Essens-Modus“ zur Verfügung stehen.

Ergonomischer Komfort in der Premium Economy. Der Komfort wurde durch die Einführung der „U-Dream“-Kopfstütze von Safran Seats weiter gesteigert. Die aus Leder gefertigte, neu gestaltete Kopfstütze bietet eine hervorragende Stützung für Nacken und Kopf; zudem lassen sich die Seitenteile in verschiedene Positionen verstellen, um individuellen Komfort zu gewährleisten. Eine manuell ausfahrbare Leder-Fußstütze sorgt für zusätzliche Entspannung und beugt müden Beinen vor.

Stromversorgung für eigene Geräte. Erstmals wird in der Premium Economy auch kabelloses Laden angeboten, sodass Fluggäste ihre kompatiblen Geräte während des gesamten Fluges bequem aufladen können. Jeder Sitz verfügt zudem über einen USB-C-Ladeanschluss sowie einen praktischen Klapptisch mit integrierter Handyhalterung, wodurch sich das eigene Gerät während der Mahlzeiten oder der Unterhaltung mühelos in einen praktischen zweiten Bildschirm verwandeln lässt.

Hochauflösendes Inflight-Entertainment und neue Flugzeugkameras. Fluggäste können das „ice“-Unterhaltungssystem auf einem 13,3-Zoll-4K-HDR-Touchscreen genießen, der eine beeindruckende Bildqualität und eine äußerst reaktionsschnelle Navigation bietet. In den neu ausgelieferten A350 profitieren Passagiere zudem von erweiterten Kameraansichten: Zu den bereits vorhandenen Kameras, die nach vorne und unten gerichtet sind, kommen neue Außenperspektiven (links und rechts) hinzu.

Premium Economy neu definiert. Inspiriert durch die Business Class setzt die Premium Economy von Emirates neue Maßstäbe in dieser Kategorie und bietet ein Niveau an Komfort, Privatsphäre und Raffinesse, das mit den Business-Class-Kabinen vieler anderer Fluggesellschaften konkurrieren kann. Die Kabine vereint großzügige Sitze, viel Beinfreiheit, gehobene Kulinarik und erstklassige Unterhaltung zu einem besonderen Reiseerlebnis. Quelle Emirates / CM

Klein und unglaublich teuer

Kleinwagen sind nicht mehr automatisch auch bezahlbare Einstiegsmodelle. Wie aktuelle Zahlen des ADAC ergeben, steigen die Durchschnittspreise aller angebotenen Kleinwagen auf dem Markt immer weiter an. Besonders ausgeprägt ist der Trend bei den Verbrennern: Ein neuer Kleinwagen mit Benzinmotor kostet im Durchschnitt fast 24.000 Euro – das sind knapp 80 % mehr als noch vor zehn Jahren. Diesel oder andere Verbrennervarianten werden in dieser Klasse gar nicht mehr angeboten. Auch allgemein ist das Angebot an Kleinwagen mit Verbrennungsmotor rückläufig: Mit nur noch 46 Modellen wurde in diesem Jahr ein neuer Tiefstand erreicht.

Eine gegenläufige Entwicklung zeigt sich im Elektrosegment. Ein E-Kleinwagen kostet in diesem Jahr weniger als 30.000 Euro, ein Rückgang von über 9 % im Vergleich zu 2024. Gleichzeitig gibt es immer mehr Angebote: Fast 40 Modelle zählt der ADAC Autokatalog inzwischen. Dennoch sind auch elektrische Kleinwagen aus Sicht des Mobilitätsclubs noch zu teuer. Aber dafür sind sie im Unterhalt den Verbrennern haushoch überlegen.

Nimmt man alle Antriebsformen zusammen, dann zeigt sich, dass die Kleinwagenpreise insgesamt auf einem hohen Niveau verharren, bzw. leicht steigen. Der Durchschnittspreis für einen Kleinwagen hat sich seit 2017 über alle Antriebsformen um über 10.000 Euro erhöht, was für viele Verbraucher nicht mehr bezahlbar ist.

Der ADAC fordert daher, dass die Hersteller das Segment der Kleinwagen nicht vernachlässigen dürfen. Viele Verbraucher benötigen kein Überangebot an Komfort- oder Unterhaltungsfunktionen, die inzwischen in vielen Kleinwagen serienmäßig sind und damit die kleinen Automobile unglaublich teuer machen. Hier sieht der ADAC ein ungenutztes Sparpotenzial. Aufgrund der hohen finanziellen Belastungen der vergangenen Jahre sind viele Verbraucher auf günstige und bezahlbare Mobilität angewiesen – und genau das soll ein Kleinwagen eigentlich leisten. Quelle: ADAC / CM

Drei-Monats-Frist bei Verkehrsverstößen ist vorbei…

…Autofahrer müssen seit diesem Sommer länger damit rechnen, dass ein Verkehrsverstoß noch verfolgt wird. Seit 01. Juli 2026 gilt für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten eine deutlich längere Verjährungsfrist: Aus drei Monaten sind sechs Monate geworden. 

Betroffen sind u.a. Geschwindigkeitsverstöße, Rotlicht-, Handy- und viele Parkverstöße. Interessant ist, dass es hierzu kein aktuelles Gerichtsurteil gab, welches die Frist verdoppelt hätte. Die Änderung wurde vom Gesetzgeber beschlossen und damit begründet, Verkehrsverstöße dadurch effektiver verfolgen und ahnden zu können. Grundlage ist das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 12. Mai 2026. Das Gesetz wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat hinsichtlich der neuen Verjährungsregelung am 10. Juli in Kraft. Der Vorgang ist im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags nachvollziehbar, der entsprechende Passus ist in Artikel 1 unter Punkt 21 nachzulesen.

Für Autofahrer ist außerdem wichtig, dass die sechs Monate keine starre Garantie bedeuten. Bestimmte Maßnahmen der Bußgeldbehörde können die Verjährung unterbrechen. Nach einer solchen Unterbrechung kann die Frist erneut anlaufen. Die allgemeinen Regeln dazu finden sich in § 33 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Darüber hinaus gilt die neue Sechs-Monats-Frist nicht für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten. Für bestimmte technische Verstöße an Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen sieht das Straßenverkehrsgesetz (StVG) unter § 26 Abs. 3 Satz 2 beispielsweise eine Verjährungsfrist von zwei Jahren vor.

Die Änderung darf man kritisch betrachten. Zwar kann eine längere Frist den Behörden mehr Zeit geben, Verkehrsverstöße sorgfältig zu bearbeiten. Für Autofahrer bedeutet sie aber vor allem mehr Unsicherheit und längeres Warten auf mögliche Post. Besonders bei Fahrzeugen, die von mehreren Personen genutzt werden,, z.B. Poolfahrzeuge von Firmenflotten, kann es nach Monaten schwieriger sein, sich an eine konkrete Fahrt zu erinnern und den Fahrer eindeutig zuzuordnen.

Verhalten nach Bußgeldbescheid. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte ihn deshalb nicht automatisch bezahlen, sondern zunächst prüfen, was genau vorgeworfen wird und ob die Angaben stimmen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Höhe eines möglichen Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Im Zweifelsfall lohnt sich der Gang zu einem Verkehrsrechtler.

Die wichtigste Botschaft für Autofahrer lautet aber: Die bekannte Drei-Monats-Frist gibt es nicht mehr. Quelle: Bundesverkehrsministerium / CM

Darf man bei überfüllten Zügen einfach in die 1. Klasse wechseln, wenn man nur ein 2. Klasse-Ticket besitzt?

Zu Stoßzeiten am Vormittag und in den beginnenden Abendstunden sind die Fernzüge der Deutschen Bahn oft proppenvoll, meist sogar überfüllt, jedenfalls in der zweiten Klasse. Wer keinen Sitzplatz frühzeitig reserviert hat, muss die Reise nicht selten im Stehen verbringen. Ob man dann einfach so in die halb leere 1. Klasse spazieren und sich setzen kann, ist die Frage.

Geschäftsreisende haben mitunter das Problem, dass sie ihre gebuchten Bahnrückfahrten nicht mit dem gebuchten Fernzug antreten können, weil ein geschäftliches Treffen, ein Meeting usw. länger als geplant gedauert hat. Damit ist i.d.R. auch der reservierte Sitzplatz futsch. Dann wird die Zugfahrt oft zur Geduldsprobe. Denn in den Tagesrandfernzügen drängen sich oft Pendler in den  Gängen, freie Sitzplätze sind Mangelware, und manchmal wird selbst das Einsteigen schwierig. 

Während in der 2. Klasse zu den Stoßzeiten dichtes Gedränge herrscht, wirkt die 1. Klasse nebenan zuweilen wie eine andere Welt: freie Sitze, Platz in den Gängen und deutlich mehr Bewegungsfreiheit. Da liegt der Gedanke nahe, mit dem 2.-Klasse-Ticket vorübergehend ins ruhigere Abteil auszuweichen. Vielleicht nicht einmal auf einen Sitzplatz, sondern bloß in den Eingangsbereich, bis sich die Lage entspannt. Doch wie weit dürfen Reisende gehen? 

Die Antwort auf die wichtigste Frage fällt eindeutig aus: Ein eigenmächtiger Klassenwechsel ist nicht gestattet. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob sich jemand auf einen freien Sitz setzt oder lediglich im Eingangsbereich stehen bleibt. Die Klasseneinteilung gilt meist auch für Gänge, Vorräume und Einstiegsbereiche.

Wer ohne entsprechenden Klassenwechsel in der 1. Klasse bleibt, riskiert zusätzliche Kosten. Die Bahnen, ob DB, ÖBB oder SPP, um nur drei zu nennen, betrachten die betreffende Person als Passagier mit teilgültigem Fahrausweis. Entsprechend kann ein Zuschlag erhoben werden. Allerdings verfügen Zugbegleiter bei stark unterschiedlicher Auslastung über einen gewissen Ermessensspielraum. So können Zugbegleiter einzelne Reisende der 2. Klasse kurzfristig in die 1. Klasse weisen. Entscheidend ist dabei aber: Die Initiative muss vom Personal ausgehen.

Eine Sprecherin der Deutschen Bahn sagt dazu folgendes: „Ein Reisender hat Anspruch auf Beförderung in der Wagenklasse, auf die seine Fahrkarte lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht.“  In besonderen Fällen kann es aber sein, dass der Zugbegleiter oder die Zugbegleiterin entscheidet, die erste Klasse für alle Fahrgäste freizugeben. Dann erfolgt eine entsprechende Durchsage, so die Sprecherin der Bahn weiter. Wenn keine Berechtigung erteilt wurde und man trotzdem in der ersten Klasse sitzt, dann muss man  bei einer Kontrolle nicht nur den Bereich direkt verlassen, sondern auch ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. 

Das Problem bei der Bahn in Deutschland: Bei ihr gibt es nur eine Beförderungspflicht und keine Garantie auf einen Sitzplatz, es sei denn, man reserviert den gegen Aufpreis vor der Bahnreise. In China, Japan, Korea, in den USA, Kanada oder auch bei den Fernzügen der SNCF werden nur so viele Tickets verkauft wie es Sitzplätze gibt. Und die sind in aller Regel nicht aufpreispflichtig.  Quelle: DB / CM

Dieselautos unterhalb Euro 6 dürfen in Norditalien nicht mehr fahren

Wer mit einem Dieselfahrzeug nach Norditalien fährt, sollte ab Oktober 2026 besonders genau auf Fahrverbote achten. Betroffen sind alle Diesel unterhalb der Euronorm 6, also Euro 5 abwärhts. 

Ab 01. Oktober 2026 sollen die Einschränkungen in mehreren norditalienischen Regionen greifen – insbesondere in Städten und Ballungsräumen.

Norditalien gehört zu den Regionen Europas, in denen die Luftqualität seit Jahren kritisch betrachtet wird. Vor allem die Po-Ebene ist stark belastet, weil sich Schadstoffe dort aufgrund der geografischen Lage schlechter verteilen können. Ziel ist es, Städte und Ballungsräume von schadstoffintensiven Fahrzeugen zu entlasten. Dabei handelt es sich nicht um ein flächendeckendes Fahrverbot auf allen Straßen Norditaliens. Die Einschränkungen betreffen vor allem Städte und urbane Gebiete.Außerdem können die konkreten Zeiten je nach Region unterschiedlich sein. In vielen Fällen geht es um Fahrverbote an Werktagen während bestimmter Tageszeiten, etwa tagsüber und nicht rund um die Uhr. Wer nach Norditalien fährt, sollte deshalb nicht nur die Region, sondern auch die konkrete Stadt und Uhrzeit prüfen. Im Mittelpunkt stehen vier norditalienische Regionen:

  • Lombardei
  • Piemont
  • Venetien
  • Emilia-Romagna

Diese Regionen liegen in der Po-Ebene und haben seit Jahren besondere Vorgaben zur Luftreinhaltung. Für Geschäfts- und Urlaubsreisende sind insbesondere Ziele wie Mailand, Turin, Bologna, Verona, Brescia, Monza, Bergamo oder Teile der Emilia-Romagna relevant. Wer in diese Städte einfahren möchte, sollte vorher prüfen, welche Umwelt- und Zufahrtsregeln dort gelten. Wichtig: Urlaubsregionen, Autobahnen, Seen oder ländliche Gebiete sind nicht automatisch vom selben Fahrverbot betroffen. Entscheidend ist immer die konkrete örtliche Regelung.

Im Fokus stehen 

Wer mit einem deutschen Euro-5-Diesel in eine gesperrte Zone fährt, kann genauso einen Verstoßbegehen wie ein italienischer Fahrer. Das ist besonders wichtig, weil viele Betroffene die italienischen Regeln erst im Nachhinein bemerken. Bußgeldbescheide aus Italien kommen oft Wochen oder Monate später per Post. Häufig geht es dann um Zufahrtsbeschränkungen, Umweltzonen oder verkehrsbeschränkte Bereiche.

Gerade in Italien gibt es neben Dieselfahrverboten auch zahlreiche ZTL-Zonen. Das sind verkehrsbeschränkte Innenstadtbereiche, in die nur Berechtigte einfahren dürfen. Ein Diesel-Fahrverbot und eine ZTL sind nicht dasselbe, können sich aber in der Praxis überschneiden.

Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß? In der Praxis werden bei Verstößen gegen kommunale Zufahrts- oder Umweltbeschränkungen in Italien häufig Bußgelder ab 168 Euro genannt. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren, Zustellkosten oder Inkassokosten. Die Geldsanktionen werden grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt. 

Wer Post aus Italien erhält, sollten Sie zuerst prüfen, worum es genau geht. Nicht jeder Bescheid betrifft ein Dieselfahrverbot. Oft geht es auch um eine ZTL-Zone, Parkverstöße, Maut, Geschwindigkeit oder andere Verkehrsverstöße. Wichtig ist: Nicht blind bezahlen, aber auch nicht einfach ignorieren. Gerade bei ausländischen Bescheiden kommt es auf Fristen, Zustellung, Übersetzung und Nachweise an. Wer Einspruch einlegen möchte, sollte daher von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen, welche Schritte sinnvoll sind. Quelle: anwalt.de / CM

RDC EuroNight von Stockholm nach Berlin erfolgreich gestartet 

Am Dienstagabend 01. September 2026, startete der erste RDC EuroNight erfolgreich von Stockholm in Richtung Deutschland. Damit ist die Übernahme der Nachtzugverbindung zwischen Schweden und Deutschland auch im laufenden Betrieb vollzogen. 

Auf der ersten Fahrt kamen zwei Schlafwagen, drei Liegewagen und ein Sitzwagen zum Einsatz. Die verfügbaren Kapazitäten werden in den kommenden Wochen sukzessive erhöht. „Für unsere Fahrgäste zählt vor allem, dass sie auch weiterhin bequem über Nacht zwischen Schweden und Deutschland reisen können. Für uns war der erfolgreiche Übergang vom SJ EuroNight auf den RDC EuroNight am 01. September deshalb ein ganz besonderer Moment. Wir haben die Voraussetzungen geschaffen, diese wichtige internationale Nachtzugverbindung fortzuführen. Jetzt geht es darum, den RDC EuroNight Schritt für Schritt weiterzuentwickeln und noch mehr Reisenden ein attraktives Angebot auf der Schiene zu machen“, sagte Kathleen Stöckel, Chief Operating Officer, RDC Deutschland.

Ab sofort auch Teil des Interrail-Netzwerks. Zum Betriebsstart gibt es zugleich eine weitere positive Nachricht für internationale Bahnreisende. Seit 01. September 2026 ist der RDC EuroNight offiziell Teil des Interrail-Netzwerks. Wie auch schon auf dem SJ EuroNight, werden nun auch auf dem RDC EuroNight Interrail Pässe als Tickets anerkannt. Besitzer eines Interrail-Passes können den RDC EuroNight damit als Teil ihrer Bahnreise durch Europa nutzen. Zusätzlich ist für den RDC EuroNight eine Sitzplatzreservierung erforderlich, die über www.nachtexpress.de gebucht werden kann. Buchbar sind Interrail-Reservierungen im Sitzwagen, im Liegewagen sowie im Schlafwagen.

Mit dem erfolgreichen Start des RDC EuroNight setzt RDC Deutschland die internationale Nachtzugverbindung zwischen Stockholm, Hamburg und Berlin fort und entwickelt das Angebot schrittweise weiter. Quelle: RDC Deutschland Gruppe / CM